Ermäßigungen beim Eintritt: Für wen es auch günstiger geht
Ermäßigung auf reguläre Eintrittspreise, vor allen Dingen in öffentlichen Einrichtungen, gibt es schon sehr lange und in vielfältigster Ausführung. Nicht selten bekommen Menschen mit Behinderung, Studentinnen und Studenten, Rentner oder auch Alleinerziehende bei Vorlage einer entsprechenden Bescheinigung eine Reduzierung an der Kasse. Wer in welcher Höhe davon profitieren kann, ist nirgends geregelt, dementsprechend können Kommunen oder auch private Betreiber selbst festlegen, wem sie reduzierte Eintrittspreise ermöglichen wollen oder ob sie das überhaupt tun. Einen Anspruch jedenfalls gibt es darauf nicht.
Das gilt beispielsweise auch in der Aquarena, die von den Heidenheimer Stadtwerken betrieben wird. Hier gliedern sich die Eintrittspreise grundsätzlich nach Lebensalter und Verweildauer im Bad, wie Pressesprecherin Viktoria Liske erläutert. Bei der Verweildauer gibt es drei Zeitzonen. Kinder unter drei Jahren müssen keinen Eintritt bezahlen, Badegäste im Alter zwischen drei und 17 Jahren erhalten eine Ermäßigung, ab dem 18. Lebensjahr muss der volle Eintritt bezahlt werden. Eine grundsätzliche Ermäßigung für Schüler, Studenten oder Rentner gibt es nicht.
Ermäßigung für Stadtwerke-Kunden
Und doch haben auch Volljährige in der Aquarena die Möglichkeit, beim Eintritt zu sparen. So erhalten etwa Kunden der Stadtwerke Liske zufolge bei der Vorlage einer Kundenkarte eine Ermäßigung um bis zu zwei Euro. Darüber hinaus haben die Begleitpersonen von behinderten Menschen, die das Merkzeichen B im Behindertenausweis eingetragen haben, freien Eintritt ins Bad. Dieses Zeichen wird erteilt, wenn als Folge der Behinderung bei der Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel eine ständige Begleitung nötig ist. Ermäßigungen gibt es auch für Schulklassen, Vereinsgruppen und Gruppen besonderer Einrichtungen.
Eine nicht unbedeutende Rolle spielt auch der Förderpass für Menschen mit geringem Einkommen. Der wird von der Stadt Heidenheim auf Antrag ausgestellt und ermäßigt den Eintrittspreis für die Aquarena für Erwachsene um 1,50 Euro, für Kinder und Jugendliche zwischen sieben und 17 Jahren um einen Euro. Kinder zwischen drei und sechs Jahren müssen dann bis zu einer Badezeit von 1,5 Stunden gar nichts bezahlen.
Förderpass bringt Vergünstigungen
Ermäßigungen für unterschiedliche Personengruppen gibt es auch bei Einrichtungen der Stadt Heidenheim. So erhalten Inhaber eines Förderpasses etwa 50 Prozent Rabatt beim Eintritt ins Waldbad. Ganz generell können Menschen mit diesem Pass in Heidenheim zahlreiche Vergünstigungen bekommen, etwa freien Eintritt in allen städtischen Museen, eine Reduzierung des Eintrittspreises um 50 Prozent bei den Opernfestspielen, im Naturtheater und im Sasse-Theater. Außerdem zahlen sie beim Theaterring und bei den Meisterkonzerten 20 Prozent weniger als regulär, und sie erhalten einen kostenlosen Leseausweis für die Stadtbibliothek. Darüber hinaus erhalten die Inhaber von Förderpässen auch zahlreiche weitere Vergünstigen, etwa auf Angebote der Zukunftsakademie, der Volkshochschule, des Hauses der Familie sowie der Musikschule.
Für manche Angebote und Veranstaltungen bietet die Stadt Heidenheim Pressesprecherin Julia Habla zufolge auch Vergünstigungen für Personengruppen ohne Förderpass an. Bei den Veranstaltungen des Theaterrings und bei Meisterkonzerten erhalten Menschen mit Behinderung 30 Prozent Rabatt auf den regulären Eintrittspreis, Schülerinnen und Schüler sowie Studentinnen und Studenten und Schwerbehinderte bekommen Karten für 50 Prozent. Das gilt auch für Veranstaltungen der Kulturschiene und beim Poetry-Slam.
Bei den Opernfestspielen verhält es sich andersrum: Hier erhalten Schüler, Studenten und Menschen mit Behinderung 30 Prozent, Schwerbehinderte 50 Prozent Nachlass. „Für Senioren“, so Habla, „haben wir grundsätzlich keine Ermäßigungen, mit Ausnahme der Generalprobe der Opernproduktion im Rittersaal oder im Congress Centrum.“ Die Erklärung dafür, dass es nicht pauschal für Rentner und behinderte Menschen Ermäßigungen gibt, könnte darin liegen, dass diese Personengruppen nicht automatisch als bedürftig angesehen werden müssen.
Förderpass auf Antrag
Aktuell gibt es in Heidenheim 602 Inhaber eines Förderpasses. Diesen erhalten auf Antrag Familien und Einzelpersonen mit Hauptwohnsitz in Heidenheim, deren Einkommen die Netto-Einkommensgrenzen des Wohngeldgesetzes unterschreiten. Als Einkommen gilt die Summe aller Einkünfte mit Ausnahme von Kindergeld, Betreuungsgeld und Elterngeld bis zu einem Betrag von 300 Euro abzüglich bestimmter Freibeträge nach dem Wohngeldgesetz für Alleinerziehende und Schwerbehinderte.