Giengen hat als zweite Kommune im Landkreis Heidenheim eine Katzenschutzverordnung erlassen. Der Gemeinderat beschloss dies mit zwei Gegenstimmen und einer Enthaltung. Die wichtigsten Fragen und Antworten zur neuen Verordnung:
Warum ist es notwendig, eine Katzenschutzverordnung zu erlassen?
Wie Uwe Wannenwetsch, Leiter des Ordnungsamtes, dem Gemeinderat vortrug, diene die Verordnung dazu, die unkontrollierte Vermehrung von streunenden Katzen zu unterbinden und damit sowohl die Tiere zu schützen als auch das Kreistierheim zu entlasten. Der Landkreis Göppingen sei ein Vorreiter, was den Katzenschutz angehe, dort gelte die Verordnung landkreisweit. Im Kreis Heidenheim sei dies auch wünschenswert, weshalb Giengen nun als zweite Kommune nach Nattheim die Verordnung einführen wolle, die ihre Grundlage im Tierschutzgesetz finde.
Was kommt jetzt auf Besitzerinnen und Besitzer von Katzen zu?
Mit Inkrafttreten der Katzenschutzverordnung sind Katzenhalter verpflichtet, frei laufende Katzen mittels Chip oder Tätowierung kennzeichnen und registrieren zu lassen. Außerdem besteht die Verpflichtung, die Katzen zu kastrieren. Ausnahmen von dieser Pflicht können bei der Stadt beantragt werden.
In welchen Fällen kann man eine Ausnahme von der Kastrationspflicht beantragen?
Laut Uwe Wannenwetsch sollen diese Ausnahmen nur dann gelten, wenn es eine schlüssige Begründung dafür gibt. Dies könnte beispielsweise die erwünschte Vermehrung einer Halterkatze sein oder ein Rassekater, der zur Zucht eingesetzt werden soll. Nur die Ablehnung einer Kastration des eigenen Tiers soll nicht als Begründung gelten.
Ab wann gilt die Katzenschutzverordnung?
Damit Katzenhalter Zeit haben, sich um die Registrierung und Kastration ihrer Tiere zu kümmern, tritt die Verordnung sechs Monate nach Bekanntmachung in Kraft. Das soll spätestens zum 1. Januar 2025 der Fall sein.
Welche Kosten kommen dann auf Katzenhalter zu?
Eine Kastrierung kostet zwischen 100 (Kater) und 150 (Kätzin) Euro. Für einen Chip, der etwa so groß wie ein Reiskorn ist, und das Einsetzen beim Tierarzt zahlt man zwischen 30 und 50 Euro. Der Mikrochip kann mit einer Kanüle injiziert werden, die Prozedur ist für die Katze nicht schmerzhafter als eine Spritze. Allerdings kann die Information auf dem Chip auch nur mit einem speziellen Gerät ausgelesen werden. Eine Tätowierung der Katze ist günstiger, kann aber im Lauf der Jahre verblassen.
Ist die Katzenschutzverordnung eine Zumutung für Katzenbesitzerinnen und -besitzer?
Mehrmals betonte Uwe Wannenwetsch in der Giengener Sitzung, dass es bei der Katzenschutzverordnung darum gehe, die Zahl der halterlosen, streunenden Katzen einzudämmen und nicht darum, Katzenhalter zu drangsalieren. Erst dann, wenn frei laufende Katzen gekennzeichnet sein müssen, kann die Stadt feststellen, welche Katzen keinen Halter haben. Sobald die Katzenschutzverordnung gilt, kann die Stadt frei lebende Katzen aufgreifen, registrieren und kastrieren lassen.
Warum ist das notwendig und wie viele frei lebende Katzen gibt es in Giengen überhaupt?
Nach Angaben der ehrenamtlichen Helferinnen vom Katzenschutzverein Heidenheim, die im Giengener Stadtgebiet und den Teilorten neun Futterstellen betreuen, wurden dort im Jahr 2023 153 Streunerkatzen gezählt. Wannenwetsch rechnete vor, dass ein Katzenpaar, das sich unkontrolliert vermehrt, bei zwei Trächtigkeiten pro Jahr innerhalb von drei Jahren auf eine Katzenfamilie mit 176 Mitgliedern anwachse. Frei lebende Katzen hätten ohne Fütterung keine realen Überlebenschancen, trug Wannenwetsch vor. Das sei sehr schwarz-weiß dargestellt, merkte Stadtrat Jörg Bayer an: „So schnell vermehren sich Katzen nicht.“ Zudem würden die Katzen dafür sorgen, dass es keine Mäuse- und Rattenplage gebe, so der Obmann der Giengener Bauernschaft.
Laut Katzenschutzverordnung dürfen Menschen, die im Auftrag der Stadt Giengen unterwegs sind, Katzen auch auf privaten Grundstücken aufgreifen. Ist das die pauschale Erlaubnis für Katzenschützer, privaten Grund zu betreten?
Diesen Passus der Verordnung relativierte Ordnungsamtsleiter Wannenwetsch in der Gemeinderatssitzung: „Wenn private Grundstücke betreten werden müssen, wird ein städtischer Mitarbeiter dabei sein“, sicherte er zu. Es gehe dabei vor allem um Grundstücke außerhalb der Besiedlung oder um unbewohnte Häuser im Stadtgebiet. Bevor ein privates Grundstück betreten werde, wird die Stadtverwaltung laut Wannenwetsch versuchen, mit dem Besitzer in Kontakt zu treten.
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