Alkoholisiert und ohne Licht auf Fahrrad in Heidenheim unterwegs
Gegen 4.15 Uhr am Sonntag fuhr der 27-Jährige mit seinem Fahrrad auf der Giengener Straße. Die Polizei beobachtete, dass der Radler kein Licht an seinem Fahrrad montiert hatte. Deshalb stoppten die Beamten die Fahrt. Schnell hatten die Beamten den Verdacht, dass der Mann zu viel Alkohol getrunken hatte. Dies bestätigte ein Test. Die Polizei nahm ihn mit in ein Krankenhaus. Dort entnahm ihm ein Arzt Blut. Seine Fahrt durfte der 27-Jährige nicht fortsetzen. Auf den Mann kommt nun eine Anzeige zu.
1,6 Promille zwar erlaubt - strafbar kann man sich schon früher machen
Hinweis von der Polizei: Laut Gesetz ist es zwar erlaubt bis 1,6 Promille Fahrrad zu fahren, strafbar kann man sich aber schon früher machen. Das passiert, wenn man mit niedrigerer Alkoholisierung trotzdem nicht in der Lage ist, das Fahrrad sicher zu führen. Aufgrund der oft schweren Folgen von alkoholisiertem Fahren fallen hier die Strafen auch sehr hoch aus. Fahrradfahren erfordert einen Gleichgewichtssinn, unter Alkoholeinfluss kann dieser stark beeinträchtigt sein. Betrunkene Radfahrer können dann gefährlich stürzen oder anders verunfallen. In Vergangenheit kam es immer wieder so zu schweren Verletzungen. Die Polizei rät, ausschließlich nüchtern Fahrrad zu fahren, das sichere Fahren mit dem Fahrrad unter Alkoholeinfluss wird oft unterschätzt und dann ist es meist zu spät.