Kommunalwahl

Das müssen Briefwähler in Heidenheim und Teilorten beachten

Am 9. Juni ist Kommunalwahl. Da an die Heidenheimer Stadtverwaltung viele Nachfragen zur Briefwahl herangetragen werden, gibt es hier die wichtigsten Infos.

36.677 Heidenheimerinnen und Heidenheimer sind am Sonntag, 9. Juni, zur Kommunalwahl aufgerufen. Alle Wahlberechtigten stimmen über die künftige Zusammensetzung des Kreistags und des Gemeinderats der Stadt Heidenheim ab. Bürgerinnen und Bürger in den Teilorten Oggenhausen und Großkuchen stimmen zusätzlich noch über die Zusammensetzung ihres jeweiligen Ortschaftsrates ab.

Wahlberechtigte, die Briefwahl beantragt haben, erhalten hellgrüne amtliche Stimmzettel für die Wahl des Kreistags und rosafarbene amtliche Stimmzettel für die Wahl des Gemeinderats. Wahlberechtigte in Großkuchen erhalten zudem noch blaue amtliche Stimmzettel für die Wahl des Ortschaftsrats; Wahlberechtigte in Oggenhausen erhalten beigefarbene amtliche Stimmzettel für die Wahl des Ortschaftsrats.

Stimmzettel in den rosafarbenen Umschlag

Damit die Briefwahl gültig ist, müssen Wahlberechtigte sämtliche Stimmzettel der Kommunalwahl (Gemeinderatswahl, Kreistagswahl und gegebenenfalls Ortschaftsratswahl) mit ihren Stimmen in den rosafarbenen Umschlag mit der Aufschrift „Kommunalwahlen Stimmzettelumschlag für die Briefwahl“ stecken und zukleben. Dieser zugeklebte Umschlag muss anschließend mit dem gelben, unterschriebenen Wahlschein zusammen in den gelben Umschlag mit der Aufschrift „Wahlbrief für die kommunale Wahl“ gesteckt werden und ebenfalls zugeklebt werden.

Für Wahlberechtigte in der Innenstadt und den Stadtteilen gilt somit: grüne und rosafarbene Stimmzettel in den rosafarbenen Umschlag.

Für Wahlberechtigte in Großkuchen gilt: grüne, rosafarbene und blaue Stimmzettel in den rosafarbenen Umschlag.

Für Wahlberechtigte in Oggenhausen gilt: grüne, rosafarbene und beigefarbene Stimmzettel in den rosafarbenen Umschlag.

Für alle gilt dann: der rosafarbene Umschlag gemeinsam mit dem unterschriebenen gelben Wahlschein in den gelben Umschlag; den gelben Umschlag so versenden, dass er bis zum Wahltag, 18 Uhr, beim angegebenen Empfänger eingeht.

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