Streit mit Mieter

59-Jähriger aus Aalen musste sich wegen Körperverletzung vor Heidenheimer Amtsgericht verantworten

Einem Mann aus Aalen wird vorgeworfen, dass er seinen Mieter in Giengen im Sommer 2024 bei einem Streit mit Fäusten geschlagen haben soll. Dafür musste er nun vor dem Heidenheimer Amtsgericht erscheinen. Der Ausgang des Verfahrens mag die Kontrahenten überrascht haben.

Im Sommer vergangenen Jahres, am 12. Juni, kam es auf dem Giengener Schießberg zu einem Streit zwischen einem Vermieter und seinem Mieter. Dafür musste sich jetzt am vergangenen Montag der 59-jähriger Vermieter aus Aalen wegen Körperverletzung vor dem Heidenheimer Amtsgericht verantworten. Laut Anklagschrift der Staatsanwaltschaft hat er mit den Fäusten auf den Oberkörper eines Mieters eingeschlagen und ihn gegen die Hauswand gedrückt, sodass dieser Prellungen und Schürfwunden davon getragen hat.

Nach Angaben des Angeklagten gab es mit dem Mieter bereits von Beginn an Schwierigkeiten. Unter anderem, weil er nie seine Miete gezahlt habe. Auch sollen sich weitere Mieter aus dem Haus in Giengen immer wieder über den 55-Jährigen beschwert haben. Nach mehreren Gesprächen, keinen Anzeichen der Besserung und keinen Geldeingängen habe der Vermieter zusammen mit seiner Frau beschlossen, dem 55-Jährigen die Wohnung fristlos zu kündigen.

Mieter wollte die Wohnung ohnehin verlassen

Aus diesem Grund soll es an besagtem 12. Juni zum Streit gekommen sein. „Ich war an dem Tag vor Ort in Giengen und habe auf meinen Aufsitzrasenmäher das Flurstück gemäht, als er wutentbrannt und sauer mit einem Zettel in der Hand auf mich zukam“, berichtete der Angeklagte vor Gericht. Der Zettel soll eine selbstgeschriebene Kündigung des Mieters gewesen sein. Damit wollte er dem Vermieter signalisieren, dass er bis September 2024 sowieso vorhatte, die Wohnung zu verlassen. Seine Wut galt demnach der fristlosen Kündigung, die er zu diesem Zeitpunkt bereits erhalten hatte.

Ich konnte ausweichen, bin von meinem Mäher runter und habe ihn versucht, von mir wegzuhalten.

59-jähriger Angeklagter

Laut dem Angeklagten ging die Aggression von seinem Mieter aus: Von seinen Emotionen getrieben, soll der 55-Jährige versucht haben, seinen Vermieter auf seinem Aufsitzrasenmäher zu schlagen. „Ich konnte ausweichen, bin von meinem Mäher runter und habe ihn versucht, von mir wegzuhalten“, berichtete er. Der damalige Mieter sei unterdessen weiter aggressiv gewesen und habe um sich geschlagen und geschrien. „Kurz darauf kamen zwei weitere Personen aus dem Haus, um den Streit zu schlichten. Auf einen der beiden wollte er ebenfalls losgehen“, sagte der Angeklagte.

Zeugen reden eher von „Rangelei“

Für die Gerichtsverhandlung war der geschädigte Mieter als Zeuge geladen. Seinen Aussagen zufolge habe ihn der Angeklagte „komplett in die Mangel genommen“. Er soll ihn, nachdem er ihm das Schreiben gezeigt hatte, verprügelt und mit dem Kopf gegen die Hauswand gedrückt haben. Bereits vor dem Streit sei es immer wieder zu Konflikten gekommen. „Ich habe alles versucht, die Miete zu bezahlen und ihm immer wieder gesagt, dass er sein Geld bekommt, ich aber aktuell nicht zahlen kann“, so der Geschädigte.

Ein weiterer Zeuge konnte die Tat bestätigen, hat allerdings eher von einer „Rangelei“ gesprochen. An eine Auseinandersetzung mit Schlagabtausch könne er sich nicht erinnern. Auch soll niemand am Boden gelegen haben. Dass der Geschädigte äußere oder auffällige Verletzungen gehabt habe, war ebenfalls keinem der Zeugen aufgefallen.

Letztlich ging es laut dem Angeklagten um maximal fünf Minuten Streit im Garten. Dementsprechend fiel auch das Urteil aus: Es gab keins. Richter Dr. Christoph Edler, die Staatsanwaltschaft und der Verteidiger des Angeklagten einigten sich darauf, das Verfahren wegen zu geringer Schuld einzustellen. Ein mögliches Urteil wäre von einer weiteren Zeugin abhängig gewesen, von der aber aufgrund ihres Gesundheitszustands bis zum Schluss nicht klar war, ob sie vernehmungsfähig ist, beziehungsweise dies jemals sein wird.

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