Nach Anpassung der Allgemeinverfügung des Landkreises Dillingen nach Ablauf der Mindestdauer von 21 Tagen bei hochpathogener aviärer Influenza (Geflügelpest) hat auch der Landkreis Heidenheim seine Allgemeinverfügung angepasst. Die Anpassung besagt im Wesentlichen, dass die bisherige Schutzzone mit Wirkung zum 2. Februar in die Überwachungszone eingegliedert wird.
Diese Regeln gelten unter anderem in der Überwachungszone
In der Überwachungszone sind zum Schutz vor der Geflügelpest die in der Allgemeinverfügung bezeichneten Regelungen bis auf Weiteres einzuhalten. Dazu gehört insbesondere die Aufstallungspflicht für sämtliche Vögel. Darüber hinaus sind die in der Überwachungszone gelegenen geflügelhaltenden Betriebe nach wie vor aufgefordert, ihr Bestandsregister und die Produktionszahlen (Anzahl der pro Tag gelegten Eier/Veränderung der Tierzahl) per E-Mail an das Veterinäramt an veterinaeramt@landkreis-heidenheim.de zu melden, insofern sie dies bisher noch nicht getan haben.
Die angepasste Allgemeinverfügung ist online unter www.landkreis-heidenheim.de nachzulesen.