Am Freitag, 21. Februar, wird es erneut zu Einschränkungen im öffentlichen Personennahverkehr kommen. Die Gewerkschaft Verdi ruft das Fahrpersonal der Heidenheimer Verkehrsgesellschaft (HVG) zu einem ganztägigen Warnstreik auf. Nicht bedient werden an diesem Tag alle Linien der Stadtverkehre in Heidenheim und Giengen sowie die Linien des Regionalverkehrs im Linienbündel Süd.
„Das Angebot des WBO bedeutet Reallohnverlust für die nächsten 27 Monate“, so die Einschätzung von Maria Winkler, Geschäftsführerin des Verdi-Bezirk Ulm-Oberschwaben. „Die Beschäftigten können auch rechnen und fordern eine angemessene Lohnerhöhung.“
Diese Linien werden bestreikt
Mit Beginn der Frühschicht ist am Freitag das Fahrpersonal der Heidenheimer Verkehrsgesellschaft zu dem Warnstreik aufgerufen. Die Arbeitsniederlegung wird fortgesetzt bis Betriebsende.
Im Heidenheimer Stadtverkehr sind die Linien 1, 2, 3, 4, 5, 6, 6a, 7 und 7a von dem Warnstreik betroffen. Hinzu kommen die Linie 65 im Giengener Stadtverkehr und die Linien 60, 61, 62, 63, 64 und 68 im Regionalverkehr. Gleiches gilt für jene Schul- und Schulsportfahrten, die normalerweise die HVG abwickelt.
Für die Betroffenen ist das Angebot des Verbands Baden-Württembergischer Omnibusunternehmen (WBO) in der vierten Verhandlungsrunde nicht akzeptabel. „Leermonate und ab Juli Inflationsausgleich sind Augenwischerei“, beschreibt Maria Winkler die Stimmung an der Basis. „Im Juli sollen drei Prozent auf den Lohn, im Dezember wird ein Prozent wieder genommen“. Sie bedauere, dass den Bürgern und Fahrgästen die Einschränkungen zugemutet werden müssen – die Haltung des Arbeitgeberverbandes WBO „lässt uns keine andere Wahl“.
Die HVG bittet ihre Fahrgäste, sich rechtzeitig über alternative Beförderungsmittel in dieser Zeit Gedanken zu machen. Weitere Informationen gibt es bei der HVG-Hotline unter Tel. 07321.358240 oder über die Homepage www.hvg-bus.de.
Was gefordert und was geboten wird:
Verdi fordert für die rund 9000 Beschäftigten in Baden-Württemberg neun Prozent mehr Entgelt sowie 100 Euro mehr im Monat für die Auszubildenden bei einer Laufzeit von zwölf Monaten. Die Arbeitgeber bieten an, die Inflation bei einer Laufzeit von 27 Monaten mit 3 Prozent am 1. Juli 2025 und mit 2,5 Prozent ab 1. Juli 2026 auszugleichen sowie ab 2026 einen Einstieg in die betriebliche Altersversorgung (diese Gespräche laufen bereits seit zwei Jahren) verbunden mit einem „Pflichtbeitrag“ der Beschäftigten von einem Prozent jeden Monat.