Schöffengericht

Erpressung und Bedrohung: Heidenheimer Kiosk-Betreiber zahlt aus Angst

Das Heidenheimer Schöffengericht verurteilt einen mutmaßlichen Erpresser zu einer Freiheitsstrafe ohne Bewährung und stützt sich dabei auf Videoaufnahmen und Zeugenaussagen. Die Staatsanwaltschaft hatte ungewöhnlicherweise Freispruch gefordert.

Ein Jahr und drei Monate Freiheitsstrafe ohne Bewährung – so lautet das Urteil des Schöffengerichts gegen einen 31-jährigen Mann, der einen Kiosk-Betreiber in Heidenheim um 55.000 Euro erpressen wollte und ihn dabei verbal bedroht hat. Ein 49-jähriger Mitangeklagter wurde der Beihilfe beschuldigt, am Ende jedoch freigesprochen.

Was sich am 31. Januar 2024 am helllichten Tage in einem Heidenheimer Kiosk nahe einem Supermarkt ereignet hat, wird im Detail wohl nie ans Licht kommen. Doch das Gericht glaubte dem Opfer und sprach den Angeklagten schuldig. Das Besondere dabei: Das Gericht stellte sich damit gegen die Staatsanwaltschaft, die einen Freispruch gefordert hatte.

Überwachungskamera filmt Szene im Heidenheimer Kiosk

Entscheidend für das Gericht waren mehrere Aspekte, unter anderem ein 20-minütiges Video der Überwachungskamera im kleinen Laden, die jedoch keinen Ton aufzeichnet. Das Video zeigt, wie ein Mann – der Angeklagte – eintritt, sich umsieht und zum Tresen geht. Der Besitzer tritt ihm entgegen. Ihr Gespräch wird mehrfach durch Kunden unterbrochen, doch sobald diese gegangen sind, lehnt sich der Besucher erneut über die Theke.

Einmal verlassen beide Männer den Laden minutenlang. Eine Kundin kommt und steht wartend an der Theke. Die Männer kehren zurück, die Gespräche werden – mit erneuten Kundenunterbrechungen – fortgesetzt. Am Ende gestikuliert der Angeklagte stärker als zuvor und verlässt den Laden. Kurz darauf greift der Kiosk-Besitzer in die Kasse, zählt Geldscheine ab und verlässt mit dem Bündel schnellen Schrittes den Verkaufsraum.

Er war richtig eingeschüchtert. Er war aufgelöst, kam zitternd ins Wohnzimmer.

Vater des Opfers in seiner Zeugenaussage

Als er später zurückkehrt, telefoniert er mit seinem Handy, läuft unruhig umher und greift sich an Kopf und Hals, bevor er schließlich den Laden verlässt – ohne sich noch einmal umzusehen. Hier endet das Video. Nach eigenen Angaben organisierte der Besitzer eine Vertretung für den Laden und fuhr nach Hause, wo er seinen Vater traf. Dieser beschreibt seinen Sohn im Gericht so: „Er war richtig eingeschüchtert. Er war aufgelöst, kam zitternd ins Wohnzimmer.“

Der Angeklagte beobachtete die Szenen auf dem Bildschirm im Gerichtssaal weitgehend regungslos. Ab dem Moment, als das Opfer in die Kasse griff, wechselte er jedoch sichtlich die Gesichtsfarbe.

Laut Anklage forderte der Hauptangeklagte im Kiosk vom 26-jährigen Betreiber die genannte Summe und drohte dessen Familie. Um der Forderung Nachdruck zu verleihen, soll er erklärt haben, dass andernfalls sein Onkel käme – und der komme nicht nur zum Reden. Aus Angst übergab der Geschädigte 1000 Euro. Eine weitere Zahlung sollte am Folgetag erfolgen, doch zuvor informierte der Kiosk-Besitzer die Polizei, die den vereinbarten Geldübergabeort in der Nähe des Kiosks tags darauf observierte. Der Angeklagte erschien jedoch nicht.

Keine Erpressung, sondern eine Friedenszigarette geraucht?

Vor Gericht wies der Hauptangeklagte die Vorwürfe zurück. Er habe sich mit dem Kiosk-Betreiber lediglich aussprechen wollen. Diesen treffe er ab und zu in einer Kneipe, dort sei es unter Alkohol immer wieder zu Stress gekommen. „Komm mit vor die Tür, dann ist der Scheiß geklärt für immer“, habe er gesagt. Dann hätten sie zusammen eine Zigarette geraucht. Eine Bedrohung oder Geldforderung habe es nicht gegeben.

