Planung an Grünspecht und Obstbäume in Gussenstadt angepasst
Die Firma Schmid Holzrecycling & Biomasse bei Gussenstadt will sich vergrößern. Bereits Anfang des Jahres hatte der Gerstetter Gemeinderat der dafür notwendigen Erweiterung des Bebauungsplans Sondergebiet Kickethau sowie der Änderung des Flächennutzungsplans zugestimmt. Im Nachgang konnten Behörden, Verbände und Privatpersonen ihre Meinung zum Vorentwurf kundtun. Ergebnis: Einige Details müssen geändert werden – besonders was den Natur- und Artenschutz angeht.
Ausgleichsflächen bei Gussenstadt: Nisthilfen für Grünspechte müssen überprüft werden
Dies auch, weil für die Betriebserweiterung rund 1,2 Hektar Wald gerodet werden sollen. Zwar hatte die Umwelt- und artenschutzrechtliche Prüfung keine großartigen Besonderheiten in dem Gebiet ergeben. Allerdings kann davon ausgegangen werden, dass der Grünspecht von der geplanten Rodung betroffen sein wird. Auf Hinweis des Landratsamts Heidenheim soll in den Plänen die Verpflichtung aufgenommen werden, Nisthilfen und Kästen alle zwei Jahre zu überprüfen und zu reinigen. Ein Nachweis darüber soll dann der Unteren Naturschutzbehörde vorgelegt werden.
Zur Kompensation der gerodeten Fläche wird die Aufforstung von 1,2 Hektar Wald gefordert. Ausgewählt wurden dafür zwei Flächen in Besitz des Firmenbetreibers auf Gussenstadter Markung, einmal eine Ackerfläche im Kickethau südlich der Bahnlinie Gerstetten-Amstetten, einmal eine Grünlandfläche im Gewann Sautrog. Hinzu kommt nach Aufforderung des Landratsamts der Umbau 1,2 Hektar nicht standortgerechten Walds. Gemeint sind beispielsweise Areale, die nicht ideal an das hiesige Klima angepasst sind. Wie in der jüngsten Sitzung des Gemeinderats zu hören war, stellt die Gemeinde Gerstetten entsprechende Flächen im Gemeindewald in Heuchlingen zur Verfügung. Die Kosten für die Waldumwandlung aber trägt der Inhaber der Firma.
Kritik am Heidenheimer Landratsamt: Vorgehen zu kompliziert
Gemeinderat Georg Jäger (KWG) kritisierte das Vorgehen des Landratsamts als kompliziert. Die Auflage, wonach nicht nur Wald aufgeforstet, sondern auch umgewandelt werden muss, hätte die Pläne des Unternehmers stoppen können, da dieser keine geeigneten Flächen für eine Waldumwandlung besitze. Nur weil die Gemeinde diese zur Verfügung gestellt habe, so Jäger weiter, sei die Betriebserweiterung des Altholzaufbereiters möglich geblieben.
Kritik an den geplanten Aufforstungsflächen wiederum äußerten zwei Privatpersonen. Sie betreiben unmittelbar neben einer der Ackerfläche südlich der Bahnlinie die Obstanlage Kicket und äußerten Bedenken wegen einer möglichen Beschattung ihrer Obstbäume bzw. einer Wertminderung ihrer Grundstücke. Die Gemeinde sieht das Nachbarschaftsrecht berücksichtigt, will den Privatleuten aber entgegenkommen: So sollen in der Reihe zur Obstanlage hin Bäume gepflanzt werden, die nicht ganz so hoch wachsen. Von einer Ertragsminderung auf dem Nachbargrundstück könne auch dann nicht ausgegangen werden, wenn die Bäume in circa 20 Jahren ihre volle Wuchshöhe erreicht haben.
Die veränderten Pläne werden jetzt erneut öffentlich ausgelegt.