Die Freude ist groß bei den Eltern und vor allem bei den Kindern und Jugendlichen in Dunstelkingen: Dank einer Förderung in Höhe von 30.000 Euro aus dem Programm „Das Zukunftspaket für Bewegung, Kultur und Gesundheit“ des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend konnte hier in den vergangenen Wochen eine Skateranlage gebaut werden. Entstanden ist die Anlage auf einer Wiese in der Nähe des Spielplatzes bei der Turnhalle, auf dem Gelände des FC Dunstelkingen-Frickingen. Über eine Fläche von etwa 450 Quadratmeter erstrecken sich unter anderem verschiedene Steilkurven und eine Buckelpiste, so der Vorsitzende des FCDF, Karl-Heinz Pappe. Und auch wenn der Verein offiziell als Antragsteller für den Zuschuss aufgetreten ist, geht das ganze erfolgreiche Vorhaben doch auf eine Privatinitiative zurück – und auf den Dischinger Fasching.
Ihr Sohn Ben war vor zwei Jahren Kinderprinz beim Faschingsverein Dischingen, erzählt die Dunstelkingerin Stefanie Böck. Und beim Rathaussturm habe Ben zu Bürgermeister Dirk Schabel gesagt, dass sich die Kinder im Teilort eine Skateranlage wünschen und er sich doch darum kümmern solle. So weit die närrische Vorgeschichte eines Unterfangens, das jetzt Realität geworden ist – wenngleich ohne Gemeindebeteiligung. Ihre Bekannte Janina Hermanns-Hägele habe von dem Förderprogramm berichtet und so das Ganze ins Rollen gebracht, schildert Stefanie Böck.
Dunstelkinger Kinder formulierten den Antrag auf Fördermittel
Gefordert wurde vom Ministerium, dass die Kinder sich im Wesentlichen selbst um alles kümmern, vom Zuschussantrag bis zur Umsetzung. So hätten sie den Antrag formuliert und ihn unter anderem damit begründet, dass sie im Dorf keinen Treffpunkt hätten und dass sie wollten, dass die Kinder nach den Corona-Jahren wieder mehr nach draußen gehen, so Böck. Eine Skateranlage hielten sie als Ergänzung zu Spiel- und Fußballplatz für gut, da man dort mit verschiedenen Fahrzeugen aktiv sein kann. Als nutzende Altersgruppe nannten die Kinder die Spannweite von sechs bis 17 Jahren.
Unterstützung, auch was den Standort angeht, erhielt die Initiative durch den FCDF und seinen Vorsitzenden Pappe. So wurde der Antrag eingereicht und Ende Mai vom Ministerium positiv beschieden. Den Jugendlichen aus Dunstelkingen wurde für ihr Vorhaben die maximale Fördersumme von 30.000 Euro bewilligt. „Es war für uns unfassbar, dass wir den Zuschuss gekriegt haben. Das freute uns schon sehr“, sagt Stefanie Böck. Bis zum 15. November muss die Maßnahme nun beim Ministerium abgerechnet werden.
Ein altes Buswartehäuschen dient als Unterstellplatz
So erfolgte Anfang Oktober der Spatenstich für die Anlage. Wo es ging, packten die Jugendlichen eifrig bei den Arbeiten an, Karl-Heinz Pappe sorgte über seine Baufirma für Hilfe, für das nötige Baumaterial und die Maschinen. Es wurde ausgebaggert, mit Schotter Hügel geformt und asphaltiert. Inzwischen ist die Skateranlage fertig. Was noch fehlt, ist eine Pflasterung im Bereich eines Unterstellplatzes, als der ein früheres Buswartehäuschen diene, so Stefanie Böck. Und die Grünanlagen würden erst 2025 gestaltet.
Ein eigentlicher Einweihungstermin steht noch aus, doch die Anlage wird schon genutzt. Es kämen auch Kinder von auswärts zur Skateranlage nach Dunstelkingen, so etwa aus Dischingen, berichtet Böck. Denn so etwas gebe es sonst bisher nicht in der Gemeinde. „Es war auch der Sinn, ein wenig Zusammenhalt der Dorfgemeinschaft zu schaffen.“ Und die Freude bei den Jugendlichen wie bei den Eltern sei groß.
Dischingens Gemeinderat legte eine Benutzungsordnung fest
Einige Formalien unter anderem in Bezug auf rechtliche Sicherheit gilt es allerdings auch noch zu erfüllen. So beriet der Dischinger Gemeinderat am Montagabend in seiner Sitzung über eine Benutzungsordnung für die Dunstelkinger Anlage. Bürgermeister Schabel erläuterte, dass es unter anderem darum gehe, festzulegen, welche Regeln bei der Nutzung der Anlage gelten. So haben etwa Kinder unter vier Jahren ohne Erziehungsberechtigten keinen Zutritt. Geöffnet ist sie bei trockener Witterung täglich bis zum Einbruch der Dunkelheit, bei Nässe oder Glätte ist sie geschlossen. Alkoholische Getränke dürfen nicht mitgebracht werden. Die Zuständigkeit für Verwaltung und Unterhaltung übernimmt die Gemeinde. Die Nutzung erfolgt auf eigene Gefahr.
Die Gemeinderäte stimmten der vorgelegten Benutzungsordnung, die ab 15. November gelten soll, ohne Diskussion zu. Von den zahlreichen Jugendlichen, die bei der Sitzung im Publikum saßen, gab es abschließend Applaus.