Elternbeiträge steigen auch für Gerstetter Eltern
Auch der Gerstetter Gemeinderat hat sich in seiner jetzigen Sitzung für eine Erhöhung der Elternbeiträge ab dem Kindergartenjahr 2023/24 ausgesprochen. Einstimmig folgte man der von Städte- und Gemeindetag sowie kirchlichen Fachverbänden empfohlenen Anhebung um 8,5 Prozent. “Wir wissen, dass das erst mal nach einem Hammer klingt”, hatte Hauptamtsleiter Markus Röhrer das Gremium zuvor informiert. In den vergangenen drei Jahren aber hätten sich die Beiträge angesichts der Corona-Pandemie nur moderat entwickelt. Dies müsse jetzt durch eine deutliche Anpassung der Beitragssätze nachgeholt werden.
20 Prozent Kostendeckung: Das gelingt in Gerstetten kaum
Da Eltern und Familien bei der Kompensation der gestiegenen Lebenshaltungskosten geholfen worden sei und Eltern in prekärer wirtschaftlicher Lage nur bedingt betroffen seien, halte man die Erhöhung um 8,5 Prozent für vertretbar, so Röhrer weiter. Dies auch vor dem Hintergrund, dass die Verbände in Baden-Württemberg bei der Kinderbetreuung einen Kostendeckungsgrad von 20 Prozent durch Elternbeteiligung anstrebten. Den in der Sitzung vorgelegten Zahlen zufolge gelingt dies der Gemeinde Gerstetten aktuell lediglich im U3-Bereich des Kindergartens Schillerstraße. Bei allen anderen Betreuungseinrichtungen in der Gemeinde liegt der Kostendeckungsgrad durch Elternbeiträge zwischen 11,15 Prozent (Kindergarten St. Peter und Paulus) und 15,80 (U3, Kindergarten Dettingen). Insgesamt ergibt sich ein durchschnittlicher Deckungsgrad von 13,41 Prozent.
Kinderbetreuung in Gerstetten: Besonderheit im U3-Bereich
Im U3-Bereich bleibt die Gemeinde auch im Kindergartenjahr 2023/24 bei 90 Prozent des Landesrichtwerts. Zuschläge zum Landesrichtsatz, der von 30 Betreuungsstunden pro Woche ausgeht, sollen wie bisher fällig werden bei: verlängerten Öffnungszeiten (+20 Prozent), Ganztagesbetreuung (+75 Prozent), altersgemischte Gruppe für Kinder unter drei Jahren (+100 Prozent). Konkret bedeutet das beispielsweise: Für die Regelbetreuung (30 Stunden, Ü3) werden künftig 151 Euro pro Monat fällig, für verlängerte Öffnungszeiten (30 Stunden, Ü3) 181 Euro, für die altersgemischte Gruppe (30 Stunden, zwei bis drei Jahre) 302 Euro und für die Krippe mit verlängerten Öffnungszeiten (30 Stunden, U3) 401 Euro.