Mit großer Mehrheit hat der Regionalverband Ostwürttemberg in seiner jüngsten Sitzung den zweiten Anhörungsentwurf zum Teilregionalplan Windenergie 2025 beschlossen. Die Materie ist dabei so sperrig, wie sie klingt – aber zukunftsweisend: Das Werk umfasst 400 Seiten Pläne, Stellungnahmen und Zusammenfassungen und legt am Ende fest, wo in der Region Ostwürttemberg in größerem Umfang Windkraftanlagen entstehen könnten. Genau das wurde im Bürgersaal des Oberkochener Rathauses noch einmal leidenschaftlich diskutiert.
Der Verbandsvorsitzende und frühere Niederstotzinger Bürgermeister Gerhard Kieninger wies noch einmal darauf hin, dass mit der Ausweisung sogenannter Vorranggebiete für die Windkraft noch kein Baurecht für einzelne Anlagen geschaffen werde. Das aus Kommunalpolitikern der Landkreise Heidenheim und Ostalb bestehende Gremium komme jedoch der von der Landesregierung vorgegebenen Zielsetzung nach, mindestens 1,8 Prozent der Regionalfläche für Windenergienutzung auszuweisen. Nach derzeitigem Stand wird dieses Soll sogar übererfüllt (siehe Info).
Windkraftplan wird erneut öffentlich ausgelegt
Klar ist jedoch auch: Noch immer ist diese Teilfortschreibung des viel weiter gefassten Regionalplans ein Entwurf. Ab 1. April können Kommunen, die Träger öffentlicher Belange, aber auch Bürgerinnen und Bürger in einer zweiten Anhörungsrunde noch einmal sechs Wochen lang ihre Stellungnahmen einreichen. Erst Ende September soll das Planwerk endgültig beschlossen und damit gültig sein. Und auch dann können Städte und Gemeinden weiterhin außerhalb der dann festgelegten Vorranggebiete in eigenen kommunalen Planverfahren noch Flächen für Windkraftnutzung ausweisen.
Dieser Hinweis hat mit Blick auf die Gemeinde Gerstetten Bedeutung. Dort, nahe der Weiler Heutenburg und Erpfenhausen, hatte es im ersten Anhörungsentwurf noch das relativ kleine und zweigeteilte Vorranggebiet mit der Nummer 43 gegeben. Gerade wegen der Kleinräumigkeit und artenschutzrechtlicher Bedenken hatte die Verbandsverwaltung diese Fläche ersatzlos gestrichen, obwohl sich der Gerstetter Gemeinderat mit knapper Mehrheit dafür ausgesprochen hatte.
Kleine Fläche bei Gerstetten bleibt draußen
Wie schon vor einigen Wochen im Planungsausschuss des Regionalverbands machte sich der Ellwanger Bürgermeister Volker Grab (B90/Die Grünen) für die Wiederaufnahme der kleinen Fläche in den Entwurf stark und formulierte auch einen entsprechenden Antrag. Vom Gremium wurde dieser jedoch bei sieben Ja-Stimmen und fünf Enthaltungen abgelehnt.
Der frühere Gussenstadter Ortsvorsteher und ehemalige Gerstetter Gemeinderat Werner Häcker (Freie Wähler) begrüßte die Streichung von Nummer 43. Auf der Gerstetter Alb habe man Windparks bislang stets unter kommunaler Planungsherrschaft umgesetzt. Das nun gestrichene Gebiet habe zum „ersten heftigen Streitfall in der Bevölkerung“ geführt. Mit der bisherigen Planung sei es dem Regionalverband gelungen, die Gebiete zu bündeln und der oftmals befürchteten „Verspargelung“ entgegenzuwirken.
Wenn Gerstetten den Windpark, an dessen Umsetzung die Stadtwerke Heidenheim interessiert sind, so Häcker, „unbedingt umgesetzt haben will“, könne das ja unter kommunaler Planung geschehen. Dann müsse die Gemeinde offene Fragen mit den eigenen Bürgern abwägen, „und nicht der weit entfernte und unbekannte Regionalverband“. Letzterer Darstellung widersprach der Verbandsvorsitzende zwar, bestätigte aber, es sei der Kommune unbenommen, dort weiter zu planen. Ob dies noch während der Amtszeit des scheidenden Bürgermeisters Roland Polaschek der Fall sein wird, ist offen.
Nicht nur verkleinert, sondern ebenfalls gestrichen wurde ein Vorranggebiet an der südwestlichen Grenze der Dischinger Gemarkung zum Landkreis Dillingen hin. Im Planungsausschuss war außerdem der Wunsch laut geworden, ein Vorranggebiet südöstlich von Oberkochen so zu verkleinern, dass es nicht mehr auf Königsbronner Gemarkung ragt. Das war nach Ansicht der Verbandsverwaltung aber nur sehr bedingt möglich.
In den Stellungnahmen der Verbandsfraktionen wurde noch einmal betont, dass der Windkraftausbau auf die Akzeptanz der Bürgerschaft angewiesen sei.
Von 30 auf 18 reduziert
Mit 30 möglichen Vorranggebieten auf 2,1 Prozent der Regionalfläche war der Regionalverband im ersten Anhörungsentwurf gestartet. Mit dem nun erfolgten Beschluss sind noch 18 Vorranggebiete (0,99 Prozent der Regionsfläche) übrig. 1,5 Prozent der Fläche der Landkreise Heidenheim und Ostalb waren schon mit dem 2014 beschlossenen Teilregionalplan für Erneuerbare Energien für Windkraft ausgewiesen worden. Würde der neue Teilregionalplan endgültig so beschlossen, wären knapp 2,5 Prozent der Regionalfläche als Vorranggebiete ausgewiesen. 1,8 Prozent sind von der Landesregierung gefordert.