Ab 1. April gilt in Deutschland das Gesetz zur Cannabis-Legalisierung. Danach dürfen Erwachsene im privaten Eigenanbau für den Eigenkonsum gleichzeitig bis zu drei Cannabis-Pflanzen besitzen und bis zu 25 Gramm Cannabis besitzen oder bei sich führen. Auch ist künftig der gemeinschaftliche, nicht-gewerbliche Eigenanbau von Cannabis in sogenannten Anbauvereinigungen (Clubs) legalisiert. Das Gesetz regelt außerdem, wo in der Öffentlichkeit Cannabis konsumiert werden darf – wohl bemerkt von Erwachsenen. Minderjährigen ist der Besitz und der Konsum weiterhin verboten.
Was gilt grundsätzlich beim Autofahren?
Noch nicht final geklärt ist, welche Grenzwerte künftig im Straßenverkehr gelten. Eine Expertenkommission hat im Auftrag des Bundesverkehrsministeriums nun empfohlen, ein Maximum von künftig 3,5 Nanogramm (ng) THC je Milliliter Blutserum festzusetzen. Bisher beträgt dieser Wert 1 ng THC je Milliliter Blutserum. Die Kommission hat zusätzlich vorgeschlagen, eine Nullpromillegrenze bei Alkohol für Cannabiskonsumenten einzuführen. Das gleichzeitige Trinken und Kiffen, bevor man sich ans Steuer setzt, wäre damit verboten. Noch aber sind diese Empfehlungen nicht in ein Gesetz eingeflossen. Daher gelten erstmal die bisherigen Grenzwerte bei Alkohol und Cannabis.
Wo darf man kiffen, wo nicht?
Das Cannabis-Legalisierungsgesetz schreibt vor, dass zwar öffentlich Cannabis konsumiert werden darf, allerdings nicht überall und zu jeder Zeit. So ist dies in Sichtweite von Schulen, Kindertagesstätten, Spielplätzen und öffentlichen Sportstätten verboten. Unter „Sichtweite“ wird dabei ein Bereich von 100 Metern um den Eingangsbereich der jeweiligen Stätte verstanden. Auch ist es nicht erlaubt, in unmittelbarer Nähe zu Minderjährigen Cannabis zu konsumieren oder dies in den Tagesstunden in Fußgängerzonen zu tun.
Wie reagiert die Polizei auf die Gesetzesänderung?
„Die Polizei Baden-Württemberg hat sich auf die Teillegalisierung von Cannabis vorbereitet. Um den geplanten Neuerungen gerecht zu werden, ohne die innere Sicherheit zu gefährden, werden wir insbesondere in den Bereichen Jugendschutz und Verkehrssicherheit verstärkt Aufklärungsarbeit leisten und mögliche Verstöße konsequent verfolgen“, teilte Bernd Kurz, Pressesprecher des Polizeipräsidiums Ulm, mit. Die Polizei werde durch das Cannabisgesetz nicht entlastet. Ganz im Gegenteil, denn durch die Überwachung der Konsumverbotszonen, die Abgrenzung zwischen legalem und illegalem Umgang mit Cannabis und mit Blick auf die Erhaltung der Verkehrssicherheit seien deutliche Mehraufwände zu erwarten. Kurz stellt aber auch klar, dass Straftaten bezüglich von Drogen weiterhin konsequent verfolgt würden.
Kiffen und Autofahren: Welche Folgen sind für Verkehrsteilnehmer zu erwarten?
Die Gesetzesänderung bedeutet jedoch nicht, dass man bekifft Auto fahren darf. Auch wenn der Konsum legal ist, riskieren Verkehrsteilnehmer unter Drogeneinfluss weiterhin ihren Führerschein. Laut Einschätzung der Polizei wird die Anzahl der berauschten Verkehrsteilnehmer ansteigen und somit auch die schweren Verkehrsunfälle und Verunglückten. „Über 6.000 landesweit festgestellte Fahrten unter dem Einfluss von Cannabis im Jahr 2023 belegen, dass viele Menschen Kiffen und die Teilnahme am Straßenverkehr nicht trennen können“, so Polizeisprecher Bernd Kurz. Dies bedeute, dass Verkehrskontrollen zur Bekämpfung von Drogenfahrten intensiviert und konsequenter verfolgt würden, so der Polizeisprecher. Die Strafe obliege aber nach wie vor dem Ermessen der zuständigen Staatsanwaltschaften und Gerichte.
Wie geht die Polizei gegen den Konsum Minderjähriger vor?
Der Schutz von Kindern und Jugendlichen sei weiterhin die oberste Priorität der Behörden. „Wir schützen unsere Kinder und unsere Jugend und geben hier keinen Zentimeter nach“, so Kurz. Zu diesem Zweck werde die Polizei weiterhin Kinder und Jugendliche über Wirkungsweisen, Risiken und Gefahren von Cannabis-Konsum aufklären.
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