Neue Fassung der Richtlinien

Vergabe von Bauplätzen in Giengen: Ehrenamtliches Engagement ist für Bewerber hilfreich

Seit 2020 hat die Stadt Giengen Richtlinien für die Vergabe von Bauplätzen. Eine wichtige Rolle spielt dabei ehrenamtliches Engagement. Die Richtlinien wurden nun präzisiert:

Derzeit sind auf dem Bauplatz-Vergabeportal Baupilot noch sechs Bauplätze verzeichnet, die von der Stadt Giengen angeboten werden. In absehbarer Zeit sollen jedoch weitere Flächen für Wohnbebauung entstehen – im großen Maßstab etwa im Neubaugebiet „Bruckersberg Ost“, weitaus überschaubarer im Bereich der Neuen Schule in Sachsenhausen.

Um die Vergabe neuer Bauplätze möglichst transparent und fair zu gestalten, hat der Giengener Gemeinderat Ende 2020 Vergabekriterien aufgestellt. Dabei können Bewerberinnen und Bewerber um einen Bauplatz gewissermaßen Punkte sammeln, etwa über ehrenamtliches Engagement oder einen vorhandenen Bezug zu Giengen und seinen Teilorten. Über dieses Verfahren wurden zuletzt beispielsweise Plätze im neuen Burgberger Baugebiet „Schlossblick“ vergeben.

Richtlinien im Giengener Gemeinderat präzisiert

Jetzt hat der Gemeinderat einstimmig eine neue Fassung der Vergaberichtlinien verabschiedet. Man habe auf der Basis jüngster Urteile der Verwaltungsgerichte einige Punkte klarer formuliert, teilte Hauptamtsleiter Bernd Kocian im Rat mit.

Großes Augenmerk legen die Vergaberichtlinien auf ehrenamtliches Engagement, wobei die bloße Mitgliedschaft in einem Verein oder in einer gemeinnützigen Organisation noch nicht ausreicht. Präzisiert heißt es dazu in den angepassten Vergaberichtlinien, gewertet würden beispielsweise Arbeit in der Leitung, Geschäftsführung oder Vorstandschaft in einem örtlichen Verein, in einer örtlichen sozial-karitativen Einrichtung oder in einer örtlichen Kirchengemeinde. Auch andere regelmäßige Tätigkeiten in diesen Institutionen werden berücksichtigt.

Bauplatzvergabe nach Punktesystem

Neu formuliert wurde auch der Anwendungsbereich der Vergaberichtlinien. Sie dienen ausschließlich der Vergabe von Einzelhausgrundstücken, auf denen selbstgenutzte Immobilien errichtet werden sollen. Interessenten können sich zunächst auf ein Baugebiet bewerben und dabei einen Fragebogen ausfüllen. Dann werden sie in einem Punkteverfahren geprüft.

Die abgefragten Informationen fließen in ein Punkte-Ranking ein. Ausgehend von Platz eins der Rangliste werden so viele Interessenten aufgefordert, ihre Prioritäten anzugeben, wie Bauplätze verfügbar sind. Dabei kann der Erstplatzierte der Rangliste ein bevorzugtes Grundstück angeben, der Zweitplatzierte zwei, und so weiter. Damit soll gewährleistet werden, dass alle Bewerber genügend Auswahlmöglichkeiten haben.

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