Sturzbetrunken, mit einem Gefährt, das für den Straßenverkehr nicht zugelassen ist, und dazu noch als Geisterfahrer war im Dezember 2023 ein Mann auf der A7 unterwegs. Kurz nach der Anschlussstelle Giengen verursachte er einen schweren Unfall, bei dem ein 67-jähriger Taxi-Fahrer aus Ulm tödlich verletzt wurde. Jetzt musste sich der 50-Jährige aus Oberkochen vor dem Heidenheimer Amtsgericht wegen fahrlässiger Tötung verantworten und wurde zu einer Freiheitsstrafe von 18 Monaten verurteilt.
Der Mann habe schwere Schuld auf sich geladen und einen Menschen aus dem Leben gerissen, erklärte Richter Dr. Christoph Edler in seiner Urteilsbegründung. Entgegen der Staatsanwaltschaft sah er auch keine Basis dafür, die Strafe zur Bewährung auszusetzen.
Er habe vorgehabt, seiner Tochter, die bei der Mutter in Heuchlingen lebt, eine Nikolausüberraschung zu machen, erklärte der Angeklagte vor Gericht. Bevor er losgefahren sei, habe er sich Mut angetrunken. Und weil er keinen Führerschein habe und auch kein Auto, habe er sich mit seiner Zugmaschine auf den Weg gemacht. Diese Arbeitsmaschine benutze er bei seiner Arbeit als selbständiger Schlosser auf seinem Gelände. Eine Straßenzulassung hat das Gefährt, das maximal 20 bis 30 Kilometer pro Stunde fährt, nicht.
Mit über zwei Promille in falscher Richtung auf die A7
Etliche weitere Biere kamen dann in einer Heuchlinger Gaststätte dazu. „Kamen Ihnen da nicht irgendwann Bedenken, ob es richtig ist, weiterzufahren?“, fragte Richter Edler. Das sei für ihn nicht mehr fassbar gewesen, so der Angeklagte. Er habe sich gedacht, dass er schon irgendwie heimkommen werde.
Zu diesem Zeitpunkt hatte der Mann über zwei Promille im Blut, wie eine spätere Untersuchung ergab. Dass er versehentlich auf die Autobahn aufgefahren sei, habe er nicht bemerkt, berichtete der Angeklagte. Es sei überhaupt kein Verkehr unterwegs gewesen und daher auch nicht erkennbar, dass er in falscher Fahrtrichtung fuhr.
Knapp vierhundert Meter kam das nur dürftig beleuchtete Fahrzeug, bis es zum Unfall kam. Der Taxi-Fahrer prallte frontal gegen das vier Tonnen schwere Gefährt. Während an der Zugmaschine kaum Schaden entstand, wurde der Mercedes des Taxi-Fahrers stark beschädigt. Dennoch hätte der Mann eine realistische Überlebenschance gehabt. Wie das unfallanalytische Gutachten ergab, war das Unfallopfer jedoch nicht angeschnallt gewesen und erlag noch in der Nacht seinen Verletzungen.
Hätte der Mann durch schnellere Reaktion den Zusammenprall womöglich ganz verhindern können, fragte der Verteidiger des Angeklagten nach. Der Gutachter stellte dazu verschiedene Berechnungen an, die Geschwindigkeit, Reaktionszeit, Sichtweite und mehr berücksichtigten, und bestätigte, dass es bei eingeschaltetem Fernlicht des Mercedes vielleicht eine Chance gegeben hätte, das Hindernis früher zu erkennen. Er erklärte aber auch, dass von den beiden Scheinwerfern der Zugmaschine womöglich nur einer funktionierte, und der gesamte Umriss wohl schwer einzuordnen gewesen sei.
Bereits seit 2016 wegen Trunkenheit keinen Führerschein mehr
Auch der Staatsanwalt sah wenig Chancen für das Opfer, plötzlich auf ein schlecht beleuchtetes Hindernis zu regieren. Gegen ein Gefährt von vier Tonnen zu prallen, sei wie gegen eine Mauer zu fahren. Die dramatischen Folgen seien zwar auch darauf zurückzuführen, dass das Opfer nicht angeschnallt gewesen sei. Dennoch gehe die Ursache des Unfalls vom stark alkoholisierten Angeklagten aus.
Eindeutig gegen den Angeklagten sprachen seine Vorstrafen. Bereits seit 2016 hat der Mann aufgrund einer Trunkenheitsfahrt keine Fahrerlaubnis mehr. Weitere Verurteilungen erfolgten, weil die Polizei den selbständigen Schlosser mehrfach bei Fahrten mit seinem LKW erwischt hatte. Er habe die Fahrten „in Kauf nehmen müssen, um seine Baustellen zu bedienen“, erklärte der Angeklagte.
Der Staatsanwalt hielt dennoch eine 18-monatige Freiheitsstrafe unter Auflagen ausgesetzt zur Bewährung für angemessen. Der Verteidiger befürwortete dies ebenfalls und verwies darauf, dass der Unfall hätte glimpflicher ausgehen können, wenn das Opfer angeschnallt gewesen wäre.
Richter Dr. Christoph Edler sah dagegen keine Möglichkeit, das Urteil einer Freiheitsstrafe von 18 Monaten zur Bewährung auszusetzen. Der Unfall sei für ihn unerklärlich. Der Angeklagte habe „schwere Schuld auf sich geladen, die nicht durch das Urteil wiedergutzumachen ist und mit der Sie den Rest Ihres Lebens leben müssen“. Es sei unverantwortlich, mit einer schlecht beleuchteten Arbeitsmaschine völlig betrunken umherzuirren. Die „Verschuldungsbeiträge“ des Angeklagten seien so gigantisch, dass der Beitrag des Opfers völlig unerheblich sei. Das Verhalten des Angeklagten habe zum Tod des Opfers geführt.
Kein Wort des Bedauerns
Worte des Bedauerns über den von ihm verursachten Tod des 67-jährigen Taxi-Fahrers waren vom Angeklagten im Gerichtssaal nicht zu hören. Auf die Frage seines Verteidigers, ob er Kontakt zu den Söhnen des Opfers aufgenommen habe, bestätigte der Angeklagte, dass er, nachdem sich deren Rechtsanwalt bei ihm gemeldet habe, seine Anteilnahme in einer Mail und einem Brief ausgedrückt habe.