In den Papieren des Regionalverbandes, der beauftragt ist, 1,8 Prozent der Fläche für Windkraftanlagen (WKA) bereitzustellen, ist viel von Bürgerbeteiligung und Transparenz die Rede. Immer wieder wurde darauf verwiesen, dass der Verband entscheide, er biete, wie Bürgermeister Polaschek sagte, „eine profunde planungsrechtliche Grundlage“. In einem Gespräch der Betroffenen mit Bauamtsleiter Bewersdorf sprach dieser Ende Juli davon, dass die Aussprache dazu diene, „Bedenken ans Tageslicht zu fördern“. Es sei „noch nichts in trockenen Tüchern“. In diesem Sinn ließen sich auch zwei Gemeinderäte in einer Aussprache in Heutenburg vernehmen.
Wie sich herausstellte, waren all diese Gespräche nur dazu da, die Betroffenen ruhigzustellen. In Wahrheit war alles von Anfang an beschlossene Sache: Bereits im Februar 2024 gab es in nichtöffentlicher Sitzung einen Beschluss des Gemeinderats, mit den Stadtwerken Heidenheim Verhandlungen aufzunehmen. Dann wurde von der Gemeindeverwaltung das Gewann Steinhaus dem Regionalverband angedient, der solch kleine Gebiete eigentlich gar nicht in Betracht zieht. Damit doch drei WKA gebaut werden könnten, musste die Abstandsverringerung beschlossen werden, wodurch die Betroffenen überhaupt erst auf die Angelegenheit aufmerksam wurden.
Und immer wieder wurde vom Regionalverband und dessen Entscheidung gesprochen, während man in nichtöffentlichen Sitzungen weiter mit den Stadtwerken verhandelte und bereits Probeabstimmungen durchführte, um dann, ohne die Entscheidung des Regionalverbands abzuwarten, am 17. Dezember 2024 den Gemeinderat über ein Eckpunktepapier abstimmen zu lassen, wodurch der Verwaltung eine Art Blankoscheck für den Abschluss eines Pachtvertrags mit den Stadtwerken ausgestellt wurde. In diesem Eckpunktepapier ist nur die zu verpachtende Fläche eingezeichnet. Es sind weder die Standorte der WKA dargestellt, noch ist die zukünftige Bewirtschaftung des Waldes geregelt. Eine komplette Rodung ist somit möglich.
Für den kompletten Rückbau aller Anlagen ist eine Bankbürgschaft von lächerlichen 200.000 Euro hinterlegt. Die Pachtdauer beträgt 20 Jahre, verlängerbar auf 35 Jahre. Sollte das hierfür vom Investor zur Risikominimierung gegründete Firmenkonstrukt insolvent gehen, sitzt die Gemeinde auf riesigen Altlasten. Das also verstehen Bürgermeister Polaschek und seine Gemeindeverwaltung unter Transparenz und Bürgerbeteiligung.
Karl Straub, Gerstetten