Das Thema Windkraftausbau beschäftigt momentan viele Menschen in der Region. Das war auch am Mittwochabend im Heidenheimer Konzerthaus zu beobachten. Fast alle Stühle im großen Saal waren belegt, als der Regionalverband Ostwürttemberg die Öffentlichkeit über den Planentwurf zur räumlichen Steuerung der Windenergienutzung in bestimmten Vorranggebieten im Landkreis Heidenheim informierte. Und zur aktiven Beteiligung am Planungsprozess einlud.
Die jetzt zur Diskussion stehende „Teilfortschreibung Windenergie 2025“ basiert auf dem Teilregionalplan erneuerbare Energien aus dem Jahr 2014, den Zielsetzungen der Gesamtfortschreibung des Regionalplanes 2035 und den Vorgaben, die das Land Baden-Württemberg in seiner regionalen Planungsoffensive macht. Darin ist festgelegt, dass zwei Prozent der jeweiligen Fläche der Regionalverbände im Land für Windkraftanlagen und Photovoltaik gesichert werden müssen. In der Teilfortschreibung des Regionalverbandes werden nun 30 neue Vorranggebiete aufgelistet, die für Windkraftanlagen infrage kommen und insgesamt 2,1 Prozent der 4537 Hektar großen Fläche ausmachen würden.
Freiwilliger Mindestabstand von 1000 Metern
Der Regionalverband Ostwürttemberg sei dabei der einzige, der quasi im Rahmen einer freiwilligen Selbstverpflichtung den Mindestabstand zwischen Wohnbebauung und dem Standort einer Windkraftanlage auf 1000 Meter festschreibe, sagte Franka Zanek, Verbandsdirektorin beim Regionalverband. Anderenorts würden Windkraftanlagen nur Meter entfernt von Wohnhäusern geplant werden.
Im Anschluss an die Darlegungen rund um die technischen und baulichen Aspekte der Windkraftanlagen zerstreute sich das Gremium an vier Informationsständen. Hier hatte der Regionalverband Karten mit den potenziell infrage kommenden Vorrangflächen im Rahmen der Teilfortschreibung ausgehängt. Mitarbeiterinnen des Regionalverbandes standen als Ansprechpartner für die Bürgerinnen und Bürger zur Verfügung. Dabei kristallisierte sich heraus, dass deren Bedenken inhaltlich durchaus sehr verschieden sind.
Bürger äußerten Bedenken zum Windkraft-Ausbau
Die Bandbreite reichte dabei von möglichen „Sichtbelastungen“ durch Windräder über die Nutzung von zusammenhängenden Waldgebieten bis hin zu der Befürchtung einer allgemeinen „Überlastung“ durch die Anzahl der aufgestellten Windräder. Beklagt wurde zudem der fehlende Stromnetzausbau und die mangelhafte Kommunikation seitens der Behörden zu Informationsveranstaltungen zum Thema Windkraftanlagen in den einzelnen Gemeinden.
Es wurden auch Befürchtungen geäußert, dass von den Rotorblättern der Anlagen Gefahren für Vögel oder Belastungen des Erdreiches ausgehen könnten. Und Armin Leber, Vorstand des Gleitschirmfliegervereins DHC Sektion Heidenheim, wies darauf hin, dass deren Windenschleppgelände sich in direkter Nachbarschaft eines möglichen Windkraftanlagenstandortes befindet.
Eindringlich warnte Verbandsdirektorin Franka Zanek vor dem Versuch, mit sogenannten „Massenstellungnahmen“ Verwaltungen lahmlegen zu können in der trügerischen Hoffnung, so die Entscheidung für einen Windrad-Standort komplett scheitern zu lassen. Das werde nicht funktionieren, sagte Zanek: Denn sollten es die Regionalverbände in der vorgegebenen Zeit nicht schaffen, im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben den Planungsprozess abzuschließen, „hat der Gesetzgeber eine 'Super-Privilegierung' vorgesehen“. Dann würden Anlagen einfach dort genehmigt werden, wo genügend Wind wehe, so Zanek.
Bürgerbeteiligung ausdrücklich erwünscht
Die Bürgerinnen und Bürger des Landkreises Heidenheim können zum Entwurf der „Teilfortschreibung Windenergie 2025“ des Regionalverbandes Ostwürttemberg, dessen Begründung und dem dazugehörigen Umweltbericht bis zum 30. Juni 2024 ihre Meinung äußern. Möglich ist dies per E-Mail an erneuerbare@Ostwuerttemberg.org oder über die Beteiligungsplattform auf beteiligung-regionalplan.de/Ostwuerttemberg-Wind.