Alkohol, Drogen und jede Menge Aggression führte zu einer explosiven Mischung und endete im Februar dieses Jahres für einen 39-jährigen Mann mit erheblichen Verletzungen im Krankenhaus. Für die gemeinschaftlich begangene gefährliche Körperverletzung musste sich jetzt ein ebenfalls 39-jähriger Mann vor dem Heidenheimer Amtsgericht verantworten. Er wurde aus der Justizvollzugsanstalt Ulm in den Gerichtsaal gebracht. Ein zweiter Mittäter ist zwischenzeitlich verstorben, der Dritte erschien nicht vor Gericht, und war auch von einer Polizeistreife nicht aufzutreiben. Gegen ihn erließ Richter Dr. Christoph Edler einen Haftbefehl.
Die insgesamt vier Männer lebten in einer unfreiwilligen Wohngemeinschaft an der Härtsfeldstraße zusammen. Die einfache Unterkunft war wohl die einzige Alternative zur Obdachlosigkeit. Streit gab es hier öfter und vor allem das Opfer schien ein Außenseiter zu sein, weil er sich nicht auf Deutsch verständigen kann. Ausgerechnet er musste sich aber mit einem weiteren Bewohner das Zimmer teilen, und zwar mit dem Mann, der ebenfalls auf der Anklagebank hätte sitzen sollen.
Angeklagter weist Schuld weit von sich
Diesen Umstand nutzte der anwesende Angeklagte, um die Schuld weit von sich zu weisen, und dem nicht anwesenden Kollegen in die Schuhe zu schieben. An diesem Abend habe es, wie so oft, Streit zwischen den beiden Männern gegeben, die zusammen ein Zimmer hatten. Der eine sei „dicht“ gewesen und der andere „in seinem eigenen Film“. Er sei mit dem inzwischen verstorbenen Mitbewohner bei Bier und Wodka zusammengesessen, so die Aussage des 39-Jährigen. Auch andere Drogen waren dabei wohl im Spiel. Ein Freund sei ebenfalls dazu gekommen.
„Wir haben uns das Spektakel angehört“, erklärte der Angeklagte und wies jede Beteiligung von sich. Irgendwann habe er auch mitbekommen, dass der Mitbewohner auf seinen Zimmergenossen mit Holzbrettern losgegangen sei. Er habe Schläge und Schreie gehört. Weiter darum gekümmert habe er sich aber nicht. „Sie haben es nicht für notwendig erachtet, da mal nachzuschauen?“, fragte Richter Edler nach. Er mache sich die Probleme von anderen nicht zu seinen, erwiderte der Angeklagte. „Ich bin schon bestraft genug, dass ich mit denen wohnen muss.“
Der Streit an diesem Abend sei in der Küche losgegangen, als er sich etwas gekocht habe, berichtete das Opfer mithilfe einer Dolmetscherin für Ungarisch. Worum es in der Auseinandersetzung konkret ging, konnte er jedoch nicht eindeutig beantworten. Er sei selbst stark alkoholisiert gewesen, sagte der Mann aus. Er glaube, dass es darum gegangen sei, dass sein Personalausweis und seine Bankkarte am Vortag plötzlich verschwunden gewesen seien. Zum Zeitpunkt des Streites habe er die Karten jedoch bereits wieder gehabt.
Heizstrahler traf das Opfer im Gesicht
Der Geschädigte war sich aber sicher, dass er von dem bereits verstorbenen Mitbewohner mit dessen Rollstuhl umgestoßen worden sei und dass ihn der anwesende Angeklagte mit Holzlatten auf den Kopf geschlagen habe. Außerdem habe dieser einen Heizstrahler nach ihm geworfen und er habe dadurch einen Nasenbeinbruch erlitten. Damit er nicht die Polizei alarmiere, seien zudem sein Tablet und sein Handy zerstört worden.
Gefunden wurde das Opfer von einer Bekannten, die wiederum von einem Bewohner des Hauses angerufen worden war. Der Mann habe bewusstlos und blutend in seinem Zimmer gelegen und sie habe Rettungsdienst und Polizei verständigt, sagte sie vor Gericht aus.
Unklar blieb, welche Rolle der Angeklagte, der nicht erschienen war, an diesem Abend spielte. Laut Aussage des Opfers, sei es mit ihm einige Tage später zu einem Streit gekommen, wobei der Mann ihn verprügelt habe und er deshalb ein weiteres Mal im Krankenhaus versorgt werden musste.
Am Ende waren das Richter Edler alles in allem zu wenig Informationen. Die Verhandlung wurde unterbrochen und wird am 20. November fortgesetzt. Dabei sollen als weitere Zeugen der Mann gehört werden, der die Bekannte des Opfers zur Hilfe gerufen hatte sowie der Besucher, der an jenem Abend mit von der Partie war. Dieser sitzt derzeit in der Justizvollzugsanstalt Ulm ein.
Kurzes Treffen mit der Familie für den Angeklagten
Bevor es für den Angeklagten wieder zurück ins Gefängnis ging, bat er darum, seine Partnerin und die beiden gemeinsamen Kinder sehen zu dürfen, die ebenfalls ins Amtsgericht gekommen waren. Richter Dr. Christoph Edler gewährte der Familie ein kurzes Treffen unter Aufsicht des Wachpersonals.