Die Bauplätze im neuen Burgberger Baugebiet „Schlossblick“ sind begehrt. In der jüngsten Sitzung des Giengener Gemeinderats wurden Bewerbungen für elf von 14 Plätzen für Einfamilienhäuser oder Doppelhäuser bestätigt. Die Stadtverwaltung ist jetzt in Vertragsverhandlungen mit diesen Bewerbern. Erst am 20. Juni war der Satzungsbeschluss für den dazugehörigen Bebauungsplan vom Gemeinderat gefasst worden. Parallel lief die Vermarktung der Grundstücke an. Die Bewerbungsfrist war am 12. Juli abgelaufen.
Die Zuteilung der Grundstücke erfolgt weder zufällig noch kann jede Bewerberin oder jeder Bewerber ein Wunschgrundstück erhalten. Vielmehr arbeiten die Bauplatzvergaberichtlinien der Stadt mit einem komplexen Punktesystem.
Bewerber für Bauplätze in Giengen müssen Punkte sammeln
Die Richtlinien, die seit Ende 2020 in Kraft sind, sehen drei unterschiedliche Kriterien vor, nach denen Bewerbende jeweils maximal 80 Punkte erlangen können, insgesamt also bis zu 240 Punkte. In der Praxis, das zeigt das jüngste Beispiel im Burgberger Gebiet „Schlossblick“, reichen aber weitaus weniger Punkte für einen der Spitzenplätze im Bewerber-Ranking.
Bewerberinnen und Bewerber müssen zunächst Auskunft geben über soziale Kriterien. Dazu gehört einerseits der Familienstand, aber auch die Zahl der minderjährigen Kinder, die auch tatsächlich im Familienhaushalt leben. Eine Behinderung oder Pflegebedürftigkeit wird je nach Grad ebenfalls mit Punkten angerechnet.
Bonus für ehrenamtliches Engagement in Giengen
Abgefragt wird auch der Ortsbezug der Bauwilligen. Das heißt, wer bereits in Giengen oder einem Teilort lebt oder in den vergangenen 15 Jahren dort gelebt hat, erhält Punkte. Auch eine berufliche Tätigkeit in der Gesamtstadt wird mit Punkten gewürdigt. Darüber hinaus gibt es Punkt für ehrenamtliche Tätigkeit. Dabei unterscheiden die Vergaberichtlinien zwischen Aufgaben mit oder ohne Sonderaufgaben. Zu den Sonderaufgaben zählen beispielsweise die Tätigkeit als Stadträtin oder Stadt oder die aktive Mitgliedschaft in der Freiwilligen Feuerwehr oder einer anderen örtlichen Hilfs- oder Rettungsorganisation. Auch Vorstandstätigkeit in einem Verein oder die Mitarbeit in einem Kirchengemeinderat bringen Punkte ein. Etwas nach unten abgestuft ist die mögliche Punktezahl, die Bewerbende mit regelmäßigen Aufgaben, etwa in Vereinen, erhalten können.
In der dritten Kategorie „Sonstiges“ können Bewerberinnen und Bewerber ebenfalls bis zu 80 Punkte bekommen. Die Kriterien eröffnen der Stadtverwaltung aber einen gewissen Interpretationsspielraum, weil es hier darum geht, welche potenziell positiven Auswirkung die Ansiedelung dieser Personen auf den Wohn-, Arbeits- und Wirtschaftsstandort Giengen hätte. Als Beispiel nannte Hauptamtsleiter Bernd Kocian Ärzte, die sich vor Ort niederlassen wollen.
Von den elf Bewerbenden für die Bauplätze im „Schlossblick“ erreichte niemand die volle Punktzahl. Die Interessenten auf Platz 1 hatten 82 Punkte erhalten. Sie dürfen sich tatsächlich ihren Wunschbauplatz aussuchen. Die Zweitplatzierten dürfen zwei Wunschplätze angeben, die dritten entsprechend drei, und so weiter.
Platz für Tiny-Häuser
Im Baugebiet „Schlossblick“ sind auch drei größere Flächen für Mehrfamilienhäuser oder Reihenhäuser vorgesehen. Auch hierfür gab es ein Bieterverfahren, dessen Frist am 25. Juli ablief. Welcher Bieter den Zuschlag erhält, wird der Gemeinderat im September entscheiden. Am 1. August ist auf dem Portal Baupilot.com zudem die Vermarktung von drei Tiny-House-Bauplätzen im Gebet „Schossblick“ angelaufen. Die Bewerbungsfrist läuft am 28. August ab.