Zweieinhalb Jahre Haft

21-Jähriger nach mehreren Diebstählen und Einbrüchen in Giengen vor Gericht

Ein 21-jähriger Mann musste sich vor Gericht wegen einer Serie von Diebstählen und zwei Wohnungseinbrüchen in Freiburg, Giengen und Ulm verantworten. Das Urteil fiel am Ende deutlich aus.

Ein 21-jähriger Mann aus Marokko soll bei Diebstählen und Einbrüchen im vergangenen Jahr beteiligt gewesen sein. Der junge Mann musste sich nun wegen unterschiedlicher Straftaten vor dem Heidenheimer Amtsgericht verantworten.

Er gab an, sich während der Delikte unter dem Einfluss von Drogen und Medikamenten befunden zu haben, was seine Erinnerung an den Tathergang erheblich beeinträchtige. Sein Dolmetscher übersetzte: „Wenn ich sie nicht nehme, bin ich neben der Spur.“

Wenn ich sie nicht nehme, bin ich neben der Spur.

21-jähriger Angeklagter

Nach Angaben der Jugendgerichtshilfe sei der 21-Jährige in einem schwierigen sozialen Umfeld in Marokko aufgewachsen und sei bereits im jungen Alter von etwa zehn Jahren mit Drogen in Kontakt gekommen. Nachdem er nach nur fünf Jahren aufgrund von Konflikten der Schule verwiesen worden sei, sei er mit 14 nach einem Diebstahl von Haschisch aus Marokko geflohen. Auf seiner Flucht sei er zunächst nach Italien und Frankreich gekommen, wo er als Schwarzarbeiter tätig war. Anschließend sei er 2019 nach Deutschland gekommen. 2024 habe er einen Asylantrag gestellt, der jedoch abgelehnt worden sei.

Diebstähle in Freiburg und Giengen

Im Juni vergangenen Jahres entwendete der Angeklagte in Freiburg eine Tasche aus einem geparkten Auto, dessen Fenster leicht geöffnet war. Vor Gericht gab er zu, sich „vage erinnern“ zu können, räumte aber ein, beim Diebstahl von Handy und Geldbeutel unter Einfluss von Tabletten gestanden zu haben. Das gestohlene Handy habe er gegen ein Gramm Kokain eingetauscht. Den Rest des Diebesguts warf er nach eigenen Angaben in eine Parkanlage.

Außerdem stahl er aus einem Supermarkt in Giengen im August eine Flasche Rum und drei Dosen Energy-Drink. Der Angeklagte teilte mit, dass er wisse, dass er zumindest die Energy-Drinks bezahlt habe.

Zudem stahl der Angeklagte aus einer Giengener Bäckerei ein iPhone 13, gab jedoch an, generell nur auf der Suche nach Drogen gewesen zu sein. Zu stehlen habe er nicht gewollt. Das iPhone wurde später in einem Blumentrog nahe seiner Wohnung gefunden. Der Angeklagte entschuldigte sich bei der Bäckerin, sie äußerte: „Gott soll ihm verzeihen.“

Einbruch in die Privatsphäre – Eine Nacht, die Spuren hinterließ

Ebenfalls im Sommer 2024 beging der Angeklagte einen Einbruch in das Haus einer 23-jährigen Frau in Giengen, bei dem er mehrere Wertgegenstände entwendete. Zuvor hatte er versucht, in eine andere Wohnung einzubrechen, wurde allerdings vom Bewohner erwischt, als er versuchte, durchs Fenster einzusteigen. Anschließend brach er zwei Häuser weiter erfolgreich in eine andere Wohnung ein. In der Nacht hatte das Opfer das Fenster geöffnet und den Rollladen nur halb heruntergelassen. Am nächsten Morgen bemerkte sie, dass mehrere Gegenstände, darunter ihr Handy, ihr Tablet und ihr Geldbeutel, verschwunden waren. Das Opfer äußerte: „Ich bin froh, dass ich oder meine Tochter nicht aufgewacht sind. Was da alles hätte passieren können.“

Der Angeklagte entschuldigte sich für seine Tat, woraufhin das Opfer mit den Worten reagierte: „Ich bin dankbar, dass wir geschlafen haben.“ Der Angeklagte gab an, zu dieser Zeit unter dem Einfluss von Alkohol und Tabletten gestanden zu haben und nicht Herr seiner Sinne gewesen zu sein. Auf die Frage, wie es der 23-Jährigen damit ging, berichtete sie, dass sie zu dieser Zeit mit anderen Problemen zu kämpfen hatte, was dazu führte, dass sie den Vorfall zunächst verdrängte. Erst als sie den Brief zur Verhandlung erhielt, wurde ihr das volle Ausmaß des Geschehens bewusst. Seither leide sie unter Albträumen.

„Von Einsicht kann man hier wohl kaum sprechen.“

Die Staatsanwaltschaft forderte eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren und sechs Monaten für den Angeklagten. Besonders verurteilte der Staatsanwalt den dreisten Diebstahl eines Geldbeutels von einem schlafenden Mann am Ulmer Bahnhof, den er als besonders abgebrüht und ohne jegliche Rücksicht auf andere einstufte. „Von Einsicht kann man hier wohl kaum sprechen“, lautete das Urteil des Staatsanwalts, der betonte, dass der Angeklagte weiterhin ohne Reflexion und fortwährend kriminell handele. Der Staatsanwalt betonte: „Man kann nicht hierherkommen, Schutz suchen und dann so etwas tun.“

Man kann nicht hierherkommen, Schutz suchen und dann so etwas tun.

Staatsanwaltschaft

Die Verteidigung des Angeklagten wies auf die schwierige Erziehung und die belastende Kindheit des 21-Jährigen hin. Dieser befinde sich seit fünf Monaten in Haft und versuche nun, Reue zu zeigen. Anwalt Thomas Jordan plädierte für eine Haftstrafe zwischen eineinhalb und zwei Jahren, da seiner Meinung nach ein Erziehungsauftrag nicht wirklich stattfinden könne. Denn nach der Hälfte der Haft werde sein Mandant ohnehin abgeschoben, deshalb sei es das Vernünftigste, "wenn er dahin zurückgeht, wo er herkommt". Letztlich entschieden sich der Richter und die Schöffen aber, eine Haftstrafe von zwei Jahren und sechs Monaten zu verhängen und auf die Auferlegung von Kosten zu verzichten.

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