Kennzeichnung und Kastration

Wann in Gerstetten die Katzenschutzverordnung in Kraft tritt

Der Gerstetter Gemeinderat hat die Einführung der Katzenschutzverordnung beschlossen und folgt damit dem Beispiel anderer Gemeinden im Landkreis. Wann die Verordnung für Katzenhalter relevant wird.

Um das Leid von freilaufenden Katzen zu mindern und deren unkontrollierte Vermehrung zu unterbinden, kann eine Katzenschutzverordnung der richtige Weg sein. Im Landkreis wurde sie bereits von mehreren Gemeinden beschlossen, eine höhere Erfolgswahrscheinlichkeit wird erwartet, wenn sich möglichst viele daran beteiligen. Darum kam das Thema auch in der vergangenen Sitzung des Gerstetter Gemeinderates zur Sprache.

Ordnungsamtsleiter Rudolf Stang stellte zunächst den aktuellen Sachverhalt dar: „Es gibt hier Hotspots, wo Katzen leben und sich vermehren. Das führt zu Leid und soll in Zukunft vermieden werden.“ Dass die Voraussetzungen für die Katzenschutzverordnung vorliegen – also dass es Gebiete mit einer erhöhten Anzahl von freilaufenden Katzen gibt, die dadurch Schmerzen oder Schäden erleiden –, würde auch Dr. Anja Stöckle vom Veterinäramt des Landkreises bestätigen.

40 Katzen gefüttert, eingefangen und gegebenenfalls kastriert

Als Beispiel für einen „Hotspot“ führte Stang den Galgenberg in Gerstetten an, wo im Laufe der Jahre circa 40 Katzen aufgefunden und später kastriert und versorgt worden seien. Bisher hätten Ehrenamtliche die Katzen gefüttert, eingefangen und gegebenenfalls zum Kastrieren gebracht. Diese Arbeit wird vom Tierheim unterstützt, welches wiederum von den Gemeinden und dem Landkreis finanziell unterstützt wird.

Durch die Katzenschutzverordnung sollen unter anderem diese Abläufe rechtlich formalisiert werden. Dazu wird eine von der Landesregierung formulierte Vorlage genutzt, allerdings mit einer Änderung für die Anwendung auf Gerstetten: „Der Zutritt der Ehrenamtlichen zu Grundstücken ohne Zustimmung der Eigentümer soll herausgenommen werden“, so Stang. Die Erfahrung bis zum jetzigen Zeitpunkt zeige, dass die Ansprache zwischen Ehrenamtlichen und Grundstücksbesitzern meist gut funktioniere.

Der Vorschlag der Verwaltung traf im Gemeinderat gemeinhin auf Zustimmung. Gerstettens Bürgermeister Roland Polaschek betonte, dass das Beschließen der Verordnung über kurz oder lang die einzige richtige Verhaltensweise der Kommunen sei. „Wenn wir das im Schulterschluss machen können, werden wir auch Erfolg haben.“

Wie steht es um die Mauspopulation?

Gemeinderat Thomas Häcker fragte nach, was denn passieren würde, wenn die ehrenamtlichen „Katzenfrauen“ sich aus welchen Gründen auch immer nicht mehr um die Katzen kümmern könnten. „Muss dann die Gemeinde in die Bresche springen?“ Stang gab zur Antwort, dass das tatsächlich passieren könne. Dann würden Mitarbeiter der Gemeinde die Katzen einfangen und zum Tierarzt bringen sowie die Tiere später an der Fundstelle wieder freilassen müssen.

Eine andere Sorge hatte Gemeinderat Ernst Dauner. Er fragte, was mit der Mauspopulation passieren würde, wenn man die freilaufenden Katzen an der Fortpflanzung hindern würde. „Wenn wir die Anzahl der Katzen so reduzieren, dann sind Mäuse unser nächstes Problem“, sagte Dauner, der sich auch auf seine Erfahrungswerte aus der Landwirtschaft berief.

Letztlich wurde der Vorschlag der Gemeindeverwaltung bei einer Gegenstimme angenommen. Inkrafttreten soll die Katzenschutzverordnung am 1. Juli 2025, sodass die Besitzerinnen und Besitzer von Katzen ausreichend Zeit haben, sich auf die neuen Regelungen einzustellen.

Das ändert sich für Katzenbesitzer

Laut der Katzenschutzverordnung müssen die Halter von freilaufenden Katzen diese kastrieren und mittels eines Mikrochips oder einer Tätowierung kennzeichnen lassen. Die darin enthaltenen Daten müssen zudem in einem Haustierregister hinterlegt werden. Wenn eine gekennzeichnete, aber unkastrierte Katze auf dem Gemeindegebiet aufgefunden wird, soll der Katzenhalter von der Gemeinde dazu aufgefordert werden, die Katze kastrieren zu lassen. Bei unkastrierten und unregistrierten Katzen, deren Halter nicht innerhalb von 48 Stunden identifiziert werden können, soll die Gemeinde die Katzen von einem Tierarzt kastrieren lassen. Falls doch noch ein Halter ermittelt werden kann, muss dieser die Kosten für den Eingriff tragen.

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