25-jähriger Giengener vor Gericht

Mit Drohungen und Manipulation junge Mädchen gefügig gemacht

Ein 25-jähriger Mann aus Giengen stand bereits mehrfach vor Gericht, weil er sich über soziale Medien Nacktbilder und Videos auch von Kindern verschafft hat. Warum das Verfahren gegen ihn diesmal eingestellt wurde.

Mit Drohungen und Manipulation junge Mädchen gefügig gemacht

Seine Opfer waren junge Mädchen, zum Teil noch Kinder. Über soziale Medien suchte er ihren Kontakt und gab sich selbst als Jugendlicher aus. Er trickste, drohte und manipulierte die Mädchen solange, bis sie ihm Nacktbilder und sogar Videos von sich schickten, die der Mann auf seinem Handy speicherte. Jetzt stand der 25-jährige Mann aus Giengen wieder wegen solcher Vergehen vor Gericht.

Ein schmächtiger junger Mann wurde in Handschellen und Fußfesseln in den Saal des Landgerichtes direkt aus der Haft vorgeführt, wo er derzeit eine Strafe von drei Jahren und drei Monaten absitzen muss. Das Landgericht Ellwangen hatte ihn bereits im Dezember 2021 wegen ähnlicher Taten verurteilt.  Eine vorangegangene Geldstrafe und eine Bewährungsstrafe hatten offenbar keinen Eindruck auf den Mann gemacht. Und obwohl der Mann wusste, dass die Verhandlung auf ihn zukommen wird, hörte er nicht auf, junge Mädchen über soziale Medien zu belästigen. Weitere Anzeigen von Betroffenen führten zu erneuten Ermittlungen und wieder wurde jede Menge belastendes Material auf seinem Handy gefunden.

Jedes Mittel recht, um an Ziel zu kommen

Im wahren Leben schien der damals 23-jährige keinen Kontakt zu Frauen aufbauen zu können. Stattdessen lebte er seine sexuellen Phantasien aus, indem er Mädchen dazu brachte, ihm Bilder und Videos von Brüsten und Genitalien zu schicken. Dafür war ihm jedes Mittel recht. Er gab sich selbst als Jugendlicher aus, erfand Geschichten und schmeichelte den Mädchen. Hatte er die ersten Fotos, schreckte er auch nicht davor zurück, weitere zu erpressen. Er drohte mit der Veröffentlichung der Bilder bis hin zu Selbstmord. Richter Jochen Fleischer verlas Auszüge eines Chats mit einer Geschädigten der vorangegangenen Verhandlung, in der der Angeklagte eine damals Zwölfjährige mit Nachrichten und Forderungen drangsalierte und seine sexuellen Gewaltphantasien offenbarte.

Er hab sich geändert, betonte der Angeklagte im jetzigen Prozess. Im Gefängnis sei es nicht schön, aber er habe Gelegenheit, sein Leben in den Griff zu bekommen. Auch Verteidiger Thomas Jordan bescheinigte seinem Mandanten, dass er in den zwei Jahren seiner Haft deutlich gereift sei.

Doch wie kritisch sich der Mann wirklich mit seinen Taten auseinandersetzt, blieb zweifelhaft. Richter Fleischer fragte den Angeklagten, ob er sich keine Gedanken gemacht habe, dass es falsch sei, was er Kindern und Jugendlichen antue. Es habe ihm leidgetan, als ein Mädchen weinte, weil er sie gezwungen habe, ein Video von sich zu machen, erklärte der Angeklagte. „Die Schuldgefühle haben Sie aber nicht abgehalten, weiterzumachen“, hielt ihm der Richter vor.  Der Angeklagte hatte seine eigene Sicht der Dinge: „Die Geschädigten hatten das gleiche Interesse an Sex-Themen."  

"Ich habe einfach gern gesammelt"

Auch die Antwort auf die Frage nach seiner Motivation mutete seltsam an. Die Bilder seien nicht zur Selbstbefriedigung gewesen: „Ich habe einfach gerne gesammelt.“ Die Chats, die der Angeklagte mit den betroffenen Mädchen geführt hatte sprachen allerdings eine andere Sprache, ebenso die Bilder, die der Angeklagte von sich selbst verschickte.

Am Ende kam es im jetzigen Verfahren überraschend zu einer Einstellung. Die fünf Taten der aktuellen Verhandlung hätten mit den 33 Taten aus der letzten Verhandlung zu einer Gesamtstrafe zusammengezogen werden müssen. Staatsanwältin Alexandra Henning und das Gericht waren sich in der juristischen Beurteilung uneinig darüber, ob die jetzt verhandelten Taten, bei denen konkret drei Mädchen betroffen waren, gesondert abgeurteilt werden können. Richter Fleischer argumentierte, dass es sich immer um denselben Datenträger gehandelt habe, der erst später ausgewertet worden sei. Außerdem hielt er es für problematisch, die Fotos dem jeweiligen Mädchen zuzuordnen. Die Staatsanwältin war anderer Meinung, wollte aber den betroffenen Mädchen eine Aussage vor Gericht ersparen, bei denen diese ihre Fotos hätten identifizieren müssen. Angesichts dessen, dass sich am Strafmaß am Ende nicht viel ändern werde, verzichtete sie darauf.

Tausende Bilder und Videos ausgewertet

169.000 Bilder und mehrere tausend Videos des Angeklagten mussten die Polizeibeamten auswerten. Ein erstes Filtern übernimmt dabei der Computer, wie eine Polizeibeamtin erläutertet. Das Programm sucht dabei nach nackter Haut. Was übrig bleibt, muss dann aufwändig per Augenschein sortiert werden.

Zum 1. Juli 2021 ist ein Gesetz in Kraft getreten, das die Bekämpfung sexualisierter Gewalt gegen Kinder stärken soll. Demnach ist auch sexueller Missbrauch ohne Körperkontakt strafbar, wenn z. B auf ein Kind durch pornografische Inhalte oder durch entsprechende Rede eingewirkt wird. Auch das gezielte Ansprechen von Kindern im Internet mit der Absicht der Anbahnung eines sexuellen Kontaktes – so genanntes Cybergrooming – gehört dazu

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