Wie Dr. Peter Brause von Heidenheim an den Bundesgerichtshof kam
Ausgehend von seiner Tätigkeit am obersten deutschen Gericht für Zivil- und Strafsachen, bei welchem er im 5. Strafsenat in Leipzig tätig war, erläutert Dr. Brause die Frage von Recht und Gerechtigkeit in unserer Gesellschaft und stellt sich der Diskussion. Im HZ-Interview spricht Brause über seine juristische Karriere und sein Interesse am ebenfalls in Heidenheim geborenen Erwin Rommel.
Herr Brause, warum haben Sie sich für eine juristische Ausbildung entschieden?
Bei der Bundeswehr 1967 bis 1969 hatte ich wegen vermeintlicher Ungerechtigkeiten zwei Beschwerden geschrieben, die aus späterer Erkenntnis zu Recht abgelehnt wurden. In meiner Beurteilung stand: „neigt zum Widerspruch“. Nach dem Wehrdienst wollte ich das alles besser verstehen und studierte Jura in Mannheim und Heidelberg.
Wie gelang Ihnen der Aufstieg zum Bundesgerichtshof?
Von einem planvollen Gelingen kann keine Rede sein. Kein Amtsrichter – außer einem absoluten Überflieger – kann damit rechnen, Richter am BGH zu werden. Ich wurde zum Richter am BGH im 51. Lebensjahr im Jahr 2000 ernannt. Das ist das übliche Alter für einen Kandidaten, der nicht zuvor wissenschaftlicher Mitarbeiter beim BGH war.
Wie verlief Ihre Zeit in Leipzig?
Die ersten zwei Jahre waren schwierig. Da ich zuvor kein wissenschaftlicher Mitarbeiter dort war, waren mir die Prüfungsmaßstäbe und die Darstellungsweise fremd. Die spätere Generalbundesanwältin Monika Harms war zunächst die Senatsvorsitzende und hatte mich nach und nach mit schwierigeren Berichterstattungen betraut, so dass ich allmählich „fit“ wurde. Ich hatte dann sehr viele Fälle mit zweifelhaften Beweiswürdigungen in den landgerichtlichen Urteilen zu prüfen. Das führte zu etlichen Beschlüssen und Urteilen, Vorträgen vor Kollegen der Landgerichte und Aufsätzen in Fachzeitschriften.
Sie waren am BGH, Ministerialdirigent und Vizepräsident am Landgericht Erfurt. Doch was zählen Sie zu Ihren größten beruflichen Erfolgen?
Die Tätigkeit als Richter am Bundesgerichtshof war die größte juristische Herausforderung. Ein BGH-Urteil besteht ja nur aus gelösten Rechtsfragen ohne lange Darstellungen von Tatgeschehen. Der „Erfolg“ liegt in der Wertschätzung der eigenen Arbeit durch den Vorsitzenden und den fünf weiteren Senatskolleginnen und -kollegen. Die Wertschätzung hatte sich darin ausgedrückt, dass ich gegen Ende der Dienstzeit knapp zwei Jahre zum stellvertretenden Vorsitzenden bestellt worden war und ich noch heute mit den ehemaligen Vorsitzenden Richtern Basdorf und Dr. Raum befreundet bin.
Im Jahr 2012 beantragten Sie Ihren Ruhestand am Bundesgerichtshof. Mit was beschäftigen Sie sich seither?
Bis Ende 2022 war ich Rechtsanwalt in Teilzeit bei einem Verwandten in Sindelfingen (RAe Röhm & Partner), praktisch ein „Feld-, Wald- und Wiesenanwalt“, der das Leben einfacher Leute und Handwerker juristisch begleitete. Ab 2021 arbeite ich an der Aufarbeitung des Falls Erwin Rommel und bewerte die Handlungen und Unterlassungen des in Heidenheim Geborenen unter juristischen Gesichtspunkten: den Maßstäben des Internationalen Militärgerichtshofs (Nürnberger Urteil) und den Vorschriften des 1944 geltenden Reichsstrafgesetzbuchs. Darüber referiere ich am 13. März 2024 in Augsburg während einer Gedenkveranstaltung.
Wie ist Ihre persönliche Bindung zu Ihrer Heimatstadt?
Nach dem Tod meines Vaters 2006 besuchte ich meine in Heidenheim bis September 2010 lebende Mutter und weitere Verwandte sehr regelmäßig. Meinen 60. Geburtstag feierte ich 2008 in Zang. 2009 suchten wir ein Baugrundstück in Heidenheim für die Pensionszeit, fanden aber nicht das passende. Ich bin Abonnent der Heidenheimer Zeitung und habe gelegentlich Leserbriefe zum Thema Rommel und juristisch problematischen Sachverhalten verfasst.
Welche Rolle spielte Ihre Zeit am Hellenstein-Gymnasium für Ihre berufliche Entwicklung?
Gute Lehrerinnen und Lehrer sorgten für solide Deutschkenntnisse und zusammen mit anderen Fächern für notwendiges logisches Denkvermögen.