Auf den Reutenen entstehen 20 neue Betreuungsplätze
Die Trägerschaft für den neuen Waldkindergarten, der auf den Reutenen eröffnet werden soll, ist vergeben: In seiner jüngsten Sitzung hat der Gemeinderat mehrheitlich beschlossen, dass die Wolkenflitzer gGmbH die Einrichtung betreiben wird.
Dieser Entscheidung waren schon zwei Sitzungen vorausgegangen. Die erste im Gemeinderat, bei der überraschend beschlossen worden war, das Thema zu vertagen und eine zweite im Kultur-, Schul-, Sozial- und Sportausschuss, der letztlich dem Gemeinderat empfahl, die Trägerschaft an den Bewerber zu übertragen. Dass sich noch längst nicht alle Mitglieder des Gremiums mit dem Träger anfreunden können, hinter dem die Siebententags-Aadventisten stehen, wurde bei der Abstimmung deutlich: Über die Fraktionen hinweg wollten neun Stadträtinnen und Stadträte den „Wolkenflitzern“ kein Vertrauen schenken und haben noch immer Bedenken. 19 Ratsmitglieder stimmten den Vergabe zu.
20 neue Betreuungsplätze
Vorgesehen ist, dass in dem Waldkindergarten neue 20 Betreuungsplätze entstehen. Dazu wird der Waldwagen, der bisher im Ugenhof steht und dort nicht mehr benötigt wird, auf die Reutenen gebracht wird. Die Stadt bezahlt dafür 10.000 Euro und wird auch für den Bau einer überdachten Terrasse und eines WC-Häuschens verantwortlich sein. Der jährliche Betriebskostenzuschuss für die Einrichtung soll bei 140.000 Euro liegen.
Freie Träger haben Vorrang
Doch warum betreibt die Stadt die Einrichtung nicht selbst, nachdem es Verunsicherung und Kritik aus Reihen des Gemeinderats gab? Wie der städtische Pressesprecher Stefan Bentele erläutert, haben gemäß Sozialgesetzbuch freie Träger beim Betrieb einer Einrichtung gegenüber kommunalen Trägern, also beispielsweise der Stadt Heidenheim, Vorrang. Auf die Ausschreibung hatten sich ausschließlich die „Wolkenflitzer“ beworben.
Was die Zuschüsse betrifft, habe die Wolkenflitzer gGmbH eine Kalkulation der Betriebskosten vorgelegt. „Im Falle einer solchen Ausschreibung weisen wir darauf hin, dass die Betriebskostenförderung der Stadt Heidenheim nicht höher ausfallen darf als wenn die Stadt die Einrichtung selbst betriebe – gemäß Subsidiaritätsprinzip“, so Bentele. Maßstab für die Pauschalbeträge seien die Empfehlungen von Gemeindetag und Städtetag Baden-Württemberg über die Ausgleichsbeträge des interkommunalen Kostenausgleichs bei der Betreuung auswärtiger Kinder abzüglich der eingenommenen Elternbeiträge. Diese Pauschalen würden jährlich neu anhand einer Berechnung des Finanzministeriums fortgeschrieben und bezögen sich stets auf das zurückliegende Jahr. Elternbeiträge würden vom Träger erhoben und von der Pauschale abgezogen, so der Pressesprecher.