Erneuerbare Energie

Windkraft am Giengener Kirnberg: Regionalverband Ostwürttemberg verkleinert Vorranggebiet um ein Drittel

Der Regionalverband Ostwürttemberg wird Ende Februar über den Teilregionalplan für Windkraft abstimmen. Ein neuer Entwurf mit deutlich weniger geplanten Vorranggebieten wurde nun abgesegnet. Das betrifft auch eine Fläche auf Giengener Gemarkung.

Das Windkraft-Vorranggebiet im Umfeld des Kirnbergs hat eine weitere Stufe im Planungsverfahren genommen – wenn auch um gut ein Drittel geschrumpft. Das hat der Planungsausschuss des Regionalverbands Ostwürttemberg am vergangenen Freitag bei seiner Sitzung in der Königsbronner Hammerschmiede beschlossen. Es gab zwei Enthaltungen.

Ein endgültiger Beschluss über das Vorranggebiet nördlich von Giengen, das verbandsintern mit der Nummer 68 geführt wird, ist damit noch nicht getroffen worden. Der Ausschuss, in dem Kommunalpolitiker aus den Landkreisen Heidenheim und Ostalb sitzen, hat damit den zweiten Anhörungsentwurf für den Teilregionalplan Windkraft bestätigt. Die Beschlussfassung dieses Entwurfs obliegt wiederum der Verbandsversammlung, die am 26. Februar im Bürgersaal des Oberkochener Rathauses tagen wird.

Nur noch 20 statt 30 Vorranggebiete geplant

Danach wird der Plan erneut offengelegt, die Kommunen, Bürgerinnen und Bürger der Region sowie die Träger öffentlicher Belange können, wie schon in der Diskussion des ersten Anhörungsentwurfs im vergangenen Jahr, Stellungnahmen einreichen, die dann geprüft und bewertet werden. Ziel ist, so der Verbandsvorsitzende und frühere Niederstotzinger Bürgermeister Gerhard Kieninger, bis Ende September 2025 das Verfahren abzuschließen. Gänzlich ausschließen wollte man im Ausschuss jedoch nicht, dass noch eine dritte Anhörung nötig sein könnte, da es vor allem zu manchen Gebieten im Ostalbkreis noch Diskussionsbedarf zu geben scheint. Zwischen dem ersten und dem zweiten Anhörungsentwurf hat sich die Zahl der geplanten Vorranggebiete von 30 auf 20 reduziert.

Die Giengener Vorrangfläche war hingegen im Regionalverband nicht umstritten. Im ersten Entwurf des Teilregionalplans war die Fläche noch zweigeteilt und rund 109 Hektar groß gewesen. Im nun beschlossenen zweiten Anhörungsentwurf ist eine Teilfläche herausgefallen, die westlich der Straße Richtung Schratenhof auf privatem Grund vorgesehen war. Diese ist nach Ansicht der Verbandsverwaltung zu wenig windhöffig, außerdem gebe es dort derzeit kein Umsetzungsinteresse.

Stadt Giengen will von Pachteinnahmen profitieren

Weiter im Rennen ist dagegen die deutlich größere Teilfläche, die zwischen Giengen und Oggenhausen östlich der Autobahn auf dem Hohen Stich liegt und zum Stadtwald gehört. Auch sie wurde noch etwas verkleinert, um ausreichenden Abstand zum Waldkindergarten am Schratenhof zu gewährleisten. Im aktuellen Planungsstand umfasst die Fläche noch 69 Hektar. Dort sei ausreichende Windhöffigkeit nachgewiesen, zudem sei konkretes Interesse an einer Umsetzung gegeben.

Der Giengener Gemeinderat hatte 2024 beschlossen, den vorgesehenen Abstand von 1000 Metern zu Siedlungen in diesem Bereich auf 750 Meter zu verringern. Betroffen davon sind Gehöfte im Brunnenfeld. Als Grund für diesen Vorschlag führte die Stadtverwaltung damals an, dass ansonsten kein Windpark auf Flächen in städtischem Eigentum möglich wäre.

Die Verpachtung von Flächen an einen Investor soll nach damaliger Rechnung pro Jahr und Windkraftanlage Einnahmen von mindestens 120.000 Euro bringen. Waren seinerzeit noch bis zu fünf Anlagen im Gespräch, dürfte diese Anzahl nun deutlich geringer sein.

Zum ersten Anhörungsentwurf hatte Giengen nach einem Patt im Gemeinderat im Juni 2024 keine Stellungnahme abgegeben.

359 Stellungnahmen an den Regionalverband

In der ersten Anhörung hatten 359 Stellungnahmen den Regionalverband erreicht, 230 davon von Privatpersonen. Laut der Vorgabe des Landesklimagesetzes müssen die Regionen in Baden-Württemberg 1,8 Prozent ihrer Fläche als Vorranggebiete für Windenergienutzung ausweisen. 1,5 Prozent der Regionalfläche sind bereits seit 2014 für die Windkraft vorgesehen. Im jetzt beschlossenen zweiten Anhörungsentwurf sind zusätzlich 0,374 Prozent der Fläche mit sehr guter Windhöffigkeit enthalten. Weitere 0,192 Prozent will der Verband als Schwerpunkte für die wirtschaftliche Transformation in der Region vorsehen. Sie sollen vor allem dem neuen Standort von Zeiss in Ebnat und dem geplanten Technologiepark Aspen in Schwäbisch Gmünd dienen. Weitere Flächen mit 0,587 Prozent der Regionalfläche gelten als weniger geeignet für die Nutzung, sind aber trotzdem noch in der Planung enthalten.