Prozess

Legte eine Frau mehrere Brände in Giengen und Heidenheim?

Einer jungen Frau wird zur Last gelegt, dass sie mehrfach Feuer legte, sowohl in Giengen, als auch in Heidenheim. Nur weil die Brände früh entdeckt wurden, konnte verhindert werden, dass Menschen zu Schaden kamen. Nun steht sie vor Gericht.

Legte eine Frau mehrere Brände in Giengen und Heidenheim?

Die Angeklagte hüllt sich in Schweigen. Zwei Tage lang hört sie sich die Aussagen von Zeugen und Gutachtern mit meist unbewegter Miene an, während das Heidenheimer Schöffengericht versucht zu verstehen, was die 31-Jährige immer wieder dazu bringt, Feuer zu legen obwohl sie damit viele Menschen in Lebensgefahr bringt. Konkret geht es um drei Brände: Im Februar dieses Jahres soll sie in ihrer Wohnung an der Barbarossastraße in Giengen das Sofa angezündet haben. Wenige Wochen später ging ein PKW am Pommernweg in Flammen auf, und schließlich gab es im April ein Feuer in einer Notunterkunft der Caritas an der Nördlinger Straße in Heidenheim.

Nur weil die Brände in den beiden Wohngebäuden schnell entdeckt wurden, kamen keine Menschen zu Schaden. Amtsgerichtsdirektor Rainer Feil sah aber dennoch darin „das Potential zur ganz großen Katastrophe.“

Mit der Verlesung der persönlichen Verhältnisse aus einem früheren Urteil wegen versuchter schwerer Brandstiftung ermöglichte Richter Feil zumindest einen Einblick in die Lebensgeschichte der Angeklagten. Demnach hatte die 31-Jährige schon als Kind schwere Misshandlungen durch ihren Stiefvater erfahren und landete mit zwölf Jahren erstmals in der Psychiatrie. Viele weitere Aufenthalte in psychiatrischen Kliniken sollten folgen. Ein Kinderheim, betreutes Wohnen, wieder bei der Mutter und schließlich eine eigene Wohnung, waren weitere Stationen.

Angeklagte ist der Polizei Giengen bestens bekannt

Wie sich in der Verhandlung zeigte, war die Angeklagte bei der Polizei in Giengen bestens bekannt. Sie fiel immer wieder durch Streitigkeiten auf und hatte keine Scheu, sich mit den Beamtinnen und Beamten aggressiv anzulegen. Andererseits arbeitete die junge Frau zeitweilig in einem Alten-und Pflegeheim, was offenbar gut funktionierte. Man habe ihr sogar einen Ausbildungsplatz in Aussicht gestellt, war eine der sonst äußerst spärlichen Angaben der Angeklagten.

Am ersten Tag der Verhandlung widmete sich das Gericht vornehmlich einem Brand in einem Wohnhaus an der Barbarossastraße in Giengen. Eine Nachbarin hatte einen Feuermelder gehört,  Rauch im Treppenhaus bemerkt und daraufhin den Notruf gewählt. Sie und weitere Nachbarn hätten dann an alle Türen geklopft, damit sich die Menschen in Sicherheit bringen konnten. Auch an der Tür der Angeklagten habe man geklopft, doch die Frau sei bereits draußen gewesen. „Die Leute, die drin waren, waren ihr egal“, entrüstete sich ein Familienvater, der anschließend mit Frau und Kindern ohne Jacken in der Kälte stand. Andere Zeugen schilderten aber auch, dass sie den Eindruck hatten, dass es der Frau gar nicht bewusst gewesen sei, dass es in ihrer Wohnung brenne. Einem Bekannten und ihrem damaligen Freund sagte sie am Telefon, dass sie gar nicht daheim gewesen sei. Polizeibeamte bestätigten, dass sie diese Aussage ihnen gegenüber am Tatabend gemacht habe.

Nach Angaben des Feuerwehr-Truppenführers war beim Eintreffen der Polizei die Wohnung der Angeklagten völlig verqualmt, und ein Teil eines Sofas habe gebrannt. Man habe das Möbel durchs Fenster nach draußen werfen können und damit ein Ausbreiten des Feuers verhindert.

