Die Anfechtung der Gemeinderatswahl in Dischingen hat den Amtsantritt des im Juni neu gewählten Gremiums bislang ausgebremst. Wie jüngst berichtet, hatte ein bei der Wahl unterlegener Bewerber bzw. eine Bewerberin bei der Rechtsaufsichtsbehörde am Landratsamt Heidenheim Widerspruch gegen die Wahl eingelegt. Daher amtiert das Gremium noch immer in der Zusammensetzung aus der Zeit vor der Kommunalwahl. Seit vorigen Donnerstag liege bei der Dischinger Gemeindeverwaltung nun das Prüfungsergebnis der Rechtsaufsicht zu dem Einspruch vor, teilte Bürgermeister Dirk Schabel in der letzten Sitzung des Gemeinderats vor der Sommerpause am Montagabend mit.
Hauptamtsleiterin Theresa Schneidermeier schilderte in der Sitzung, dass der Einspruch gegen die Wahl „im Ergebnis keinen Erfolg“ hatte. Ebenso wie im Fall der Anfechtung der Trugenhofener Ortschaftsratswahl sei die Gemeinderatswahl in Dischingen vom Landratsamt für gültig, aber noch nicht rechtskräftig erklärt worden, da das Verfahren noch weiter gehe. Das Wahlergebnis in Trugenhofen sei ordnungsgemäß ermittelt und festgestellt worden. Es ergäben sich keine Zweifel am Ergebnis. Bei der Wahl zum Gemeinderat lägen keine Gründe für eine Ungültigkeit vor.
Die anfechtende Person hatte hier laut Landratsamt eine „Verletzung eigener Rechte“ geltend gemacht. Dies kann sich beispielsweise auf Bereiche in der Wahlvorbereitung, der Abwicklung oder der Ergebnisfeststellung, aber auch auf viele andere Punkte beziehen. Worum es in diesem Fall konkret geht, wird derzeit nicht mitgeteilt. Landratsamt und Gemeinde seien überein gekommen, vorerst keine weiteren Auskünfte zu geben, da es sich aufgrund der Klagemöglichkeit noch um laufende Verfahren handelt, so Schneidermeier.
Vier Wochen Frist zur Klageeinreichung am Verwaltungsgericht
Das Widerspruchsverfahren sei damit abgeschlossen, sagte die Hauptamtsleiterin. Mit der Zustellung der Entscheidungen des Landratsamts an die Einsprecher beginne die vierwöchige Frist, binnen der Klage gegen die Entscheidungen beim Verwaltungsgericht eingereicht werden könne. Dies beziehe sich somit auf den Monat August.
Trotz eines womöglich dann noch andauernden Verfahrens könne es nun aber im September zur konstituierenden Sitzung des neu gewählten Dischinger Gemeinderats kommen, berichtete Schneidermeier. Die nächste Sitzung ist auf 16. September anberaumt.
„Wir sind erleichtert und freuen uns, dass das Landratsamt Heidenheim die Gültigkeit der Gemeinderatswahl in Dischingen und der Ortschaftsratswahl in Trugenhofen bestätigt hat“, kommentierte Bürgermeister Dirk Schabel die Entscheidungen der Rechtsaufsicht.
Geprüft und für gültig befunden worden sind darüber hinaus die Ortschaftsratswahlen in Ballmertshofen, Demmingen, Dunstelkingen, Eglingen und Frickingen.