Windenergie

Mehr Vorrangfläche für Windkraft auf Dischinger Gemarkung gewünscht

Die Gemeinde Dischingen gibt eine Stellungnahme zur Planfortschreibung für Vorranggebiete in Sachen Windenergie des Regionalverbands Ostwürttemberg ab. Und sie beantragt die Aufnahme zusätzlicher Flächen in die Planung.

Zwei Bereiche auf Markung Dischingen sieht die Teilfortschreibung Windenergie 2025 des Regionalverbands Ostwürttemberg zur Ausweisung als Vorranggebiete für Windkraft vor. Diese Fortschreibung steht vor dem Hintergrund, dass Baden-Württemberg gemäß Koalitionsvertrag bis zum Jahr 2040 klimaneutral werden soll. Alle Regionalverbände im Land müssen bis 30. September 2025 zwei Prozent ihrer Fläche für erneuerbare Energien festlegen – 1,8 Prozent für Windenergie und 0,2 Prozent für Freiflächen-Photovoltaik. In den Vorranggebieten sollen Windkraftanlagen den Vorzug vor anderen Vorhaben bekommen. Die Gemeinde hat jetzt im Anhörungsverfahren Stellung zu den Plänen genommen.

In der Sitzung des Dischinger Gemeinderats berichtete Bürgermeister Dirk Schabel, dass hierfür Flächen gewählt werden sollen, die „hohen Windenergieertrag versprechen“ und auch die „geringsten Nutzungskonflikte aufweisen“. Eine Besonderheit in Dischingen sei, dass man ebenso „den Blick über die Landesgrenze hinaus“ nach Bayern richten müsse. Die ausgewiesenen Vorrangflächen befänden sich an der Grenze und auch der Regionalverband Augsburg habe teils auf bayrischer Seite Windpotenzialflächen festgehalten.

Vorranggebiet „Dunstelkingen/Reistingen“

Das erste Gebiet auf Gemarkung der Härtsfeldgemeinde trägt die Bezeichnung „Dunstelkingen/Reistingen (50)“ und hat eine Größe von 33 Hektar. Der Dischinger Verwaltung zufolge ist dies nur in Verbindung mit der angrenzenden bayrischen Windenergiefläche wirtschaftlich nutzbar. Allerdings gebe es hier zwei kommunale Areale, die im Hinblick auf Pachteinnahmen von Interesse sein könnten, sofern es auf bayrischer Seite mit 227 Hektar Fläche zum Ausbau komme. Dementsprechend könne dieses Vorranggebiet bleiben.

Vorranggebiet „Dischingen/Nattheim“

Als von der Windhöffigkeit her attraktiver gilt das zweite Gebiet „Dischingen/Nattheim (51)“ mit 211 Hektar Größe. Allerdings würden die kommunalen Dischinger Anteile hier nur 15 Hektar oder rund sieben Prozent umfassen, so die Verwaltung. Der größere Teil sei Privatwald. Auch hier sehe der Regionalplan Augsburg entlang der nördlichen bayrischen Grenze weitgehend Windkraftflächen vor. Dieses Gebiet könne ebenfalls bestehen bleiben. Zur Stärkung der Handlungsfähigkeit der Gemeinde bei möglichen Kooperationen solle aber in der Stellungnahme vorgeschlagen werden, weitere rund 36 Hektar kommunale und private Flächen, die in Richtung Südosten angrenzen, in den Plan aufzunehmen. Und auch der mögliche Einnahmenaspekt spielt eine Rolle. Bei beiden Vorranggebieten (50 und 51) soll der Mindestabstand einer eventuell einmal zu errichtenden Windkraftanlage von 1000 Meter zur Wohnbebauung gelten.

„Was passiert, wenn wir nichts machen?“, fragte Gemeinderat Stefan Kragler. Ein Meinungsbild der Gemeinde sei schon erwünscht, antwortete der Bürgermeister. Man solle die kommunalen Flächen aufnehmen, denn über die habe die Gemeinde die Hoheit. Michael Raunecker sagte: „Es steht für mich über allem, dass die Gemeinde Einnahmen erzielt über die Windräder.“ Deshalb befürworte er das Hinzufügen der kommunalen Flächen. Das Gremium votierte dann einstimmig für das Abgeben einer entsprechenden Stellungnahme.

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