Leserbrief

Dashcams für die Polizei

Leserbrief zu einem Straßenrennen in Heidenheim und zum Beitrag „Machtspiel am Gaspedal hat Folgen“ (Ausgabe vom 23. Februar):

Es ist ein Paradebeispiel für das Versagen unseres Rechtsstaats. In vollem Bewusstsein, dass seine berufliche Existenz am Besitz einer Fahrerlaubnis hängt, liefert sich ein Mitbürger ein Autorennen. Wie ist das zu bewerten? Ich meine: strafverschärfend. Dann stellt man sich, wahrscheinlich auf Anraten seines Anwalts, vor Gericht dumm: Er habe nicht auf den Tacho geschaut. Die Beifahrerin sagt: „Es war eine ganz normale Autofahrt.“ Im Umkehrschluss bedeutet das, dass der Mitbürger regelmäßig mit mindestens 130 km/h durch die Stadt rast. Für mich stellt sich hier die Frage, ob dieser Mitbürger überhaupt geeignet ist, am Straßenverkehr mit einem Fahrzeug teilzunehmen.

Meine Lösungsvorschläge: Der Mitbürger geht erst mal zur MPU, um seine Tauglichkeit nachzuweisen. Das Gericht verurteilt ihn dazu, ein Telematik-Gerät – also einen Fahrtenschreiber, dessen Installation auch zu vergünstigten Autoversicherungsprämien führt – in seinem Fahrzeug zu verbauen. Als Ersttäter behält er den Führerschein auf Bewährung. Will er ihn behalten, dann muss er einmal pro Monat zu einer Polizeistation seiner Wahl und den Fahrtenschreiber auswerten lassen. Ein erneuter wesentlicher Verstoß, und der Führerschein ist weg.

Außerdem: Stärkung der Polizei. In dem Polizeifahrzeug war kein Tempo-Messgerät. Braucht es das? Ich meine: nein. Jeder Polizist leistet einen Eid nach Paragraf 64 des Bundesbeamtengesetzes. Mir reicht es, wenn beide Beamte auf den Tacho ihres Fahrzeuges schauen und die Verfolgungsjagd protokollieren. Wie wäre es mit einer Digitalisierung der Strafverfolgung? Polizeifahrzeuge werden mit einer Dashcam ausgestattet. Auf Knopfdruck wird ein Bild der verfolgten Fahrzeuge gemacht und die gefahrene Geschwindigkeit protokolliert. Zu diskutieren ist auch die Höhe der Geldstrafe. 1.500 Euro sind nach den im Artikel geschilderten Lebensumständen des Rasers Peanuts.
Frank Lattermann, Heidenheim