Erfahrungsgemäß muss sich die Polizei in der Faschingszeit vor allem wieder mit alkoholbedingten Delikten auseinandersetzen. Dazu zählen unter anderem Schlägereien, Trunkenheitsfahrten und provokantes Auftreten. Aber auch Verstöße gegen den Jugendschutz werden die Polizistinnen und Polizisten im Auge haben und dagegen einschreiten, nicht nur uniformiert, teilt die Polizei mit.
Bekannte Brennpunkte gezielt im Blick haben und konsequent gegen Störer und Straftäter vorgehen, sind Teile unserer Strategie
Thomas Hagel, Polizeisprecher
Zusammen mit ihren Partnern, das heißt mit Kommunen, Veranstaltern und Vereinen, will die Polizei für ein größtmögliches Maß an Sicherheit sorgen. Doch auch Narren, Gäste und Besucher seien selbst gefordert, durch eigenes Verhalten für eine fröhliche und friedliche Fasnet 2025 zu sorgen.
Das Polizeipräsidium Ulm gibt folgende Tipps für einen unbeschwerten Verlauf:
-Hände weg vom Alkohol, wenn Sie noch fahren müssen – von Drogen
sowieso.
-Bereits ab 0,3 Promille Alkohol im Blut können Sie Ihren Führerschein verlieren.
-Für Fahranfänger in der zweijährigen Probezeit und junge Fahrer unter 21 Jahren gilt die Null-Promille-Grenze.
-Nutzen Sie öffentliche Verkehrsmittel oder Taxen – das Geld ist gut investiert.
-Bilden Sie Fahrgemeinschaften und bestimmen Sie schon vorher, wer auf dem Heimweg fährt und folglich nüchtern bleibt.
-Setzen Sie sich nicht zu berauschten Fahrern ins Auto. Das kann lebensgefährlich sein.
-Kinder und Jugendliche wollen alles ausprobieren, können aber die Folgen oft nicht abschätzen. Deshalb nehmen die Jugendschutzbestimmungen in erster Linie die Erwachsenen in die Pflicht. Zwischen 16 und 18 Jahren darf zwar Sekt, Wein oder Bier getrunken werden.
-Der Ausschank oder das Spendieren von Schnaps und anderen branntweinhaltigen Getränken – auch Mix-Getränken und Alkopops – sind aber nur an Volljährige erlaubt.