Mord in der Degenhardstraße

35-jähriger Heidenheimer steht ab Freitag wegen Mordes vor Gericht

Ein 35-jähriger Heidenheimer soll in der Nacht auf den 14. März einen 50-Jährigen in dessen eigener Wohnung brutal erschlagen haben, nachdem zuvor ein Trinkgelage stattfand. Die Staatsanwaltschaft hat auf Mord aus Heimtücke angeklagt. Was geschehen war:

35-jähriger Heidenheimer steht ab Freitag wegen Mordes vor Gericht

Vor dem Landgericht Ellwangen beginnt am Freitag, 8. September, der Prozess gegen einen 35-jährigen Mann, der in der Nacht auf den 14. März einen 50-jährigen Heidenheimer in dessen Wohnung an der Degenhardstraße getötet haben soll. Vorgeworfen wird dem Angeklagten Mord aus Heimtücke, da das Opfer schlafend im Bett lag, als es von ihm angegriffen wurde. Der Notruf wurde in der Tatnacht gegen 4.30 Uhr abgesetzt, der Notarzt konnte aber nur noch den Tod des 50-Jährigen feststellen.

Laut Richter Heiko Baumeister habe es schon am Nachmittag des 13. März eine Auseinandersetzung zwischen den beiden Männern in der Stadt gegeben, bei dem auch eine Freundin des 35-Jährigen dabei war. Sie wohnte im selben Haus wie das spätere Opfer. Am Abend habe man zusammen in der Wohnung des 50-Jährigen getrunken, der sich später zum Schlafen in sein Bett legte. Außerdem hätten noch zwei weitere Männer in der Wohnung auf dem Sofa übernachtet. Der 35-Jährige ging zunächst mit der Frau in deren Wohnung, um dann später wieder aufzustehen und mit einem Kantholz bewaffnet in die Wohnung des 50-Jährigen zurückzukehren.

Opfer mit Kantholz geschlagen

Dort schlug er mit dem Kantholz, aber auch mit Fäusten auf sein Opfer ein. Dabei sei massive Gewalt und Aggression im Spiel gewesen, so Baumeister. Außerdem waren sowohl Opfer als auch Täter schwer alkoholisiert. Der 50-jährige Mann starb an den schweren Verletzungen, die ihm der Angreifer zugefügt hatte. Der Angeklagte wurde bereits im Lauf des 14. März unter dringendem Tatverdacht festgenommen und war seither in Untersuchungshaft.

Der Prozess vor der Ersten Strafkammer des Ellwanger Landgerichts beginnt am Freitag, 8. September, um 9.30 Uhr.  Verhandelt wird vor einem Schwurgericht, das mit drei Berufsrichtern und zwei Schöffen besetzt ist. Dies ist bei Kapitalverbrechen so üblich. Den Vorsitz hat Richter Bernhard Fritsch. Weitere Verhandlungstermine sind am 28. September sowie am 17., 23., 24. und 25. Oktober angesetzt. Es sind insgesamt 19 Zeugen und drei Sachverständige geladen.

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