In der Sitzung des Gerstetter Gemeinderats am 22. Oktober ging es unter anderem um die Ausweisung von Vorranggebieten für Windkraft in der Region Donau-Iller. Der Gemeinderat lehnte auf Vorschlag der Verwaltung die Ausweisung des Gebiets Kinzenberg mit dem Hinweis auf „Umzingelung“ Gussenstadts ab, die des Gebiets Rehhalde wegen der im Landschaftsschutzgebiet Hungerbrunnental möglichen Naherholung. Für das Gebiet Steinhaus bei Heutenburg/Gerstetten seien diese Argumente jedoch ungültig, so der Bauverwaltungsleiter Hannes Bewersdorff. Warum eigentlich?
Fährt man nach Söhnstetten und blickt sich dort um, und stellt man sich weiter die drei bis vier riesigen Windräder vor, die im Gebiet Steinhaus bei Heutenburg errichtet werden sollen, dann kann man wohl von einer Umzingelung Söhnstettens sprechen. Und was die Naherholung betrifft, so muss man nur den Parkplatz im „Steinhaus“ an der Straße nach Sontheim betrachten, um zu wissen, dass dieser Wald ein Naherholungsgebiet vor allem für ältere Menschen darstellt, die dort auf der Straße nach Heutenburg mit ihren Rollatoren unterwegs sind.
Es ist doch wohl so: Der Grund, warum die Argumente, die für die Gebiete Kinzenberg und Rehhalde nach der Meinung von Herrn Bewersdorff greifen, für das Gebiet Steinhaus angeblich nicht stichhaltig sind, liegt darin, dass hier sechsstellige Summen an Pachteinnahmen für die Gemeindekasse erwartet werden. Dass dafür ein intakter Hochwald (PEFC-zertifiziert) in eine Art Industriegebiet mit Bäumen verwandelt werden müsste, fällt offenbar nicht ins Gewicht.
Eva-Maria Böhler, Gerstetten