Für Unverständnis und Bedauern hatte Anfang des Monats gesorgt, dass die Gastronomen in der Heidenheimer Innenstadt ihre Außenbewirtschaftung abbauen müssen. Zwar ist offiziell die Bewirtschaftung von Gästen nur bis Ende Oktober erlaubt – zumindest auf öffentlichen Flächen. Dann müssen die Gastronomen ihre Möbel einmotten bis zum nächsten Frühjahr. Aber der Gemeinderat hatte im vergangenen Frühjahr beschlossen, dass eine Außenbewirtschaftung künftig ganzjährig erlaubt sein soll, um die Attraktivität in der Innenstadt zu steigern, die entsprechende Satzung jedoch wurde bisher nicht abgeändert. Das wiederum sorgte bei jenen Gastronomen, die den Sommer über eine Außenbewirtschaftung anbieten, für Enttäuschung.
Doch noch immer finden sich in der Fußgängerzone Stellen, an denen die Möbel zwar eingemottet, aber nicht abgebaut sind. Einige der Gastronomen scheinen also noch Hoffnung gehabt zu haben, dass sie ihre Außenbereiche auch über die kalte Jahreszeit nutzen und trotz der Temperaturen noch Gäste unter freiem Himmel bewirten zu können. Und ihre Hoffnung war nicht unberechtigt.
Ab Montag darf bewirtet werden
Denn nun scheint man bei der Stadtverwaltung eine Lösung gefunden zu haben: Die Außenbewirtschaftung wird doch erlaubt – auch ohne veränderte Satzung. Und man möchte das Ganze dann auch gleich noch mit einer PR-Aktion verbinden unter dem Motto „Advent, Shoppen und Schlemmen“. Diese Aktion wird organisiert vom Heidenheim Dienstleistungs- und Handelsverein HDH und soll am Montag, 25. November beginnen. Wie es in einer Pressemitteilung der Stadtverwaltung heißt, erhalten die Gastronomen in der Fußgängerzone und der Innenstadt, die in diesem Jahr Außengastronomie betrieben haben, dann die Möglichkeit, in ihren zuletzt genehmigten Bereichen Gäste im Freien zu bewirten. Betroffen sind davon rund 40 Gastronomiebetriebe. Diese Regelung soll von Montag an und dann bis zum Jahresende gelte. Extra beantragen müssen die Wirte die Außenbestuhlung nicht, es entstehen ihnen auch keine zusätzlichen Kosten. Was jedoch nach wie vor gilt: Eine Beheizung der Außenbereiche mit Gas-Heizpilzen bleibt aus Gründen des Umweltschutzes verboten. Jedoch ist es den Wirten möglich, mit Infrarotstrahlen für ein wenig Wärme zu sorgen.
Beantragt hatte die Möglichkeit der Außenbewirtschaftung der HDH. Dessen Vorsitzender Charles Simon ist zufrieden mit der Regelung: „Ich freue mich mit allen Beteiligten über diese einmalige Gelegenheit. Die Einwohnerschaft und die Gäste von außerhalb können so auch im Winter eine neue Attraktion genießen.“ Die Händlervereinigung ist bestrebt, auch während der Adventszeit viele Menschen in die Innenstadt zu locken. „Wir wollten mit unserem Antrag den Gastronomen eine Möglichkeit schaffen, auch im Winter Außenbewirtschaftung anzubieten, so wie das in vielen Städten möglich ist. Das bringt auch mehr Besucher und macht die Innenstadt damit attraktiver, als wenn alles leergefegt ist“, so Simon. Einer der Wirte, der sich für die winterliche Außenbestuhlung starkgemacht hatte, ist Michael Weihreter vom „König Wilhelm“. Die Regelung begrüßt er sehr: „Ich finde es toll, dass jetzt eine Lösung gefunden wurde, und werde schon ab Montag ein paar Stehtische draußen aufstellen. Jetzt ist die Zeit, in der die Menschen auch mal einen Glühwein im Freien trinken wollen, das gehört einfach mit zur Vorweihnachtszeit.“
Weihnachtsbeleuchtung wird eingeschaltet
Der Auftakt der Aktion soll mit dem Anschalten der Weihnachtsbeleuchtung zelebriert werden. Am Montag gegen 17 Uhr wollen Simon und Oberbürgermeister Michael Salomo die Beleuchtung gemeinsam in Betrieb nehmen, beteiligt sind natürlich auch die Schloss-Arkaden. Der HDH hat auch die Anwohner und Geschäftsleute dazu aufgerufen, sich an der Aktion zu beteiligen, und in ihren Fenstern Weihnachtsbeleuchtung anzuschalten. „Der HDH, die Gastronomen und Händlerinnen und Händler beweisen mit der Aktion im Schulterschluss mit der Stadtverwaltung Engagement, damit die Menschen in Heidenheim eine stimmungsvolle Vorweihnachtszeit genießen können“, so OB Michael Salomo.
Änderung soll fest verankert werden
In seiner Sitzung am 17. Dezember soll der Heidenheimer Gemeinderat über eine Änderung der Satzung für Außengastronomie beraten. Stimmt das Gremium dem Vorschlag der Stadtverwaltung zu, dann soll es ab dem kommenden Jahr grundsätzlich ganzjährig möglich sein, Gäste im Freien zu bewirten.
undefinedundefined