Sportstätten

Neuer Schießberg in Giengen: Was stimmt? Was ist nur ein Gerücht?

Stadt und Vereine in Giengen haben in Bezug auf die Sportstätten ehrgeizige Pläne für die Neuordnung des Schießbergs. Es geht um einzelne Plätze, aber auch um ein mögliches neues Stadion. Darüber wird in der Bevölkerung diskutiert. Es entstehen womöglich auch Gerüchte.

Wird auf dem Giengener Schießberg bei den Sportstätten ein allzu großes Rad gedreht? Werden Straßen verlegt, mehr als 100 Bäume gefällt, das Stadion neu gebaut, Bauplätze geschaffen? Und hat die Stadt bei all dem schon Fakten geschaffen, gleichzeitig von Beginn an vergessen, wichtige Vorgaben in Bezug auf den Naturschutz einzubeziehen?

Fakt ist: Das Thema Schießberg und die auf die nächsten zehn bis 15 Jahre angelegten Pläne zur Neuordnung der Sportanlagen, deren komplette Realisierung Kosten in Höhe von etwa 25 Millionen Euro mit sich bringen würden, beschäftigen die Bürgerschaft. Es wird diskutiert, wobei, so der Eindruck, die Faktenlage nicht immer Hintergrund von Gesprächen ist. Es kursieren derzeit einige Gerüchte, die nur zum Teil zu stimmen scheinen.

Gerücht 1: Es ist schon alles entschieden

Stand der Dinge ist: Eine Arbeitsgruppe aus Vertreterinnen und Vertretern von Schulen, Vereinen, Gemeinderatsfraktionen und Verwaltung – fachlich begleitet durch die Firma Sport Concept – hat seit 2020 im Rahmen eines Prozesses die „Sportstättenkonzeption Schießberg“ erarbeitet. Der Gemeinderat stimmte ihr in seiner Sitzung am 29. Juni 2023 zu. Es waren drei Varianten vorgestellt worden, die unterschiedliche Ergebnisse hinsichtlich des Neubaus des Stadions, neuen Plätzen, neuer Gaststätte und neuer Geschäftsstelle lieferten.

„Um die Realisierbarkeit von zwei dort aufgeführten, grundsätzlich als geeignet bewerteten Alternativen zu eruieren, nahm die Verwaltung Kontakt zur Unteren Naturschutzbehörde auf: Natur- und Artenschutz, Umweltbelange und Emissionsschutz sind für die weitere Entscheidungsfindung wesentlich. Beide Alternativen wurden in Machbarkeitsstudien geprüft“, so die Erklärung von Oberbürgermeister Dieter Henle in der jüngsten Sitzung des Gemeinderats.

Bezüglich der weiteren Konzeption liege nun auch das artenschutzrechtliche Gutachten vor. Fazit: Die erforderlichen Eingriffe in die Natur (insbesondere im Hinblick auf den Baumbestand) würden eine Umsetzung der bisherigen Alternativen deutlich erschweren. Die Firma Sport Concept sei daher von der Stadt nun beauftragt, eine mit dem Naturschutz kompatible Variante auch im Bestand zu erarbeiten.

Gerücht 2: Der Landschaftsschutz wurde vergessen

Dem widerspricht OB Henle konsequent: „Natürlich war unserer Stadtverwaltung von Anfang an bekannt und bewusst, dass die Flächen im Landschaftsschutzgebiet liegen und sich damit Auswirkungen im Hinblick auf die Umsetzbarkeit verbinden. Um sie so gering wie möglich zu halten, haben wir alle drei Varianten nicht erheblich über das bisherige Areal hinaus geplant und gingen von ihrer Umsetzbarkeit aus. So wurde es in Besprechungen mit der Unteren Naturschutzbehörde signalisiert. Gleichzeitig haben wir bereits in der Gemeinderatsvorlage vom Juni 2023 auf den Artenschutz/Naturschutz hingewiesen und eine vertiefende Prüfung – auch mit Bauen im Bestand – beauftragt.“

Fakt ist, und das ist auf der Internetseite der Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg (rips-metadeten.lubw).de einsehbar, dass das Gebiet, über das geplant wird, in einem Landschaftsschutzgebiet liegt.

Gerücht 3: Variante zwei wird umgesetzt

Es wurden drei Varianten erarbeitet. Bei Variante 1 ist ein Grundstückszukauf nötig, bei Variante 2 rückt das neue Stadion von der Wohnbebauung weg und bei Variante drei könnte ein vorhandenes Spielfeld erhalten bleiben. Erklärt wurde im Juni, dass bei Variante 2 die Vereine ihre Angebote aufrechterhalten könnten und diese Variante im Prozess vertieft betrachtet worden sei.

Eine Festlegung sei das aber nicht gewesen, sagt nun OB Henle auf Nachfrage: Beschlossen wurde im Gemeinderat nicht etwa eine der Varianten. Unabhängig davon sei die Variante 2 in der Arbeitsgruppe aus mehreren Gründen „erste Wahl“ gewesen. „Aus gutem Grund gingen wir davon aus, auch die umweltbezogene Prüfung würde das Vorhaben bestätigen: Eine erste Abstimmung mit Landratsamt und Unterer Naturschutzbehörde fiel durchweg positiv aus. Um möglichst zeitnah voranzukommen, beauftragte der Gemeinderat daher die Verwaltung parallel zur Prüfung, ein Bauleitverfahren anzustoßen und die Umsetzung der Konzeption schrittweise vorzunehmen“, so der Rathaus-Chef.

Gerücht 4: Das Stadion wird zu Bauland

Wenn ein neues Stadion gebaut wird, könnte die frei werdende Fläche zu Bauland werden. Das war immer wieder Thema in den Diskussionen. Allerdings, und darauf legt OB Henle Wert, sei das „nie von der Stadt forciert“ worden. Das beziehe sich wahrscheinlich auf Gedanken zu einem frühen Zeitpunkt des konzeptionellen Prozesses. „Diese Gedanken sind nicht Teil unserer städtischen Planung. Die Stadt Giengen plant auf dem Schießberg kein Baugebiet“, sagt Henle.

Gerücht 5: Ein Kunstrasenplatz wird als Erstes angelegt

Das stimmt. Sollten die weiteren Schritte eingeleitet werden können, soll als erster Teil der Umsetzung ein Kunstrasenplatz gebaut werden, der 2026 bespielbar sein soll. Welche Fläche dafür vorgesehen sei, ist nach Aussage Henles bisher nicht klar. „Welcher der Plätze umgebaut wird, muss mit den Experten eruiert werden. Hier spielen Wurzelwerk und Untergrund sicher eine Rolle.“

Nächster Beratungstermin im Rat im Dezember

„Wir bitten die Öffentlichkeit um etwas Geduld“, so Oberbürgermeister Henle zu weiteren Informationen zum Sportentwicklungsplan und Schießberg.

Nach einer ersten Prüfung der neuen Erkenntnisse sollen die Einzelheiten daraus in einer Sitzung mit den Vereinsvertreterinnen und Vertretern sowie Mitgliedern der Planungsgruppe am 22. Oktober erläutert und lösungsorientiert diskutiert werden. In einer zweiten Sitzung der Planungsgruppe soll eine Variante bis Ende November beschlossen und direkt im Anschluss dem Stadtsportring vorgestellt werden.

In Zusammenarbeit der Beteiligten mit der Verwaltung entstehe damit eine tragfähige Entscheidungsgrundlage für den Gemeinderat. Die Entscheidungsgrundlage soll bis Ende des Jahres dem Gemeinderat vorliegen und öffentlich beraten werden.

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