Warum die Polizei ein Dorf praktisch abriegelte
Zahlreiche Polizeifahrzeuge, schwerbewaffnete Beamte und ein praktisch abgeriegelter Ort: Ein Einsatz sorgte vor einer Woche für Aufsehen in einem Dischinger Teilort. Dass es diesen Einsatz gab, bestätigen Behördenvertreter zwar, bei der Frage, welchem Zweck er diente, wird man aber zurückhaltend.
Fakt ist, dass am Donnerstagmorgen vergangener Woche bereits in Heidenheim Fahrzeuge örtlicher und auswärtiger Polizeieinheiten auffielen. Wenig später wurden diese Fahrzeuge auch auf dem Härtsfeld beobachtet. Ein Ort wurde kurz darauf, so erzählen es Augenzeugen, regelrecht abgeriegelt. Berichtet wird beispielsweise von Baufahrzeugen, die ihr Material nicht abliefern konnten. Ebenso erzählt man sich von Einwohnern mit verderblicher Ware im Kofferraum, die von Polizisten zu ihrem Haus eskortiert worden seien.
Polizei war nahe Dischingen wegen möglicher Waffendelikte im Einsatz
Der Einsatz erfolgte, so Erster Staatsanwalt Aniello Ambrosio, Sprecher der Staatsanwaltschaft Stuttgart, „gegen eine in Dischingen wohnhafte Person wegen des Verdachts auf Waffendelikte“. Demnach wurden bei dem Einsatz Räumlichkeiten des Mannes durchsucht. Welche Einheiten beteiligt waren, bestätigt zwar niemand offiziell, das Landeskriminalamt Baden-Württemberg teilt auf Anfrage jedoch mit, dass „die räumlichen Gegebenheiten und Größenordnungen eine entsprechend hohe Zahl an Einsatzkräften“ erforderlich gemacht hätten. Nach Einschätzung von Augenzeugen war auch ein Spezialeinsatzkommando der Polizei vor Ort. Der Verdächtigte hielt sich zu diesem Zeitpunkt nicht zuhause auf.
Gehört der Verdächtigte zur Bundeswehr?
Auf dem Härtsfeld wird derweil gemutmaßt, bei der verdächtigten Person handle es sich um einen Bundeswehrangehörigen. Dafür gibt es seitens der Behörden allenfalls indirekte Bestätigungen. Das Bundesverteidigungsministerium teilt auf Anfrage mit, „für Anfragen zu Exekutivmaßnahmen“ solle man „die zuständigen Strafverfolgungsbehörden“ kontaktieren. Eine ähnlich indirekte Bestätigung gibt es seitens des Landeskommandos Bayern der Bundeswehr. Es gelte die Unschuldsvermutung, daher könne man zu laufenden Ermittlungen nichts sagen, heißt es aus München.
Allerdings betont Staatsanwalt Ambrosio, es bestehe zwar der Verdacht eines Verstoßes gegen das Waffengesetz, nicht aber gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz. Darunter würden beispielsweise vollautomatische Sturmgewehre oder Maschinenpistolen fallen. Ein Verstoß gegen das Waffengesetz kann dagegen bereits vorliegen, wenn jemand unerlaubt Schusswaffenmunition besitzt. „Größere Mengen an Munition konnten im Rahmen des Einsatzes nicht festgestellt werden“, heißt es in einer Stellungnahme der Staatsanwaltschaft.
Aktueller Stand: Kein Bezug zur „Reichsbürgerszene“
Woher die bei der Durchsuchung offenbar gefundenen Waffen stammen, sei „Gegenstand der laufenden Ermittlungen“, so Ambrosio. Gerüchte, der Mann gehöre zur sogenannten „Reichsbürger“-Bewegung tritt Ambrosio ebenfalls entgegen: „Nach dem derzeitigen Stand der Ermittlungen bestehen keine Anhaltspunkte für Kontakte des Beschuldigten zur Reichsbürgerszene.“