Bei der Angeklagten hatte die Polizei in dieser Nacht einen Brief gefunden, in dem sie ihren Suizid ankündigte. Dieser wurde von Richter Feil in der Verhandlung verlesen, was der Angeklagten sichtlich zu schaffen machte. Sie habe es nicht verdient zu leben und habe es satt, immer an allem schuld zu sein, war unter anderem zu hören.  

Spannungsgeladene Beziehung mit dem Freund

Nachdem die Wohnung an der Barbarossastraße unbewohnbar war, wurde die Angeklagte in einem Zimmer einer städtischen Notunterkunft am Pommernweg untergebracht. Harmonisch ging es dort nicht gerade zu, und als in der Nacht des 16. März ihr PKW in Flammen aufging, verdächtigte die 67-jährige Mitbewohnerin die Angeklagte. Die hatte allerdings bei der Vernehmung durch die Polizei angegeben, spazieren gewesen zu sein, und dass sie sogar versucht habe, den Brand am Hinterreifen des Golf zu löschen.

Die Angeklagte wurde in ein anderes Gebäude am Pommernweg umgesiedelt. Nachdem ihr Freund dort unberechtigter Weise ebenfalls wohnte, verlor sie auch diese Unterkunft. Das führte dazu, dass das Paar im April in der Notunterkunft der Caritas an der Nördlinger Straße in Heidenheim landete.

Die Beziehung des Paares war spannungsgeladen. Als Kinder hatten sie sich im Heim kennengelernt, dann aber aus des Augen verloren und erst sehr viel später hatte die Angeklagte den Kontakt wieder gesucht. Das Paar war erst wenige Wochen zusammen, als es am Tag des Brandes an der Barbarossastraße Streit gegeben hatte, und auch am Abend des Feuers in Heidenheim gab es Stress, und der 29-Jährige zog sich in sein Auto zurück. Plötzlich seien alle Bewohner aus dem Haus gelaufen und er habe den Rauch gesehen, sagte er aus. Seine Freundin habe gesagt, dass sie versucht habe, den Brand zu löschen, aber auch von ihm verlangt, er solle der Polizei sagen solle, dass sie gemeinsam duschen gewesen seien.

Kurz vor Mitternacht am 23. April war der Notruf aus der Unterkunft an der Nördlinger Straße eingegangen. Einer der zehn Bewohner hatte den Rauchmelder gehört und bereits angefangen den Brand zu löschen, so dass ein weiteres Ausbreiten des Feuers und die Entwicklung hochgiftiger Rauchgase gestoppt werden konnte.

Wie die Polizei feststellte, war eine Bettdecke sowie Papier auf einer Treppe zwischen Erdgeschoss und erstem Stock angezündet worden. Auch die Holztreppe war bereits angekokelt.  Die Bettdecke konnte der 31-Jährigen zugeordnet werden, sie sollte deshalb durchsucht und vernommen werden. Dabei ergriff die Angeklagte eine auf einem Tisch liegende Schere, stach damit auf sich selbst ein und schleuderte sie schließlich auf den Boden. Die Frau wurde daraufhin festgenommen und in eine psychiatrische Klinik gebracht, in der sie sich immer noch befindet.

Voraussichtlich am kommenden Montag wird nach weiteren Zeugenaussagen sowie einem Gutachten einer sachverständigen forensischen Psychiaterin das Urteil gegen die 31-Jährige erwartet.

Eine Fülle weiterer Taten

Zusätzlich zu den Bandstiftungen werden vor dem Heidenheimer Schöffengericht noch etliche weitere Straftaten der 31-Jährigen verhandelt. So kam es in mehreren Fällen gegenüber der Polizei zu tätlichen Angriffen und Beleidigungen. Außerdem wurde eine Mitbewohnerin angeblich von der Angeklagten bedroht.  Weitere Punkte betreffen den Missbrauch des Polizei-Notrufes und eine nicht bezahlte Taxirechnung von Heidenheim nach Giengen. 

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