Die Liste der Delikte des 20-jährigen Giengener Angeklagten war lang: Er soll pornografische Inhalte an eine Minderjährige geschickt und sie zu Telefonsex gedrängt haben. Zudem hatte er sich vor dem Amtsgericht Heidenheim wegen Betrugs in vier Fällen und wegen Diebstahls in fünf Fällen zu verantworten. Hinzu kam die Enteignung fremden Eigentums. Das Urteil: sechs Monate Jugendstrafe auf Bewährung.
Erst Nacktbild, dann Strafanzeige
Im Rahmen der Verhandlung wurde dem 20-jährigen Angeklagten vorgeworfen, im vergangenen Jahr, im Alter von 19 Jahren, einer damals Minderjährigen über die Soziale Medienplattform Snapchat pornografische Bilder geschickt zu haben, und dies unter einem anderen Nutzernamen. „Er wollte dann mit mir telefonieren und sich befriedigen, während ich mich ausziehe“, so die jetzt volljährige junge Frau. Der Giengener drohte, Bilder von ihr in Unterwäsche und ihrem Gesicht im Internet zu veröffentlichen, würde sie seiner Forderung nicht Folge leisten. Bereits zuvor habe der Angeklagte nach ihrem Alter gefragt und somit gewusst, dass sie minderjährig gewesen sei. Nach dem einmaligen Chat, der etwa eine Stunde dauerte, fuhr die Geschädigte zusammen mit ihrer Mutter zur Polizei.
Der Verteidiger des Angeklagten führte vor Gericht aus, dass dieser den Snapchataccount zusammen mit zwei weiteren Freunden erstellt hatte, und es sich bei dem Nutzer zu diesem Zeitpunkt um einen der beiden handelte. Dieser traue sich scheinbar aber nicht sich zu stellen, der 20-Jährige selbst wisse allerdings, um wen es sich handle. Daraufhin entgegnete Richter Jens Pfrommer: „Dass man einen Account teilt, ist ein No-Go.“
Ein teures Spiel mit leeren Versprechen
Zur Sprache kamen dann die Diebstahlsdelikte. Im Herbst letzten Jahres hatte der Angeklagte in einem jetzt geschlossenen Laden in Burgberg eingekauft. Um in den Laden zu gelangen, musste man sich über einen QR-Code und eine App anmelden, die es den Kunden ermöglichte, Produkte auszuwählen und diese per Überweisung oder SEPA-Lastschrift zu bezahlen. Dort kaufte er mehrfach Waren im Gesamtwert von 82,73 Euro, obwohl sein Konto nicht gedeckt war. Der Ladenbesitzer blieb auf den Kosten sitzen und musste zusätzlich Strafgebühren für die fehlgeschlagenen Zahlungen übernehmen. Besonders dreist: Der Angeklagte versprach in E-Mails, das Geld zu überweisen, was jedoch nie geschah.
Im Oktober 2023 lockte der 20-jährige Käufer auf Kleinanzeigen mit verlockend günstigen Angeboten für Elektronikartikel, die er jedoch nie besaß und auch nie lieferte, für die er allerdings Geld erhielt.
Diebstahl: Von gestohlenen Paketen zu getauschten Fahrzeugteilen
Im Januar 2024 entwendete der Angeklagte ein Paket, das vor der Haustür einer Frau abgelegt worden war. In dem Paket befanden sich zwei Kerzen und zwei Duftstäbe im Gesamtwert von 99 Euro. Durch Bestätigungsmails von seinem damaligen Arbeitgeber, einem Paketlieferservice, sowie eine Überwachungskamera einer Nachbarin konnte der Angeklagte als Täter identifiziert werden.
Im April dieses Jahres tauschte der Angeklagte in Fleinheim Teile aus einem Fahrzeug seines Arbeitgebers, einem Lieferdienst, und setzte diese in ein anderes Auto ein. Der Leiter des Paketlieferdienstes, der bereits Verdacht geschöpft hatte, meldete den Vorfall der Polizei, als mehrere Teile des Fahrzeugs fehlten. Es stellte sich heraus, dass diese Teile durch alte, teils defekte Teile ersetzt worden waren. Der Angeklagte räumte ein, aus Geldnot gehandelt zu haben.
Urteil mit Nachspiel: Jugendstrafe auf Bewährung
Erschwerend kam für den Angeklagten hinzu, dass er bereits mehrfach vorbestraft war, unter anderem wegen Fahrens ohne Führerschein und Fahrens unter Alkohol. Insgesamt kam es zu acht Eintragungen aus dem Jahr 2021. Er entschied sich, lieber zu arbeiten als zur Schule zu gehen, was allerdings zu keinem langfristigen Arbeitsplatz und auch zu keinem Schulabschluss führte. Außerdem musste der Angeklagte Privatinsolvenz anmelden, da er durch finanzielle Fehlentscheidungen, wie eine unüberlegte Autofinanzierung sowie dem Abschluss von Handyverträgen Schulden in Höhe von 30.000 Euro angehäuft hatte.
Das Gericht folgte dem Antrag der Staatsanwaltschaft nach einer sechsmonatigen Jugendstrafe, ausgesetzt zur Bewährung, sowie 150 Arbeitsstunden. Sie betonte die kriminelle Energie des Angeklagten, seine Persönlichkeitsmängel und die finanzielle Notlage. Der Verteidiger sprach von Einsicht des Angeklagten und hielt ein mildes Urteil aufgrund der Überforderung seines Mandanten in Verbindung mit finanziellen Problemen für angemessen. „In der Schule wäre noch Luft nach oben gewesen. Da fehlt's noch ein bisschen mit der Reife“, erklärte Richter Pfrommer. Das Gericht verhängte also eine sechsmonatige Jugendstrafe auf Bewährung, 150 Arbeitsstunden sowie eine Bewährungszeit von zwei Jahren. Zusätzlich muss der Angeklagte rund 1600 Euro sowie die Verhandlungskosten zahlen.
Rechtliche Folgen bei Verbreitung von Pornografie
Dem Angeklagten wurde vorgeworfen, über Snapchat pornografische Inhalte verbreitet zu haben.
Snapchat ist eine weit verbreitete App, die es Nutzern ermöglicht, Fotos und Videos zu teilen, die nach kurzer Zeit verschwinden.
Die Weitergabe pornografischer Inhalte, insbesondere an Minderjährige, ist gesetzlich verboten und kann mit Geld- oder Freiheitsstrafen geahndet werden. Besonders schwerwiegende Fälle, wie die Verbreitung von Kinderpornografie, ziehen harte Strafen nach sich, einschließlich möglicher Haftstrafen.