Genehmigungsverfahren bei Bauvorhaben sollten möglichst rasch ablaufen. Das ist eines der Ergebnisse eines Gedankenaustauschs, zu dem Stefan Bubeck, Vorsitzender der Architektenkammergruppe in Heidenheim, und seine Stellvertreterin Julia Harscher-Braun Vertreter der Baurechtsämter im Landkreis eingeladen hatten. Alle Beteiligten bewerteten das Gespräch im Congress-Centurm als längst überfällig. Die Rede war von einem Schulterschluss, und es soll eine Wiederholung geben.
Im Mittelpunkt standen der Verfahrensablauf bei Baugenehmigungen und der künftige digitale Bauantrag. Erwartungsgemäß war zu Beginn der Zusammenkunft noch eine gewisse Anspannung zu spüren. Diese löste sich jedoch, als die Teilnehmerinnen und Teilnehmer feststellten, dass sie gleichgelagerte Interessen verfolgen. Man ziehe schließlich am selben Strang, so die übereinstimmende Einschätzung.
Bauanträge müssen vollständig sein
Auch von Seiten der Behörden bestehe größtes Interesse an raschen Verfahrensverläufen. Voraussetzung dafür seien allerdings vollständige Antragsunterlagen, was nach Erfahrung der Bauämter auch aufgrund der Komplexität in der Vergangenheit oft nicht der Fall war. Diesbezüglich boten die Behörden Gespräche und Abstimmungen im Vorfeld an. Andererseits stellen der Mangel an kompetenten Fachkräften und zunehmende Regularien die Behörden offenbar vor enorme Herausforderungen. Eine Verfahrensabwicklung innerhalb der regulären Fristen sei dadurch teilweise nicht mehr möglich.
In diesem Zusammenhang sehen die Bauämter den geplanten Wegfall der Nachbaranhörung kritisch und verweisen auf die zu erwartende Flut nachfolgender rechtlicher Auseinandersetzungen. Das werde die Prozesse voraussichtlich weiter verzögern.
Spielräume sollen genutzt werden
Planungen ermöglichen und nicht verhindern – unter dieser Prämisse wurde auch das Top-Thema „Bauen im Bestand“ diskutiert. Bereits vorhandene baurechtliche Spielräume wie Stellplatzbefreiungen, verminderte Schallschutzanforderungen und Abweichungen bei der Schaffung von zusätzlichem Wohnraum sollen auf beiden Seiten konsequent genutzt werden.
Spätestens nach den Ausführungen zum künftigen digitalen Bauantrag wurde deutlich, wie wichtig der gemeinsame Austausch ist. Einigkeit besteht in der Auffassung, dass die Digitalisierung Chancen zur Verfahrensbeschleunigung bietet, der Weg dorthin jedoch noch nicht ausreichend geregelt ist. Noch herrscht teilweise Unklarheit, was die Datenannahme und die Weiterverarbeitung in den Behörden betrifft. Um diesen Prozess störungsfrei auch für die Bauherrschaft zu bewältigen, seien gemeinsames Handeln und Verständnis für die Probleme der anderen Beteiligten unabdingbar.
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