Einstimmiger Beschluss

Giengen zieht die Zügel an: Neue Satzung regelt Nutzung von Spielplätzen und Freizeitanlagen

Die Stadt Giengen führt eine Satzung ein, um ihre 25 Spielplätze und andere Freizeitanlagen vor Missbrauch zu schützen und die Nutzung klar zu regeln. Was die Stadt damit erreichen will und was künftig Bußgelder nach sich ziehen könnte:

Dass Spielplätze nicht nur von Kindern zum Spielen genutzt, sondern bisweilen auch von Jugendlichen oder Erwachsenen zweckentfremdet werden, ist altbekannt. Die Stadt Giengen will allzu unangenehmen Auswüchsen nun mittels einer eigenen Satzung einen Riegel vorschieben. Der Gemeinderat stimmte dem Ansinnen ausnahmslos zu. Bislang gab es in Giengen keine vergleichbare Benutzungsordnung.

Die neue Satzung gilt für insgesamt 25 Spielplätze in Giengen und seinen Teilorten. Hinzu kommen, Grillstellen, Beachvolleyball- und Bolzplätze, ein Trimm-dich-Pfad, Nordic-Walking-Strecken, eine Kneippanlage und Wohnmobilstellplätze sowie das Höhlenhaus in Hürben.

Die Probleme: Lärm, Alkohol und Müll

Wie Bürgermeister Alexander Fuchs im Gemeinderat erläuterte, hielten sich in der Vergangenheit immer wieder Personen außerhalb der vorgesehenen Nutzungszeiten etwa auf Spielplätzen auf und störten dadurch andere Nutzende oder die Nachbarschaft. Hauptprobleme seien dabei Lärm, Alkoholkonsum und herumliegender Müll.

Zwar stehen an den Spielplätzen und anderen Freizeiteinrichtungen schon jetzt Hinweisschilder, die beispielsweise auf die Nutzungszeiten hinweisen und über Piktogramme verdeutlichen, was dort nicht erlaubt ist. Bislang habe aber die rechtliche Handhabe gefehlt, um gegen missbräuchliche Nutzung vorzugehen. Mithilfe der Satzung sollen städtische Amtspersonen und die Polizei leichter als bisher einschreiten und auch Bußgelder verhängen können. Die Satzung legt auch fest, welche Spielplätze von der jeweiligen Altersgruppe genutzt werden dürfen.

Skatepark darf nur mit Schutzkleidung befahren werden

Verboten ist zum Beispiel das Tragen von Waffen und Waffenattrappen auf Spielplätzen. Dazu gehören auch Messer, Reizgase und andere gefährliche Gegenstände. Der Alkoholkonsum ist an diesen Orten verboten, untersagt sind auch Glasflaschen und der Konsum von Betäubungsmitteln aller Art. Hunde dürfen auf Spielplätze nicht mitgebracht werden, auf anderen Freizeitanlagen müssen sie angeleint sein. Auf laute Musik müssen Besucherinnen und Besucher ebenso verzichten wie auf das Mitbringen von eigenen Grills.

Der Skatepark in der Schwage darf der Satzung zufolge nur mit geeigneter Schutzkleidung genutzt werden. Dazu zählen etwa Helme und Gelenkschützer. Zudem dürfen keine selbstgebauten Rampen oder ähnliche Geräte benutzt werden.

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Warum Helme verboten sind

Während auf der Skateanlage in der Schwage Helme vorgeschrieben werden, ist das Tragen von Schutzhelmen auf den gut zwei Dutzend Spielplätzen untersagt. Dieser Punkt wurde auf Anregung von Stadtrat Michael Zirn (CDU-Wählerblockfraktion) noch in die Satzung aufgenommen. Hintergrund ist, dass Helme zwar bei Stürzen vor Verletzungen schützen könnten, allerdings besteht die Gefahr, dass die Helme an Spielgeräten hängen bleiben und die Kinder durch die Kinnriemen stranguliert werden. Nach einem tödlichen Unfall in Augsburg vor rund zehn Jahren sind viele Kommunen dazu übergegangen, dieser Gefahr durch Verbote vorzubeugen.