Erst der Verkehrsübungsplatz, dann der Bau des DRK-Heims und zuletzt die Erweiterung der Skater-Anlage um einen Pumptrack: bei der Schwagehalle hat sich in den vergangenen Jahren einiges verändert. Das hatte auch Auswirkungen auf die Anzahl der Parkplätze. Zudem präsentieren sich Teile des Areals in keinem guten Zustand. Das soll sich nach Beschluss des Gemeinderats ändern.
Die Erweiterung und Umgestaltung der Parkplatzsituation an der Schwagehalle sowie die Sanierung „Am Wildgraben“ und der Zufahrtsbereich zum neuen DRK-Pflegezentrum soll in mehreren Abschnitten, zeitlich voneinander getrennt, hergestellt werden.
Im kommenden Jahr soll es zu einer Parkplatzerweiterung vor dem Verkehrsübungsplatz kommen. Im Bereich des bisherigen Schotterparkplatzes im südlichen Bereich des Verkehrsübungsplatzes ist ein Parkplatz mit 75 Stellplätzen für Autos geplant. Die Fahrspuren sollen in Asphalt ausgeführt werden. Die Ausführung der Parkflächen ist als Betonpflasterfläche geplant. Zwischen den Parkflächen sind Grünflächen vorgesehen.
Ebenfalls für 2024 vorgesehen ist die Sanierung der Zufahrt ab dem DRK-Pflegezentrum bis zu den bestehenden Parkplätzen. Die Sanierung der Zufahrtsstraße soll als Teilausbau umgesetzt werden. Erneuert werden soll obendrein das Teilstück der Gluckstraße vom Kreuzungsbereich „Am Wildgraben“ bis hin zum bestehenden Parkplatz und dem Einfahrtsbereich zum Pflegezentrum. Die Sanierung der Straße „Am Wildgraben“ im Bereich zwischen Gluckstraße und Anton-Bruckner-Weg soll ebenfalls 2024 zur Ausführung kommen. Hier soll die vorhandene Schotterschicht so weit wie möglich belassen werden und lediglich die Asphaltschichten erneuert werden. In den Gehwegbereichen ist ein Vollausbau vorgesehen. Die vorhandenen Randeinfassungen werden durch neue ersetzt.
Für 2025 steht die Sanierung des Lkw-Parkplatzes auf dem Programm. Hier sollen etwa acht ausreichend große Abstellflächen realisiert werden. Weiter gehen soll es mit der Umsetzung von Plänen 2028.
Überdachte Parkplätze mit PV?
Diskutiert wurde im Rat, ob die Parkplätze überdacht und mit Photovoltaik-Anlagen versehen werden. Ein neues Landesgesetz sieht vor, dass eine Photovoltaik-Pflicht zusätzlichen Flächenverbrauch vermeiden und dafür sorgen soll, dass elektrische Energie dort erzeugt wird, wo sie gebraucht wird. Um den Ausbau von Dachflächen-Photovoltaik noch weiter voranzutreiben, wurde daher im Gesetz eine Pflicht zur Installation von Photovoltaik-Anlagen beim Neubau von Wohn- und Nichtwohngebäuden und größeren, offenen Parkplätzen aufgenommen. Seit 1. Januar 2023 gilt die Pflicht auch für Bestandsgebäude (Wohn- und Nichtwohngebäude), sobald Dächer grundlegend saniert werden. Die Photovoltaik-Pflicht gilt für Bauherrinnen und Bauherren beim Neubau eines Wohn- oder Nichtwohngebäudes und bei der grundlegenden Dachsanierung eines Bestandsgebäudes. Außerdem greift sie beim Neubau eines offenen Parkplatzes mit mehr als 35 Stellplätzen.
Bei der Stadtverwaltung war man der Ansicht, dass ein Ausbau mit Photovoltaik im Fall der Schwage nicht zwingend erforderlich ist, da es sich um die Umgestaltung eines vorhandenen Parkplatzes handelt. Die Gesamtinvestitionskosten für eine komplette Parkplatzüberdachung von 186 Pkw-Stellplätzen mit Photovoltaik einschließlich der erforderlichen Trafostation und Zuleitungen zu den Gebäuden Feuerwache, Bauhof und Schwagesporthalle für die Deckung des Eigenbedarfs und Netzeinspeisung des überschüssigen Stromes würden etwa zwei Millionen Euro betragen. Der Amortisationszeitraum würde allerdings 43 Jahre betragen. Die Verwaltung empfahl daher keine Überdachung mit Photovoltaik von den geplanten Parkplätzen. Diese Einschätzung wurde vom Rat mehrheitlich geteilt.