Leserbrief

Absurde Begründung des Giengener Ordnungsamts

Leserbrief zur Verkehrsregelung an zwei Giengener Kreuzungen und zum Beitrag „Vorfahrt per Handzeichen“ (Ausgabe vom 15. November):

Absurde Begründung des Giengener Ordnungsamts

Bis zum Umbau der Marktstraße mündete diese als verkehrsberuhigter Bereich zweispurig, geteilt durch eine kleine Insel, in die Lange Straße. Auf dieser Insel zeigte ein Verkehrszeichen auch in Richtung Badstraße an, dass hier ein verkehrsberuhigter Bereich endete. Damit war die Vorfahrtfrage für alle geklärt. Es bedurfte keiner Verständigung durch Handzeichen.

Mit dem Umbau der Marktstraße ist dieses Schild entfallen. Das Ordnungsamt Giengen will auch weiterhin auf dieses Verkehrszeichen verzichten und hat dafür eine absurde Begründung:  Ein Schild gegenüber der Badstraße, dass der verkehrsberuhigte Bereich endet, schaffe das Problem, dass sich der Betrachtende fragen würde, wo der Bereich angefangen habe. Bleibt die Frage, wofür die Klärung dieses Problems wichtig ist. Priorität hat an dieser Stelle die bestmögliche Klärung der Vorfahrt.
Wilfried Powilleit, Giengen