Ausgleichsstock

Dafür verwendet die Stadt Giengen 660.000 Euro vom Land

Als eine von fünf Großen Kreisstädten erhält Giengen Zuschussmittel vom Land. Das Geld wird in die Bühlschule in der Südstadt investiert.

Am 24. Juli hat der Verteilungsausschuss aus Vertreterinnen und Vertretern des Regierungspräsidiums, des Städte-, Gemeinde- und Landkreistags über die Vergabe von Mitteln aus dem Ausgleichstock 2024 entschieden und dabei bildungsnahe Projekte in den Vordergrund gestellt. „In diesem Jahr liegt der Förderschwerpunkt auf Schulhausmodernisierung oder -neubau“, so die Vorsitzende, Regierungspräsidentin Susanne Bay. Über 43 Prozent der Fördermittel fließen in den Schulhausbau, 23 Prozent in die Kinderbetreuung. Der Ausgleichstock hat in diesem Jahr ein Volumen von 41,6 Millionen Euro, beantragt waren fast 77 Mio. Euro.

OB Dieter Henle, Mitglied des Städtetages im Verteilungsausschuss, kam mit guten Nachrichten für den Landkreis aus der Abstimmung zurück: Sechs Investitionsprojekte erhalten eine Fördersumme von insgesamt 2,87 Millionen Euro, darunter Giengen (660.000 Euro für den Neubau des Pavillons 6 der Bühlschule). Giengen wurde diesmal als eine von fünf Großen Kreisstädten berücksichtigt. „Wir bedanken uns beim Land Baden-Württemberg“, freute sich der Oberbürgermeister, „insbesondere angesichts der hohen Überzeichnung der Fördermittel und der aktuellen Haushaltslage.“

Auftakt für Großinvestitionen

Der Neubau der Bühlschule auf dem Flurstück 1061/1 ist Auftakt des großen Investitionsvolumens für die Giengener Schulen in den nächsten Jahren, Baustart ist im Frühjahr 2025. „Der finanzielle Rückenwind trägt wesentlich zur Umsetzung bei. Er kommt im 60. Jubiläumsjahr der Bühlschule und ist Bestätigung für ihre wertvolle pädagogische Arbeit“, so Henle. Weitere Fördermittel, etwa aus dem Ganztagesbeschleunigungsprogramm und der Fachförderung sind beziehungsweise werden für den Pavillon 6 der Bühlschule beantragt, „hier blicken wir weiterhin gespannt nach Stuttgart“.
Der Ausgleichstock des Landes dient der Realisierung wichtiger infrastruktureller Maßnahmen in Kommunen. In ihrem Förderantrag müssen die Städte und Gemeinden nachweisen, dass sie alle ihnen zumutbaren Einnahmemöglichkeiten bereits ausgeschöpft haben.