Prozess

Gerichtsprozess in Heidenheim: 49-jähriger Mann bedroht Ex-Frau mit dem Tod

Vor dem Heidenheimer Amtsgericht verteidigte der Angeklagte seine Wut mit der Begründung, dass Frau und Tochter ihm mit einer möglichen Ausweisung aus Europa gedroht hätten. Warum er am Ende eine Freiheitsstrafe erhielt.

Eine normale Verständigung scheint zwischen dem syrischen Paar nicht mehr möglich zu sein. Selbst vor Gericht ging es zwischen dem 49-jährigen Angeklagten und seiner Ex-Frau, die als Zeugin gehört wurde, turbulent zu. Der Dolmetscher hatte Not, den Überblick zu behalten.

Am Ende wurde der Mann zu einer Haftstrafe verurteilt, weil er seine Frau mit dem Tod bedroht hatte. Zudem hatte er ihr Auto demoliert. Weitere Anklagepunkte – eine Todesdrohung und eine Ohrfeige gegen die Tochter – wurden eingestellt. Ebenso der Verstoß gegen ein Kontaktverbot.

Der Angeklagte, der sich selbst verteidigte, bestritt bis auf die Beschädigung des Autos, das aber ohnehin ihm gehöre, alle Vorwürfe. Er äußerte Unverständnis darüber, dass er überhaupt auf der Anklagebank sitze. Mit seiner Familie sei er vor acht Jahren nach Deutschland gekommen, um hier in Ruhe und Frieden zu leben. Stattdessen habe es von Beginn an Probleme gegeben. Er habe alles getan, um die Familie zusammenzuhalten, so die Sicht des Mannes. Er sei aber oft überfordert, weil er kein Deutsch spreche.

Der Angeklagte schilderte seine Frau, von der er angab „getrennt zu leben“, als aggressive Person, die wegen ihres „Temperaments“ sogar schon in Behandlung gewesen sei. Seine Ehefrau, die Tochter und deren Verlobter hätten sich gegen ihn verbündet und ihm gedroht, dafür zu sorgen, dass er aus Europa ausgewiesen werde. Es könne schon sein, dass er in der Wut darüber auch gesagt habe, dass er sie umbringe, räumte er ein. „Aber sie leben ja noch“, übersetzte der offensichtlich konsternierte Dolmetscher den Versuch der Verharmlosung.

Mutter und Tochter stellten Gewaltschutzanträge

Obwohl sie seit zwei Jahren geschieden seien und ein Kontaktverbot bestehe, würde ihr Ex-Mann sie immer wieder verfolgen, berichte die 42-jährige Ex-Frau als Zeugin. Am 29. September letzten Jahres habe er ihr dann sogar an ihrem Arbeitsplatz einen Zettel ans Auto geklemmt, auf dem unter anderem auf Arabisch die Worte standen: „Bald bist du tot“. Der Angeklagte behauptete, das sei nicht seine Schrift, wohingegen er die Nachricht auf der Rückseite: „Das ist eine Erinnerung“ einräumte. Ergänzt war die Botschaft mit einem längst verwelkten Blumenstrauß, den ihn seine Frau wohl vor längerer Zeit geschenkt hatte.

Sowohl die Tochter als auch die Ex-Frau haben Gewaltschutzanträge gegen den Angeklagten gestellt. Um weitere gemeinsame Kinder zu sehen, müsse sich ihr Ex-Mann an das Jugendamt wenden, so die Zeugin. Weder ihr noch ihrer großen Tochter gehe es um eine Bestrafung des Angeklagten, sie möchten einfach nur in Ruhe gelassen werden, erklärte die Frau, die gut Deutsch spricht. Sie wolle von ihm noch nicht einmal das restliche Geld für die Reparatur des Autos, das sie sich selbst gekauft habe.

Die Tochter konnte wegen Krankheit nicht zur Verhandlung erscheinen. Sie wolle aber auch nicht gegen den Vater aussagen, erklärte die Mutter. In Hinblick auf eine Verurteilung der weiteren Taten wurde die Anklage wegen der Ohrfeige und der Bedrohung gegenüber der Tochter eingestellt. Keinen Bestand hatte allerdings auch die Anklage wegen des Verstoßes gegen das Gewaltschutzgesetz, weil der Mann am Arbeitsplatz der Ex-Frau aufgetaucht war. Wie Richter Dr. Christoph Edler feststellte, hatte der Mann zu diesem Zeitpunkt noch keine Kenntnis von der Anordnung.  

Vorstrafen hatten keine Einsicht gebracht

Der Blick ins Bundeszentralregister zeigte, dass der Angeklagte schon mehrfach mit dem Gesetz in Konflikt geraten war. Fünf Einträge dokumentierten Geldstrafen für Körperverletzung, Sachbeschädigung und Bedrohungen. Diese einschlägigen Vorstrafen hätten aber beim Angeklagten offenbar zu keiner Einsicht geführt, so der Staatsanwalt. Dass die Todesdrohung gegen seine Ex-Frau nicht von ihm stamme, glaube er ihm nicht. Er forderte eine Freiheitsstrafe von vier Monaten, auf zwei Jahre Bewährung und 40 Stunden gemeinnützige Arbeit.

Richter Dr. Christoph Edler verurteilte den Angeklagten, der derzeit nach eigenen Angaben kein Einkommen hat, zu einer Freiheitsstrafe von drei Monaten, auf zwei Jahre zur Bewährung ausgesetzt und zu einer Geldauflage von 300 Euro wegen Bedrohung und Sachbeschädigung. Außerdem wird dem Angeklagten eine Bewährungshilfe zur Seite gestellt. Nachdem die Tochter nicht habe aussagen wollen, bleibe nicht mehr viel von den Vorwürfen übrig. Dass der Angeklagte aber seine Ex-Frau mit dem Tod gedroht habe, passe zu den Gesamtumständen. „Machen Sie einen Bogen um Ihre Ex-Frau“, warnte Richter Edler den Mann eindringlich, sich an das Kontaktverbot zu halten.

Doch für den Angeklagten, der inzwischen nicht mehr in Heidenheim lebt, scheint das Kapitel noch lange nicht abgeschlossen zu sein. Er wollte wissen, was denn wäre, wenn seine Frau wieder auf ihn zukomme und sich mit ihm versöhnen wolle. Die Frage blieb unbeantwortet.

Schreiben kam zwei Stunden zu spät

Der Gewaltschutzantrag, nach dem sich der Angeklagte seiner Ex-Frau nicht mehr nähern darf, wurde dem Mann am selben Tag zugestellt, an dem er sie an ihrem Arbeitsplatz aufsuchte und ihr den Zettel mit der Todesdrohung an Auto heftete. Allerdings wurde das Schreiben erst zwei Stunden nach der Tat durch den Gerichtsvollzieher übergeben.

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