Unternehmen meldet Kurzarbeit an

Produktion bei BSH in Giengen ruht für eine Woche

In der Woche vor Ostern stehen bei der BSH in Giengen die Bänder still: Das Unternehmen hat Kurzarbeit angemeldet und stellt die Produktion ein. So haben die Mitarbeiter reagiert:

Produktion bei BSH in Giengen ruht für eine Woche

Die Produktion im Giengener BSH-Werk steht in der kommenden Woche still. Wie das Unternehmen auf Anfrage mitteilt, wurde für rund 1200 Mitarbeitende 100 Prozent Kurzarbeit angemeldet. Bei der Agentur für Arbeit sei Anzeige auf Arbeitsausfall gestellt worden. Betroffen seien die Produktion und produktionsnahe Bereiche. „Weitere Schließwochen sind zum jetzigen Zeitpunkt nicht geplant“, so eine Sprecherin des Unternehmens. „Ob wir im ersten Halbjahr an einzelnen Tagen die Produktion aussetzen, werden wir in Absprache mit dem Betriebsrat entscheiden“, teilt sie weiter mit. Konkrete Pläne dazu gebe es aber nicht.

Begründet wird die Kurzarbeit von der BSH mit dem „spürbar reduzierten Kaufverhalten“ der Kunden. Die Belegschaft wurde in Betriebsversammlungen informiert, die am Dienstag und Mittwoch stattfanden. „Für uns steht der Erhalt der Arbeitsplätze im Vordergrund“, sagt Kosta Geiger, Betriebsratsvorsitzender der BSH. Der Betriebsrat stehe in sehr engem Austausch mit der Firmenleitung und sei froh darüber, dass das Mittel der Kurzarbeit gewählt wurde, um den Verlust von Arbeitsplätzen zu vermeiden.

Marktanteile verloren

„Auch für uns ist das eine saubere Sache“, sagt Tobias Bucher, erster Bevollmächtigter der IG Metall Heidenheim. Er lobt die transparent agierende Geschäftsführung der BSH. Aufgrund des Kriegs in der Ukraine, der Inflation und den gestiegenen Preisen habe Bosch Marktanteile verloren, die möglicherweise auch an günstigere Mitbewerber gegangen seien. Trotzdem werde BSH wie geplant investieren. Damit gemeint sind offenbar zwei neue Produktionslinien, die im Juni und Oktober in Giengen in Betrieb gehen sollen. Aufgrund der Lage am Arbeitsmarkt können sich Unternehmen nicht leisten, Arbeitnehmer zu verlieren. Mit Hilfe der Kurzarbeit könnten auch befristet angestellte Mitarbeiter und Leiharbeiter gehalten werden, so Bucher.

Verständnis von der Belegschaft

Laut Kosta Geiger hätten die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bei den Betriebsversammlungen sehr verständnisvoll auf die Situation reagiert. „Sie haben ja auch mitbekommen, dass der Absatz gerade nicht stimmt“, so der Betriebsratsvorsitzende. Er ist sich sicher, dass es sich „nur um eine Delle“ handle, nicht um einen längerfristigen Zustand. So sieht man das auch von Firmenseite aus: „Wir rechnen damit, dass ab Sommer die Nachfrage saisonbedingt wieder anzieht“, teilt die BSH-Pressestelle mit. Spätestens im zweiten Halbjahr 2023 rechne man „mit einer Entspannung der Situation.“

Rekordumsatz im Jahr 2022

Die Kurzarbeit in Giengen wurde an die Mitarbeitenden just an dem Tag kommuniziert, an dem die BSH Hausgeräte GmbH ihre Bilanz des Jahres 2022 vorstellte und von einem Rekordumsatz von 15,9 Milliarden Euro berichtete. Firmenchef Dr. Matthias Metz sprach von einem „soliden Ergebnis in herausfordernden Zeiten.“ Die BSH habe in allen Regionen wachsen können.

Und nicht nur das: Die BSH spricht damit vom dritten Rekordjahr in Folge. Zwar sei 2022 geprägt gewesen von Lieferengpässen, gestiegenen Materialpreisen sowie höheren Logistik- und Energiekosten als Folge des Krieges in der Ukraine und allgemein angespannten Lieferketten. In den beiden Vorjahren hatte die BSH jedoch, bedingt durch die Corona-Pandemie, von einer Sonderkonjunktur im Konsumgütergeschäft profitiert. 2020 erzielte der Konzern einen Umsatz von 13,9 Milliarden Euro, im Jahr 2021 waren es 15,6 Milliarden Euro.

Geld vom Staat

Wenn ein Unternehmen bei der Agentur für Arbeit Kurzarbeit anmeldet, bekommen die Beschäftigten vom Staat in den ersten drei Monaten 60 Prozent des Netto-Entgelts bezahlt, Beschäftigte mit mindestens einem Kind erhalten 67 Prozent. Ab dem vierten beziehungsweise siebten Bezugsmonat erhöht sich das Kurzarbeitergeld auf 70 bzw. 80 Prozent des Netto-Entgelts. Voraussetzung für den Bezug des Kurzarbeitergelds ist allerdings, dass die Angestellten Überstunden und Zeitguthaben zunächst abbauen.

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