Als Rentner habe ich Zeit, am öffentlichen Leben teilzunehmen. Ich habe mich daher an der Mobilitätsbefragung Landkreis Heidenheim beteiligt. Nach der Eingabe meiner persönlichen Daten und den Angaben zu den verfügbaren Fahrzeugen im Haushalt, wurde mir ein Tag zugeteilt, an dem ich alle Wege außer Haus notieren sollte.
Der erste Weg – zu Fuß – am Berichtstag führte von der Kapellstraße 26 nach „Am Rathaus 18“, Entfernung etwa 0,4 km. Das Programm informierte mich dabei darüber, dass Hausnummern wegen des Datenschutzes nicht gespeichert würden. Ich war daher etwas überrascht, als ich am Abend in der vom Programm erstellten Zusammenfassung folgendes lesen konnte: Weg 1: von Kapellstraße 105 zum Zielort, Entfernung 1,0 km. Der Rückweg wurde auf wundersame Weise auf 1,8 km verlängert.
Es ist mir egal, dass meine eingegebenen Daten verändert wurden. Ich frage mich aber, wie aussagefähig die Ergebnisse der Mobilitätsbefragung sein können, wenn das Programm die eingegebenen Daten eigenmächtig verändert.
Dr. Gerhard Gerster, Heidenheim