Freiflächen-Photovoltaik

Welche Kriterien in Dischingen für den Bau von Photovoltaikanlagen auf Freiflächen gelten sollen

Vielerorts entstehen Freiflächen-PV-Anlagen oder es sind solche in Planung. Die Gemeinde Dischingen hat jetzt einen Kriterienkatalog beschlossen, welche Grundlagen beim Bau beachtet werden sollen.

Welche Kriterien in Dischingen für den Bau von Photovoltaikanlagen auf Freiflächen gelten sollen

Den Energiebedarf zu decken, ist eine zentrale Aufgabe überall. Dennoch gefallen Windräder im Wald oder Solarpaneele auf Wiesen und Äckern längst nicht jedem. In der Gemeinde Dischingen hat sich die Verwaltung Gedanken gemacht, wie dem Interesse an der Errichtung von Photovoltaik-Anlagen in der Landschaft begegnet werden soll – zumal manche Freiräume und Böden zu wertvoll sind, um sie flächendeckend mit Modulen zu bedecken. So ist ein Kriterienkatalog entstanden, den Bürgermeister Dirk Schabel jetzt den Gemeinderäten vorstellte.

Soll-Vorgaben als Abwägungskriterien für Freiflächen-Photovoltaik in Dischingen

"Der Handlungsbedarf ist gegeben, da konkrete Voranfragen vorliegen", sagte der Bürgermeister einleitend seiner Ausführungen. Freiflächen-Photovoltaik-Anlagen (FPV) könnten grundsätzlich nur gebaut werden, wenn die Gemeinde zuvor einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan mit Änderung des Flächennutzungsplans aufstellt. Aus dem Katalog könne aber kein Anspruch auf Aufstellung eines solchen Plans abgeleitet werden. Er enthalte sehr viele Soll-Vorgaben als Abwägungskriterien für den Gemeinderat, solle aber nicht nur das Ziel von Auflagen erfüllen, sondern auch Hilfestellung für die Projektplaner darstellen.

Die Dischinger Kriterien orientieren sich an einer Reihe von Vorgaben: Der Flurbilanz 2022, dem Regionalplan, Katalogen anderer Gemeinden sowie dem Naturschutzbund und der Solarwirtschaft. In einem ersten Faktor werden Standorte nach ihrer Eignung bewertet. Als ungeeignet ausgeschlossen werden unter anderem ausgewiesene Vorrangflurflächen, Naturschutzgebiete, Biotope oder Überschwemmungsflächen. Als nur "bedingt geeignet" gelten beispielsweise Landschaftsschutzgebiete oder Erholungsbereiche. Hier ist eine Einzelfallprüfung vorgesehen. "Geeignete Standorte" sind Flächen, die als "Grenzflur" und "Untergrenzflur" ausgewiesen sind – also als schlechte oder für die Landwirtschaft nicht wirklich nutzbare Böden gelten –, ferner beispielsweise Abfalldeponien.

Im Kriterienkatalog heißt es: "Der Bau von FPV-Anlagen soll nicht zu einer Verknappung qualitativ besonders hochwertiger landwirtschaftlicher Flächen führen." Grünflächen seien als Standorte gegenüber bisherigen Ackerflächen zu bevorzugen. Und weiter: "Ein direktes Angrenzen von FPV an bestehende und absehbare künftige Wohngebiete und eine Errichtung in unmittelbarer Nähe von Siedlungen ist zu vermeiden. Störende Blendwirkungen sind auszuschließen." Hier schlägt die Gemeindeverwaltung eine "Sichtbarkeitsanalyse" vor. Geregelt wird in dem Katalog weiter auch die Pflege der Flächen und die Art der Modul-Installation, Bedingungen des Natur- und Artenschutzes und die Form der Einzäunung.

Die für Dischingen wichtigsten Kriterien

Die aus Gemeindesicht wesentlichsten Punkte betreffen Schabel zufolge

- die kommunalen Interessen,

- die Netzanbindung und

- die Einspeisung.

So sei sicherzustellen, dass Gewerbesteuereinnahmen in vollem Umfang Dischingen zugute kommen. Dazu müsse der Betriebssitz in der Gemeinde liegen und dies könne durch eine Beteiligung der Gemeinde an der zu gründenden Gesellschaft festgelegt werden mit einer Regelung, dass eine Verlegung des Betriebssitzes ohne Genehmigung der Gemeinde nicht zulässig ist.

Bei der Netzanbindung müsse ein Lageplan des Erdkabelverlaufs vorgelegt werden, da eine Anlage möglichst in Reichweite von Einspeisungspunkten stehen soll. Und in Sachen Einspeisung selbst sei vom Antragsteller eine "verbindliche Erklärung über die Einspeisungsmöglichkeiten" abzugeben. Was eine finanzielle Abgabe je Kilowattstunde an die Gemeinde angeht, so sollten mindestens 0,2 Cent verlangt werden, schilderte der Bürgermeister.

"Der Betriebssitz in Dischingen muss ein- für allemal zugesichert sein", betonte Gemeinderat Anton Scherer. Und auch ein möglicher Rückbau solle berücksichtigt werden. Was die Vergütung 0,2 Cent angeht, "würde ich nicht sagen, dass sich die Gemeinde damit begnügen muss". Die Gemeinde müsse sehen, wie sie an Geld kommt. Schabel antwortete, dass eine Rückbauverpflichtung in den Kriterien enthalten sei. Bei der anschließenden Abstimmung nahm der Gemeinderat den vorgestellten Kriterienkatalog einstimmig an.

Ab wann der FPV-Kriterienkatalog gelten soll

Gemeinderat Silvio Mundinger erkundigte sich in der Gemeinderatssitzung, ab wann der Kriterienkatalog für Freiflächen-Photovoltaik-Anlagen gelten soll und ob dies auch rückwirkend vorgesehen sei. "Für alle vorliegenden Anfragen" auf Errichtung einer FPV-Anlage und auch rückwirkend, etwa für die Vorhaben Kanzeltal und die Pläne der Landeswasserversorgung, beschied Bürgermeister Dirk Schabel.

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