Tierseuche

Landkreis Heidenheim hebt Allgemeinverfügung nach Fall von Geflügelpest im Landkreis Dillingen auf

Nach einem Fall von Geflügelpest Anfang Januar im Landkreis Dillingen sind nun auch im Landkreis Heidenheim keine Schutzmaßnahmen mehr erforderlich.

Nach Aufhebung der Allgemeinverfügung aufgrund eines Falles von aviärer Influenza (Geflügelpest) Anfang Januar im Landkreis Dillingen, hat auch der Landkreis Heidenheim mit Wirkung zum 11. Februar seine Allgemeinverfügung aufgehoben.

Damit sind sowohl die Überwachungszone als auch die darin festgelegten Maßnahmen, insbesondere die Aufstallungspflicht für sämtliche Vögel, nicht mehr erforderlich. Die Aufhebung der Allgemeinverfügung ist unter www.landkreis-heidenheim.de zu finden.

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