Körperverletzung

Amtsgericht Heidenheim: 38-jährige Frau schlägt Ex-Freund mit Stöckelschuh

Zwischen einer 38-jährigen Frau und ihrem Ex-Freund kam es im vergangenen Jahr auf einer Party in Giengen zum Streit. Mit dem Absatz ihres Schuhs fügte sie ihm mehrere Schürfwunden und Hämatome zu. Dafür musste sie sich nun vor dem Heidenheimer Amtsgericht verantworten. Der Fall nahm eine unerwartete Wendung.

Am Montag musste sich eine 38-jährige Frau aus Reutlingen wegen gefährlicher Körperverletzung vor dem Heidenheimer Amtsgericht verantworten. Ihr wurde vorgeworfen, im Streit ihren Ex-Freund mehrmals mit dem Absatz ihres Stöckelschuhs geschlagen zu haben. Nach Anklageschrift der Staatsanwaltschaft hat das Opfer durch den Angriff mehrere Schürfwunden und Blutergüsse davongetragen.

Grund für den Streit war Geld. Laut der Angeklagten habe sie ihrem Ex-Partner 400 Euro geschuldet, die er ihr geliehen hatte. Diese wollte die gebürtige Kamerunerin dem 30-Jährigen auf einer Party in Giengen am 6. April 2024 wieder geben. Vor Ort bat sie ihn allerdings noch um etwas Geduld. Darauf habe sich der Mann aber nicht einlassen wollen. Er habe an den Haaren gezogen und gewürgt, sagte die Angeklagte aus.

Um sich zu verteidigen, habe sie nach ihrem Schuh gegriffen und mit dem Absatz, der nach Angaben der Staatsanwaltschaft acht Zentimeter lang und ein Zentimeter breit war, auf den Mann eingeschlagen. „Was genau passierte als die Polizei kam, weiß ich nicht mehr, da mir die Luft abgeschnürt wurde“, übersetzte die Dolmetscherin der 38-Jährigen.

Geschädigter wurde wohl aus anderem Grund auf die Party gelockt

„Ich hab an dem Abend nach dem Arbeiten eine Whatsapp-Nachricht bekommen, dass ich zu der Party kommen soll und mein Geld bekomme“, sagte der Geschädigte, dessen Aussage ebenfalls übersetzt wurde. Nach seinen Angaben soll es sich um 800 Euro gehandelt haben. Bei seiner Ankunft sei ihm allerdings klar geworden, dass er nicht des Geldes wegen auf die Party habe kommen sollen, sondern damit die Angeklagte ihn, gemeinsam mit ihren Freundinnen, beschimpfen kann.

Ich habe einfach nur versucht, mich zu wehren.

30-jähriger Geschädigter

Daraufhin kam es zum Streit, die Angeklagte sowie ihre Freundinnen hätten ihn geschlagen, sagte der Mann aus. „Ich habe einfach nur versucht, mich zu wehren“, sagte er. Selbst als die Polizei eingetroffen war, habe die Kamerunerin weiter mit ihrem Absatz auf ihn eingeschlagen.

Angeklagter soll es eine Lehre gewesen sein

Während der Verhandlung merkte der Anwalt der Angeklagten an, dass die 38-Jährige zwei Wochen nach dem Vorfall einen schweren Unfall hatte und seitdem querschnittsgelähmt ist. Auch wollte er vom Geschädigten wissen, ob es ihm immer noch ein Anliegen sei, dass die Angeklagte verurteilt wird. Dies hat er verneint. Das Geld hat er einen Tag nach der entglittenen Party bekommen.

Die Staatsanwaltschaft und Richter Dr. Christoph Edler einigten sich darauf, das Verfahren einzustellen, jedoch mit einer Geldauflage von 50 Euro. Den Betrag hat die Angeklagte binnen drei Monaten an den Hilfs- und Wohltätigkeitsverein Heidenheim zu zahlen. „Das ist mehr als ein Friedensangebot. Trotzdem soll sie auch merken, dass es nicht in Ordnung war, was sie getan hat“, so der Staatsanwalt in Richtung der Angeklagten und ihrem Anwalt.

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