Am 5. Dezember wurde im Bundestag von einer Gruppe Abgeordneter der Antrag „Neuregelung des Schwangerschaftsabbruchs“ eingebracht. Ziel dieser Gruppe ist es, noch vor der Bundestagswahl am 23. Februar 2025 diese Neuregelung beschließen zu lassen. Zur Erinnerung: 1993 stellte das Bundesverfassungsgericht fest, dass die Menschenwürde schon dem „ungeborenen menschlichen Leben“ zukomme. Das Ungeborene habe in „jedem Stadium der Schwangerschaft“ auch gegenüber der Mutter ein eigenes Recht auf Leben.
Das Dilemma: Die Würde des ungeborenen Menschen ist genauso unantastbar wie die Würde der Frau in ihrer Notlage. Somit wurde der bis heute geltende Kompromiss 1995 beschlossen. - Hat sich an den „Eckdaten“ seitdem etwas geändert? Höchstens zu Ungunsten der Ungeborenen durch die fortschreitende pränatale Diagnostik, die bei klarem oder auch unklarem Befund in den meisten Fällen die Tötung des ungeborenen Kindes zur Folge hat. Die ethische Diskussion ist nicht einmal durch die von der Bundesregierung selbst eingesetzten „Kommission zur reproduktiven Selbstbestimmung und Fortpflanzungsmedizin“, die am 15. April dieses Jahres ihre Empfehlungen vorgestellt hat, zu einem tragbaren Ergebnis gekommen.
Nun soll diese Debatte im Eilverfahren beendet und ein entsprechendes Gesetz durchgepeitscht werden. Eine weitere Spaltung der Gesellschaft ist vorprogrammiert. Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages sollten sich ihrer Verantwortung bewusst sein. Ich gebe die ethische Leitidee des „Urwalddoktors“ und Theologen Albert Schweitzers zu bedenken: „Ehrfurcht vor dem Leben“. „Wahrhaft ethisch ist der Mensch nur, wenn er der Nötigung gehorcht, allem Leben, dem er beistehen kann, zu helfen, und sich scheut, irgendetwas Lebendigem Schaden zuzufügen.“
Christoph Hillebrand, Dettingen