Auch der zweite Angeklagte bestritt jede Beteiligung. Er habe den Hauptangeklagten zufällig getroffen, sei nur beim Metzger nebenan gewesen und habe nicht gewusst, was sein Bekannter im Kiosk besprach. Allerdings hielt das Gericht dem zweiten Angeklagten vor, dass er später in einem Telefonat mit dem Hauptangeklagten von der polizeilichen Ermittlung erfuhr und darauf mit „Verdammt“ reagiert habe.

Opfer offenbarte der Polizei aus Angst seine Drogenvergangenheit

Der Geschädigte schilderte im Gerichtssaal, er habe aus Angst sofort Geld gezahlt, gekannt habe er den Angeklagten nicht. „Er sagte, dass wegen mir jemand im Gefängnis sitzt. Ich soll halt die Anwaltskosten zahlen. Deshalb die 55.000 Euro.“ Der Angeklagte habe gesagt, er komme von auswärts und sei nur noch diese Woche da, – tatsächlich stammt er aus Heidenheim – deshalb wolle er bis Ende der Woche das gesamte Geld haben.

Der Kiosk-Betreiber nahm die Drohung deshalb ernst, weil er sie mit seinen früheren Drogengeschäften in Verbindung brachte: Er selbst habe früher mit Cannabis gehandelt und bereits hohe Summen an einen russischen Zwischenhändler gezahlt, um aus diesem Umfeld auszusteigen.

Nach der Zeugenpsychologie ist keineswegs zu erwarten, dass alle Daten exakt gleich geschildert werden.

Rainer Feil, Vorsitzender Richter des Schöffengerichts

Ungewöhnlich an dem Verfahren war, dass die Staatsanwaltschaft, die die Anklage erhoben hatte, die Beweislage für zu dünn hielt und Freispruch forderte. „Ich kann den Tatnachweis nicht führen“, sagte Staatsanwalt Patrick Schmidt. Zu dieser Einschätzung kam er, weil sich der Geschädigte an einige Details, die er der Polizei noch geschildert hatte, nicht mehr erinnern konnte. Dass die Verteidiger das ebenso sahen und Freisprüche forderten, war erwartbar.

Heidenheimer Richter begründet die Verurteilung

Das Gericht sah das jedoch anders und führte die komplette Beweisaufnahme zu Ende, obwohl der Staatsanwalt schon früh seine Tendenz zu einer Freispruch-Forderung mitgeteilt hatte. Richter Rainer Feil sagte, trotz gewisser Erinnerungslücken habe das Opfer die entscheidenden Punkte der Tat durchgängig und ohne Widersprüche geschildert. Kleinere Unschärfen seien bei traumatischen Erlebnissen normal und minderten nicht die Glaubwürdigkeit der Aussage. „Nach der Zeugenpsychologie ist keineswegs zu erwarten, dass alle Daten exakt gleich geschildert werden. Kleine Abweichungen sprechen im Gegenteil für die Richtigkeit. Wir sehen deshalb keinen Grund, dem Opfer zu misstrauen.“

Dass das Opfer vor Gericht weniger präzise gewesen sei, habe vielleicht einen ganz anderen Grund, mutmaßte Feil: „Wenn man befürchtet, der Täter könnte einem später etwas zuleide tun, hemmt das die Aussage.“ Für eine frei erfundene Geschichte habe das Opfer kein Motiv. „Er hatte sogar so große Angst, dass er die Polizei um Schutz bat und dabei seine eigene Drogenvergangenheit offenbarte, von der die Polizei bis dahin nichts wusste.“

Mutmaßlicher Erpresser ist mehrfach vorbestraft

Zu Gunsten des Angeklagten wertete das Schöffengericht, dass dieser nur „subtil“ gedroht, aber keine Gewalt ausgeübt habe. „Aber im Kopfkino des Opfers haben Sie alle Bilder erzeugt, bis hin zum Tötungsdelikt“, richtete Feil seine Worte an den Angeklagten.

Dieser hat eine von Gewalt geprägte Vergangenheit. Das Gericht verlas zehn Vorstrafen, beginnend im Jugendalter, darunter sechs Fälle von Körperverletzung. „Erpressung und Körperverletzung gehen in die gleiche Richtung“, wertete Feil. Der Angeklagte steht aktuell wegen eines Vorfalls in einer Kneipe an der Wilhelmstraße unter Bewährung. Dort soll er 2024 einem Mann mit der Faust ins Gesicht geschlagen haben. Diesmal kam für das Gericht keine Bewährung mehr infrage. Es verhängte zudem die Einziehung der erpressten 1000 Euro. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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