Fast vollständig überbaute Grundstücke, hoch aufragende Gebäude, in denen Gewerbe und Wohnen vereint waren und sind und deren Giebel sich zur Straßenseite hin aufrichten: In weiten Teilen der Giengener Altstadt ist noch die Struktur des mittelalterlichen Stadtkerns zu erkennen. Das soll auch so bleiben, auch wenn an etlichen Stellen geplant und gebaut wird. Daher hat sich der Giengener Gemeinderat einstimmig für einen Gestaltungsrahmenplan ausgesprochen, der die Ziele des Sanierungsgebiets „Stadtmitte“ ergänzt.
Die Zielsetzung, wie sie in der Sitzungsvorlage für die Rätinnen und Räte formuliert war, ist gewissermaßen auch als Mahnung zu verstehen. Die Stadt Giengen beabsichtige, „die vielfach übergangenen Qualitäten der überlieferten und erhaltenen traditionellen Stadtstruktur und Bauformen“ ins Bewusstsein zurückzurufen – gleichermaßen bei Bürgerinnen und Bürgern und bei den Verantwortlichen am Bau. Der Rahmenplan soll daher „Grundlage und Maßstab sein für weitere bauliche Entwicklungen der Kernstadt Giengens“.
Historischer Bestand entscheidet über künftige Gestaltung
Der neue Rahmen hat vor allem sogenannte Ersatzbauten im Blick. Sollten in Zukunft Gebäude an der Marktstraße zwischen Obertorstraße und der Hausnummer 80 abgebrochen werden, muss sich ein Neubau in der Breite zum Straßenraum hin am historischen Bestand orientieren. Grundlage dafür ist die Parzellierung der Grundstücke, wie sie auf einem Plan von 1832 ablesbar ist. Sollen mehrere Gebäude baulich zusammengefasst werden, muss die Fassade so gestaltet werden, dass zumindest der Eindruck der ehemaligen Einzelhäuser erhalten bleibt. Auch die bisherige Firstrichtung darf nicht verändert werden. Schaufenster müssen demnach durch Pfeiler oder Stützen unterbrochen werden. Sanierungsgenehmigungen sollen nur erteilt werden, wenn die nun konkretisierten Zielen erreicht seien.
Die Höhen neuer Gebäude müssten aus den Höhen der vorhandenen Nachbargebäude abgeleitet werden. Claudia Schnürle, Leiterin des Baurechts- und Planungsamts im Giengener Rathaus, erläuterte: Wenn ein Nachbargebäude 15 Meter hoch sei und das auf der anderen Seite 13 Meter, dann müsse ein Neubau bei einer Maximalhöhe von etwa 14 Metern liegen. An diesem Punkt hatten Teile des Gemeinderats Bedenken.
Debatte über Maximalhöhe von Gebäuden
Martin Herrmann, Fraktionsvorsitzender des CDU-Wählerblocks, zeigte sich grundsätzlich zwar zufrieden mit dem Rahmenplan: „Damit ist sicher, dass sich nichts entwickeln kann, das nicht in die Marktstraße passt.“ SPD-Fraktionschefin Gaby Streicher äußerte zudem die Hoffnung, „dass Befürchtungen zerstreut werden, dass dort Quader gebaut werden“. Der Gestaltungsrahmen werde helfen, „missglückte Sanierungen“ nicht zu wiederholen. Dem pflichtete Oberbürgermeister Dieter Henle bei: „Wir legen Wert auf eine schöne Altstadt.“
Dr. Erwin Kleemann (Grüne und Unabhängige) wünschte sich jedoch wie Ratskollege Herrmann eine präzisere Formulierung der maximalen Höhe. Auf Herrmanns Vorschlag, die Höhe von Neubauten am historischen Bestand zu orientieren, erwiderte Claudia Schnürle, das könne sich nachteilig für die Bauwilligen auswirken, wenn heutige Bestandsbauten deutlich niedriger seien. Zudem gebe es nicht für alle Grundstücke Akten über den tatsächlich historischen Bestand. Herrmann wollte hingegen Neubauten in der Höhe am derzeitigen Bestand orientiert wissen.
Martin Hörsch (Grüne und Unabhängig) pflichtete Herrmann bei: „Wenn wir alles nivellieren, geht der Charme flöten.“ In der Vergangenheit ist in der Giengener Fußgängerzone vieles vereinheitlicht worden, daher solle man nicht auch noch die Höhe angleichen.
Diese Änderung wurde in den Text des Rahmenplans aufgenommen, der danach einstimmig vom Gemeinderat beschlossen wurde.
Mehr Geld für Sanierung
Einstimmig beschloss der Gemeinderat auch, die Sanierungsförderung für das Gebäude Memminger Torstraße 3 um 20.000 auf 70.000 Euro zu erhöhen. Das an der Ecke Lange Straße und Memminger Torstraße gelegene Gebäude war längst sanierungsbedürftig und galt als innerstädtischer Schandfleck. Dieser werde durch eine Sanierung nicht nur beseitigt, es entstehe auch neuer Wohnraum. Zudem werde durch die Sanierung ein historisches und ortsbildprägendes Gebäude erhalten.