Initiative im Gemeinderat

DNA-Datenbank für Hunde in Giengen: Idee scheitert an Kosten und Datenschutz

Hundekot bleibt ein Ärgernis: Die Stadtverwaltung Giengen sieht keine Chance für eine DNA-Datenbank und setzt auf Aufklärung und Bußgelder. Hintergrund sind Kosten und die Gesetzeslage.

Ein Problem ist oft recht einfach zu benennen – eine Lösung zu finden, ist meist ungleich schwerer. Ein Beispiel: Die Bahn ist oft – sehr oft – unpünktlich, sie aber auf Pünktlichkeit zu trimmen, scheint eher komplex zu sein.

Ähnlich ist es mit Hundehaufen. Sie sind hässlich, unhygienisch, und wenn sie am Schuh kleben, fühlt man sich zumindest unwohl. Die einfachste Lösung wäre, wenn jeder Hundebesitzende die Hinterlassenschaft von Harro, Snoopy oder Schnuffi mitnehmen würde. Die Kommunen haben praktisch allerorten Ausgabestellen für Tütchen eingerichtet, die amtsdeutsch als Hundekotbeutelspender bezeichnet werden. Mark Twain, der nicht nur „Die Abenteuer des Tom Sawyer“ schrieb, sondern sich auch emsig an der seiner Ansicht nach überkomplexen deutschen Sprache abarbeitete, wäre begeistert gewesen.

Ein Hundehaufen bleibt selten allein

Diese Beutelspender zeitigen einen gewissen Erfolg, das sollte man anerkennen. Handfeste Statistiken sind zwar nicht bekannt, aber die gefühlte Wahrheit ist: Die Tretminen sind in Summe weniger geworden.

Allerdings greift beim Hundekot das Glascontainer-Phänomen: Legt zum Beispiel an einem Grünglascontainer jemand „versehentlich“ eine durchgeschabte Teflonpfanne ab, werden alsbald kaputte Klappstühle, eine Wohnzimmerlampe und ein Karton zerlesener Karl-May-Romane danebenstehen. Und liegt irgendwo ein Häufchen, weil der Hundekotbeutelspender gerade leer ist oder niemand Lust hat, Kot durch ein paar Mikrometer Plastik hindurch anzufassen, dann bleibt das Häufibäufi liegen und wird sich schlagartig vermehren.

Der Giengener Stadtrat Martin Unseld (Grüne/Unabhängige) hatte daher im März im Gemeinderat angeregt, die Stadt möge eine DNA-Datenbank anlegen lassen, in der die Erbinformationen aller in Giengen und seinen Teilorten gemeldeten Hunde erfasst werden würden. Über die Beprobung wilder Haufen könnte dann Halter oder Halterin festgestellt und bestraft werden. Zumindest in Südtirol wird dieses Verfahren offenbar bereits erprobt.

Stadt befürchtet hohe Kosten für eine Datenbank

Die Stadtverwaltung versprach, die Anregung zu prüfen. Das Ergebnis der Prüfung fiel allerdings nicht im Sinne Unselds aus: Wie Oberbürgermeister Dieter Henle im Rat mitteilte, fehlt die sogenannte „kostenbezogene Verhältnismäßigkeit“. Sprich: In Giengen sind aktuell 880 Hunde gemeldet, für eine DNA-Analyse müsste die Stadt pro Hund 100 Euro aufwenden. Zusätzlich zu diesen summierten 88.000 Euro für die Erstellung der Datenbank kämen Kosten für Datenbankpflege, Erfassung neu angemeldeter Tiere „sowie derzeit nicht abschätzbare Arbeitszeitkosten“, etwa für Beprobung und Dokumentation.

Es folgt der Datenschutz: Die Erbinformationen der Hunde müssten in der Datenbank dem jeweiligen Haltenden zugeordnet werden. In Baden-Württemberg, so die Auskunft der Stadtverwaltung, ist jedoch eine verdachtsunabhängige Datenspeicherung gesetzlich nicht vorgesehen. Mehr noch: Ein Generalverdacht gegen Hundehalterinnen und Hundehalter sei nicht zulässig. Im Umkehrschluss, beim Aufbau einer Datenbank auf die Freiwilligkeit von Herrchen und Frauchen zu setzen, hält man im Giengener Rathaus auch nicht für zielführend: Dabei würden sich mutmaßlich nur die verantwortungsbewussten Tierhalter beteiligen – und der Effekt wäre bestenfalls überschaubar.

Abschließend wurde auch noch ein Problem mit der zweifelsfreien Zuordnung des Hundekots identifiziert: Landet ein Haufen auf den Resten eines anderen, oder pieselt der nächste Hund einfach legal drüber, könnte die Probe kontaminiert und die Zuordnung verfälscht sein. Außerdem wären ortsfremde Hunde nicht in der Datenbank erfasst.

„Aus Sicht der Verwaltung spricht daher nichts für den Aufbau einer freiwilligen und aus Steuergeldern finanzierten Hunde-DNA-Datenbank“, erklärte OB Henle. Wie schon in der Vergangenheit müsse die Stadt versuchen, durch Aufklärung, das Aufstellen von Hundeservicestationen und Bußgelder für Sauberkeit zu sorgen. Der Erstverstoß werde in Giengen aktuell mit 75 Euro geahndet. Falls der Halter oder die Halterin erwischt wird.

Gefahr für Nutztiere

Während Hundekot auf städtischem Grün vor allem eklig ist, können die Hinterlassenschaften auf landwirtschaftlichen Flächen zur Gefahr für andere Tiere werden. Wie etwa der baden-württembergische Landesbauernverband mitteilt, kann mit Hundekot verunreinigtes Futtergras zu Krankheiten bei Rindern führen – bis hin zu Fehlgeburten bei trächtigen Tieren.

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